TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 018
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA018 |
Einreichungsdatum | 10.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Bernd |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Daten- und Informationsfreiheit |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piraten Thüringen fordern, dass ein Zugriff auf Verbindungsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz nur nach gerichtlicher oder staatsanwaltlicher Anordnung erlaubt ist. |
Schlagwörter | Telekommunikationsgesetz, Bestandsdatenauskunft, Zugriffsmöglichkeit, Privatsphäre, Daten |
Datum der letzten Änderung | 19.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelTelekommunikationsgesetz und Bestandsdatenauskunft Antragstext Der Landesparteitag der PIRATEN Thüringen möge folgende Ausführungen als Positionspapier beschliesen und geeignet veröffentlichen:
Telekommunikationsgesetz und Bestandsdatenauskunft Die Piraten Thüringen fordern, dass ein Zugriff auf Verbindungsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz nur nach gerichtlicher oder staatsanwaltlicher Anordnung erlaubt ist. Eine automatisierte Zugriffsmöglichkeit für staatliche Einrichtungen lehen wir grundsätzlich ab. Die Zugriffsmöglichkeit muss auf die Strafverfolgungsbehörden beschränkt werden. Den Zugriff auf Verbindungsdaten werten wir als einen schweren Eingriff in das Recht der informationelle Selbstbestimmung. Dies stellt eine erhebliche Verletzung der schützenswerte Privatsphäre dar. Nur in Fällen von Schwerstkriminalität (§ 100a StPO) darf der Zugriff mit Richtervorbehalt oder mit staatsanwaltlicher Anordnung erfolgen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahren sind die Betroffenen über über Art und Umfang von Datenabrufen in Kenntnis zu setzen und übe die erhobenen Daten unverzüglich zu informieren. Die Löschung der erhobenen Daten ist zu protokollieren und zu bestätigen.AntragsbegründungDie Bundesregierung beweist nach Zugangserschwerungsgesetz und Vorratsdatenspeicherung abermals ihre Absicht, die Bundesrepublik Deutschland in kleinen Schritten in einen Überwachungsstaat umzubilden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Auskunftspflicht von Providern in § 113 TKG und § 100j StPO vorgelegt. Dieser Entwurf geht erheblich zu weit und ist mit unseren Werten und politischen Zielen nicht vereinbar PiratenpadÄhnliche AnträgeTelekommunikationsgesetz : Antragsvertagung |
AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
- „Im vorletzten Satz ist eine Wortwiederholung enthalten "[...] über über [...]". In meinen Augen bedarf das nur einer redaktionellen Änderung.“ Schorsch
Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen |