TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 003
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X003 |
Einreichungsdatum | 09.09.2012 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Henry Gießwein |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Art des sonstigen Antrags | Positionspapier |
Zusammenfassung des Antrags | Beschneidung - Gegen rituelle Körperverletzung an Minderjährigen |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 25.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelBeschneidung - Gegen rituelle Körperverletzung an Minderjährigen Antragstext Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, insbesondere bei Minderjährigen, ist klar als vorrangig gegenüber anderen Grundrechten hervorzuheben. Weder das Grundrecht auf Religionsfreiheit noch das Erziehungsrecht der Eltern darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen einschränken. Insofern sind rituelle Handlungen, die zum Verlust der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen führen, abzulehnen.
AntragsbegründungEs gab bereits mehrere Initiativen im LqFb zum Thema Beschneidung von Jungen, z.B.: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3733.html, https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3957.html) Diese waren jedoch als Meinungsbild bzw. Aufforderung zu einer PM der Bundespartei angelegt. Da der Vorstand der Partei sich vorläufig zu dem Thema nicht öffentlich äußern möchte, haben wir das vorliegende Positionspapier auch als Text für das Wahlprogramm vorgesehen. Das Thema hat eine besondere Aktualität bekommen durch das Kölner Beschneidungsurteil: http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf sowie durch den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU der SPD und der FDP: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die innerhalb kürzester Zeit die religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland rechtlich regeln will, sollte sich die Piratenpartei klar positionieren. Das Urteil des LG Köln hat, basierend auf der herrschenden juristischen Lehrmeinung, eine Rechtsunsicherheit für Ärzte offenbart, die Fragen aufwirft und Diskussionen entfacht - notwendige Diskussionen in einem Staat, der kulturelle Vielfalt postuliert. Die rituelle Körperverletzung von Minderjährigen ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte, die UN-Kinderrechtskonvention und gegen Art.2 des Grundgesetzes. Sie ist ein Relikt des Mittelalters bzw. der Bronzezeit. Gewalt gegen Kinder bedeutet ein Versagen in unserer modernen Gesellschaft - sie rechtlich zu billigen, ist ein gesellschaftlicher Rückschritt. Daher sollten wir uns als Piraten hier klar für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen aussprechen. Piratenpad
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