TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/§4b Absatz (1)
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Piet. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA.Untergliederung.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Piet]]
- Betrifft
- Landessatzung / §4b Absatz (1)
- Beantragte Änderungen
Der §4b Absatz (1) der Thüringer Satzung wird durch folgende Fassung ersetzt:
§4b - Gründung einer Untergliederung
(1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens 30 Piraten angehören. Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die gründungswilligen Piraten mitgeteilt.
- Begründung
Die Erhöhung der notwendigen Mitgliederzahl für die Gründung einer Gliederung dient neben der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit auch dazu, dass die Gliederung auch wirtschaftlich ist. Erst ab 20 zahlenden Mitgliedern ist eine Untergliederung für die Partei wirtschaftlich sinnvoll, da für jede Untergliederung Kosten für die Rechnungsprüfung entstehen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Käptn Nemo
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Hassel
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Kai Felske
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Dagegen / Das Argument der Kosten ist berechtigt, aber Geld ist nicht der einzige Grund warum man eine Untergliederung gründet. Vielleicht geht ein Mittelweg das die Finanzverwaltung beim Landesverband bleiben kann(bin da nicht so fit in den Verwaltungsdingen)?
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...