TH:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Öffentliche Landesplenen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2011.1 von Stephan Beyer.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
SÄA.Plenum.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 6d Abs. 1, § 8 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, in § 6d Abs. 1 der Landessatzung vor "nicht beschlussfähige" den Text "öffentliche, " einzufügen sowie § 8 Abs. 1 durch "Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen." zu ersetzen.

Begründung

Das Landesplenum ist eine informelle Mitgliederversammlung der PIRATEN Thüringen. Als Steigerung eines einfachen regionalen Stammtisches böte ein Landesplenum auch interessierten Freibeutern die Möglichkeit, mit vielen Piraten aus Thüringen in Kontakt zu kommen und an der innerparteilichen wie politisch-inhaltlichen Auseinandersetzung teilzuhaben. Im Sinne von Offenheit und Transparenz sind Landesplenen daher von Satzung wegen öffentlich abzuhalten.

In Übereinstimmung mit SÄA.Gaeste.1 wird die Gründungsversammlung gestrichen.

Änderungen:

§6d - Landesplenum

(1) Das Landesplenum ist eine öffentliche, nicht beschlussfähige, informelle Mitgliederversammlung auf Landesebene.

§ 8 - Zulassung von Gästen

(1) Der Landesparteitag, und der Landesvorstand, das Landesplenum und die Gründungsversammlung tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...