TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 004

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA004
Einreichungsdatum 17.03.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller FaWin
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Leitlinie
Zuordnung zum Programmpunkt
Zusammenfassung des Antrags Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 23.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, das Kapitel "Landwirtschaft" in "Landwirtschaft und Tierschutz" umzubenennen und den folgenden Text dort als neuen Unterabschnitt "Tierschutzorganisationen" einzufügen. Die Piraten Thüringen setzen sich dafür ein, Tierschutzorganisationen das Verbandsklagerecht zu ermöglichen.

Antragsbegründung

Es ist nicht nachvollziebar warum nur Umweltschutzorganisationen ein Verbandsklagerecht besitzen [1]. Um Fortschritte bei Tierhaltung und Tierschutz wenigstens aus bestehendem Recht ableiten zu können, ist ein Verbandsklagerecht notwendig. Klagerecht besitzen immer nur die Geschädigten - damit entfallen Tierrechte und Tierschutz immer wieder der Gerichtsbarkeit.

weitere Informationen [2] und aktueller Stand der Umsetzung [3] Thüringen: Eine Einführung steht auf der politischen Agenda. Aus den Landtagswahlen am 30.08.2009 ging eine schwarz-rote Koalition hervor. Das SPD geführte Sozialministerium hat inzwischen einen Gesetzesentwurf für ein Verbandsklagerecht in Form einer Feststellungsklage erstellt. Der Entwurf wurde 2010 an andere Ministerien weitergeleitet und dort unterschiedlich bewertet. Eine Bearbeitung ist zur Zeit nicht erkennbar. [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsklage [2] http://albert-schweitzer-stiftung.de/tierschutzinfos/analysen/verbandsklagerecht-fuer-tierschutzorganisationen [3] http://www.gfbf.de/index.php?id=6

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Nur für einzele Organisationen? für welche verbände kann eine solche regelung noch snnvoll sein? - KampfQ
  • @KampfQ Als allgemeine Interessen i. S. des Verbandsklagerechts gelten zur Zeit das Naturschutzrecht, das Behindertenrecht, das Wettbewerbsrecht und das Verbraucherschutzrecht. Sinnvoll ist es immer dann, wenn die Betroffenen selbst nicht in der Lage sind den Rechtssweg zu bestreiten. Sind die Betroffenen Klagefähig wäre es obsolet. Ideen wo noch sinnvoll?? - FaWin

Diskussion

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Dafür
Dagegen

Unterstützung/Ablehung des Antrags

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