TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 001
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA001 |
Einreichungsdatum | 08.08.2012 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Staatliche Strukturen |
Zusammenfassung des Antrags | Eigenständigkeit von Kommunen behalten und Zwangsbildung von Landgemeinden stoppen |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 15.02.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
AntragstitelEigenständigkeit von Kommunen Antragstext Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass bestehende Verwaltungsgemeinschaften unter Berücksichtigung des Bürgerwillens zu erhalten sind und nicht im Zuge der Umstrukturierung in Landgemeinden abgeschafft werden. Weiterhin soll es für Kommunen möglich sein, durch eine Umlagezahlung die Leistungen der Verwaltung einer Stadt oder Landgemeinde in Anspruch nehmen zu können, ohne dass Schlüsselzuweisungen gekürzt werden.
AntragsbegründungDie aktuelle Politik der Landesregierung sieht vor, dass gut funktionierende Verwaltungsgemeinschaften in Landgemeinschaften zusammen gefasst werden oder sich größeren Städten anschließen müssen. Dadurch verlieren immer mehr mittelgroße Gemeinden ihre Unabhängigkeit. Die aktuelle Politik sieht vor möglichst viele, kleinere Gemeinden zu sog. Landgemeinden zusammen zufassen. Was ist eine Landgemeinde? [1] Das ganze soll mit dem Ziel aufgebaut werden, Verwaltungskosten zu sparen. Steht hier auch noch mal [1] Das Modell der Verwaltungsgemeinschaften gibt es nicht mehr. Bisher haben dem Modell Landgemeinde vor allem kleinere Gemeinden zugestimmt. Diese haben auf Grund der finanziellen Abhängigkeit keine andere Möglichkeit, tun dies damit sie nicht von einer größeren Stadt "geschluckt" werden, oder werden an größere Städten angegliedert. Bei einer Angliederung an eine größere Stadt und beim Modell der Landgemeinde geht in beiden Fällen die Eigenständigkeit verloren. Dies bedeteutet im Klartext kein eigener Haushalt, kein eigener Gemeinderat und Bürgermeister, die über die Notwendigkeiten bestimmen können. Nur noch Ortschaftsrat und Ortschaftsbürgermeister hat minimale Rechte in der Verfügbarkeit der Mittel (vor allem für Brauchtum und Heimatpflege...). Der Gemeinde- oder Stadtrat wird dann zunehmend parteipolitisch gewählt, während es in den meisten Gemeinden eher zum Wohl der Gemeinde gehandelt wird. Im Extremfall hat die Gemeinde gar keinen Vertreter im Stadtrat, d.h. u.U. interessiert den neuen Rat das Dorf fast nicht. Ehemals für die Gemeinde wichtige Objekte sind der Landgemeinde nicht mehr wichtig (z.B. Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten usw.). Einnahmen der Gemeinde z.B. aus Gemeindeeigenen Wohnhäusern oder aus extra angesiedelten Unternehmen gehen dan n auch in den großen Topf. Weiterhin ist es zwar möglich sich als unabhängige Gemeinde von einer größeren Stadt gegen eine Gebühr "erfüllen" zu lassen, d.h. diese übernimmt Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde, jedoch werden dann die Schlüsselzuweisungen gekürzt. Das Modell der Landgemeinde basiert auf der naiven Annahme, dass man dort Personal einsparen könnte. Fakt ist: die meisten Bürgermeister und Räte in Thüringen arbeiten ehrenamtlich und bekommen lediglich eine Aufwandsentschädigung. Auch beim Thema Brandschutz muss eine Landgemeinde weniger Freiwillige vorhalten als andere Gemeinden. Befürchtungen gehen dahin, dass es in wenigen Jahren nur noch eine Freiwillige Feuerwehr in der Landgemeinde gibt. [2] Dies ist gefährlich, da es im Ernstfall auf Minuten ankommt. Weiterhin ist die Freiwillige Feuerwehr ein sozialer Treffpunkt der Generationen im Dorf. PiratenpadÄhnliche Anträge-
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