TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 013
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA013 |
Einreichungsdatum | 15.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Blumenauseis |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §5a (3) |
Zusammenfassung des Antrags | Verpflichtung zur Neubesetzung eines Amtes nach Rücktritt entfernt |
Schlagwörter | Neuwahl, Rücktritt |
Datum der letzten Änderung | 19.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelNeuwahl bei Rücktritt vom Amt AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text Wird ein Pirat seines Amtes enthoben oder tritt freiwillig davon zurück, so muss dieses Amt auf der nächsten zuständigen Mitgliederversammlung per Wahl neu besetzt werden.
durch den neuen Text Wird ein Pirat seines Amtes enthoben oder tritt freiwillig davon zurück, so muss dieses Amt auf der nächsten zuständigen Mitgliederversammlung per Wahl neu zur Wahl gestellt werden. zu ersetzen. AntragsbegründungDem Parteitag muss die Möglichkeit gegeben werden, das Amt neu zu besetzen (wozu eine Ankündigung der Wahl in der Einladung nötig ist), er kann aber nicht dazu verpflichtet werden, dieses Amt wieder zu besetzen (siehe aktuell beim PolGF TH). Piratenpad
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
- „Warum kann er nicht verpflichtet werden? Die Satzung regelt Rechte und Pflichten der Organe. Neu besetzen ist eine Pflicht im Augenblick, das war so gewollt als wir die Satzung neu gestaltet haben.“ SteffenO
Unterstützung/Ablehung des Antrags |