TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 016
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA016 |
Einreichungsdatum | 07.10.2012 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Blumenauseis |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §8 (1) |
Zusammenfassung des Antrags | Gäste sind bei Versammlungen grundsätzlich zugelassen |
Schlagwörter | Gäste, Versammlung |
Datum der letzten Änderung | 29.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelZulassung von Gästen AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.
durch den neuen Text Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich. Gäste sind grundsätzlich zugelassen, können aber durch Beschluss ausgeschlossen werden. zu ersetzen. AntragsbegründungDe facto ist diese Regelung bereits Standard und in die Weimarer Satzung daher auch schon aufgenommen. Die Zulassung der Gäste zu Beginn von Vorstandssitzungen und Parteitagen ist in der Regel nur noch formaler Akt und unterbleibt nur aufgrund wichtiger Gründe. Entsprechend unseren Vorstellung von Transparenz in der politischen Arbeit sollte dies auch in der Satzung festgeschrieben sein. Piratenpad
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
CONTRA Parteiveranstaltungen sind prinzipiell nichtöffentliche Veranstaltungen weil in erster Linie ein geschlossener Personenkreis (nämlich Parteimitglieder) eingeladen wird. Die Formulierung der Einladung bezüglich von Gästen entscheidet darüber ob daraus eine öffenliche Versammlung wird mit all den Verpflichtungen aus dem Versammlungsgesetz. Mit dieser Satzungsänderung kann nur noch öffentlich Eingeladen werden. CONTRA Öffentliche Versammlung bedeutet auch: jeder kann kommen der nicht ausdrücklich auf der Einladung als unerwünscht gekennzeichnet wurde. D.h. auch die örtliche Nazitruppe und sonstwer. CONTRA Der zweite Satz ist Bullshit. Gäste können nicht per Beschluss entfernt werden. Das muss der Versammlungsleiter machen. Wenn Gäste entfernt werden 'weil es der Versammlung gerade nicht passt' und nicht weil sie "die Ordnung gröblich stören" dann kann das durchaus rechtliche Folgen für die Partei haben. Des weiteren können Pressevertreter nicht von öffentlichen Versammlungen ausgeschlossen werden. Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen |