TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 006

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA006
Einreichungsdatum 06.10.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Possi26
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §6a
Zusammenfassung des Antrags Mitglieder eines Vollzeitparlamentes sollen nicht für ein Amt auf Landesebene kandidieren dürfen.
Schlagwörter Trennung Amt und Mandat, Vorstand, Abgeordnete
Datum der letzten Änderung 06.11.2012
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Trennung von Parteiamt und Mandat ebenenübergreifend

Antragstext

Es wird beantragt im § 6a am Ende als neue Nummer zu ergänzen: (x) Mitglieder eines Vollzeitparlaments oder Mitglieder einer Regierung (Minister, Ministerpräsident, Staatssekretär) sind von einer Kandidatur für den Landesvorstand ausgeschlossen.

Antragsbegründung

Begründung:

Neben Abgeordneten auf Landesebene, haben Bundestagsabgeordnete, wenn sie ihren Job und das Vorstandsamt ernst nehmen, nicht wirklich die Zeit um beides gut zu machen.

Analog die Begründung für Regierungsposten. Auch die Interessenskonflikte bestehen weiterhin.

Piratenpad

Ähnliche Anträge

Trennung Amt und Mandat :



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
„Dieser Antrag unterstellt, dass Abgeordnete keinen Anspruch auf Freizeit haben (und keine Mitarbeiter).

Wenn Abgeordnete aber einen Anspruch auf Freizeit haben (wieviel unterliegt nur ihrem Gewissen), dann sind sie ebenso frei wie jeder andere Pirat/Bürger, über die Verwendung dieser Zeit selbst zu entscheiden. Sie können in dieser Zeit genauso ein Vorstandsamt wahrnehmen, wie dies jeder andere Pirat mit Vollbeschäftigung kann.

Dazu sei auch nochmal auf das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hingewiesen.

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es,

1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie

2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.“ Käptn Nemo

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen