TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 020

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Antragsübersicht

Antragsnummer X020
Einreichungsdatum 15.03.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller CarArt
Antragstyp Sonstiger Antrag
Art des sonstigen Antrags Positionspapier
Zusammenfassung des Antrags Neubewertung des Ausschluss von Risikogruppen bei Blutspenden
Schlagwörter Gesundheit, Medizin, Blutspende
Datum der letzten Änderung 19.03.2013
Status des Antrags

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Antragstitel

Risikogruppen bei Blutspenden

Antragstext

Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße Geschlechterpolitik. Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität oder Orientierung lehnen wir ab. Wir setzen uns dafür ein, dass die Richtlinien zur Gewinnung von Blutprodukten überarbeitet werden und die Ausschlusskriterien entsprechend dem heutigen Kenntnisstand bewertet und angepasst werden. Die Qualität von Blutprodukten muss gewährleistet bleiben und rechtfertigt weiterhin den begründeten Ausschluss von Personen mit einem nachgewiesenen Risikoprofil. Die Ausschlusskriterien müssen verständlich bleiben und dürfen nicht diskriminierend sein.

Antragsbegründung

Die aktuellen Ausschlusskriterien von diversen sogenannten Risikogruppen basiert auf veraltetem medizinischen Kenntnis- und Technikstand. Der seit den 80er Jahren herrschende Ausschluss von u. a. homo- und bisexuellen Menschen wurde 2010 auf den Ausschluss von MSM (Männer, die Sexualkontakt mit Männern haben) gelockert. Gleichzeitig haben die zuständigen Behörden und Ärztekammern festgestellt, dass eine grundsätzliche Neubewertung notwendig ist [1]. Seitdem ist nichts passiert.

Die Bundesärztekammer stellt im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde und nach Anhörung von Sachverständigen unter Berücksichtigung der Richtlinien und Empfehlungen der Europäischen Union, des Europarates und der Weltgesundheitsorganisation zu Blut und Blutbestandteilen in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik fest. TFG §18 [2]

Zuständige Bundesoberbehörde ist das Paul-Ehrlich-Institut. TFG §27 [2]

Seit 2010 sind nach den Richtlinien der Bundesärztekammer nach Sexualverhalten die folgenden (HIV-)Risikogruppen von der Blutspende grundsätzlich ausgenommen [1]:
- heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
- Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM),
- männliche und weibliche Prostituierte

Blutkonserven werden laut DRK getestet auf [3]
- Hepatitis -A, -B und -C sowie Parvovirus B19
- HIV-Infektion (PCR-Test)
- Syphilis
- Antikörper gegen körperfremde Blutzellen (Bestimmung seltener Blutgruppen)

Der PCR-Test gehört zu den teuersten und genauesten Nachweisverfahren für HIV-Infektionen und wird im Blutspendewesen in Deutschland grundsätzlich eingesetzt. Es werden nicht HIV-Antikörper sondern die HI-Viren nachgewiesen. Das Verfahren kann die HI-Viren bereits sehr früh nach einer Infektion nachweisen. Ein negativer Test der mindestens 15 Tage nach einem Risikokontakt durcheführt wurde, ist deshalb als zuverlässiges Zeichen einer nicht vorhandenen HIV-Infektion zu werten. [4]

Die Blutspendedienste klagen regelmäßig die zu geringe Anzahl gespendeter Blutpräparate an. Eine auf aktuellem medizinischen Kenntnisstand basierende Bewertung von Risikogruppen hätte folgende Effekte:
- die Menge von Blutspenden erhöht sich bei bleibender Qualität
- das Verständnis und die Akzeptanz der Ausschluss-Regeln wird erhöht
- die Anzahl von Blutspenden unter falschen Angaben verringert sich, womit sich die Gesamtqualität evtl. erhöht

[1] http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/RiliHaemotherapie2010.pdf
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tfg/gesamt.pdf
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Blutspende#Laboruntersuchung_nach_der_Blutspende
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/AIDS-Test#Funktionsweise_des_PCR-Test

Piratenpad

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