TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 019

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Antragsübersicht

Antragsnummer X019
Einreichungsdatum 09.03.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller AlBern
Antragstyp Sonstiger Antrag
Art des sonstigen Antrags Sonstiges
Zusammenfassung des Antrags Einführung eines Antidiskriminierungsbeauftragten
Schlagwörter Diskriminierung, Schlichtung, Beauftragung
Datum der letzten Änderung 19.03.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Einführung eines Antidiskriminierungsbeauftragten

Antragstext

Der Landesvorstand der PIRATEN Thüringen möge einen Antidiskriminierungsbeauftragten ernennen. Der Landesvorstand möge bei der Auswahl nur diejenigen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland berücksichtigen, die kein innerparteiliches Amt und kein politisches Mandat innehaben. Des Weiteren möge der Landesvorstand diejenigen Mitglieder bevorzugen, die über Fachwissen über bzw. Erfahrungen mit diskriminierenden Strukturen verfügen. Als Vorgabe für die Tätigkeit der Beauftragten möge er beschließen:
Das Ziel des Beauftragten ist es, Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie, Lookism, Klassismus und jegliche weitere Form von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei zu bekämpfen. Er ist Ansprechpartner für Opfer und Zeugen von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei, bereitet falls notwendig Ordnungsmaßnahmen gegen Personen vor, die diskriminierendes Verhalten an den Tag legen und koordiniert bzw. unterstützt generell Maßnahmen gegen Diskriminierung in der Partei. Dazu gehört es auch, Richtlinien zu entwerfen, wie Sensibilität für diskriminierende Mechanismen erreicht und ihnen vorgebeugt werden kann, sowie anschließend die Einhaltung dieser Richtlinien zu überprüfen. Des Weiteren ist darauf hinzuwirken, dass die Teilhabe in der Piratenpartei frei wird von Barrieren und sozialen Hürden. Der Beauftragte veröffentlicht vor der Neuwahl des Landesvorstands einen Bericht, in dem Erfolge wie Misserfolge seiner Tätigkeit sowie weiterhin bestehende Probleme ausführlich darzulegen sind.

Antragsbegründung

Der Antidiskriminierungsbeauftragte soll nicht wegen "aktueller" Fälle berufen werden. Es geht stattdessen vielmehr daraum bei zukünftigen Fällen einen Ansprechpartner zu haben.
Die Piraten Thüringen brauchen ein geordnetes Vorgehen gegen Diskriminierung. Ein Klima, in dem Menschen, die auf Diskriminierung und deren Relativierung aufmerksam machen, oftmals als parteischädigend bezeichnet oder empfunden werden, macht es erforderlich, dass sich von offizieller Seite dieses Problems angenommen wird.
Ein solcher Beauftragter ist zunächst einmal Ansprechpartner für die Opfer von Mobbing und Diskrimierung. Er kann auf Wunsch aber auch vermitteln und so verhindern, dass alle Fälle "sofort" rechtlich vor Parteischiedsgerichten oder Gerichten geklärt werden müssen. Er kann vertraulich arbeiten und zwischen Tätern und Opfern vermitteln.
Ein Antidiskriminierungsbeauftragter verhindert auch, dass die Piratenpartei gezwungen ist, die Opfer ausschließlich an die Polizei & Schiedsgerichte zu verweisen und stellt ein wichtiges Medium der Konfliktschlichtung dar.
Sollte der Antidiskriminierungsbeauftragte erfolgreich sein, könnte im besten Fall sogar negative Medienberichte über ungeklärte Vorwürfe & Mobbing innerhalb der Piratenpartei (SpOn & Popcornpiraten lassen grüßen) verhindert werden.

Ein ähnlicher Antrag wurde bereits an den Bundesvorstand gestellt und angenommen:
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/133
LQFB Umfrage für den BuVo: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4102.html

Piratenpad

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Beauftragung :

Antragsvertagung


Anregungen

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Diskussion

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Dafür
Dagegen
- „Wenn Personen, die ein Amt inne haben ausgeschlossen werden, werden ziemlich viele Piraten ausgeschlossen welche aktiv sind, da diese oftmals auf KV-Ebene ein Amt inne haben. Ein kommunales Amt steht in meinen Augen nur sehr geringfügig im Widerspruch zu diesem Amt, welches auf Landesebene angesiedelt ist.“ Schorsch

Unterstützung/Ablehung des Antrags

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