TH:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Änderung §8 - Zulassung von Gästen
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2011.1 von Hendrik. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA.Gaeste.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Hendrik]]
- Betrifft
- Landessatzung / §8
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §8
Alter Text:
(1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesplenum und die Gründungsversammlung tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.
(2) Gäste haben kein Stimmrecht.Neuer Text:
(1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand sowie das Landesplenum tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.
(2) Der Landesvorstand kann in begründeten Ausnahmefällen geschlossen tagen. Näheres regelt die Vorstandsgeschäftsordnung.
(3) Gäste haben kein Stimmrecht.- Begründung
Es gibt Fälle, in denen der Landesvorstand weder öffentlich noch parteiöffentlich tagen darf. Wenn es z.B. um personenbezogene Daten geht, ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Gründungsversammlung wurde entfernt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Warum sollte eine geschlossene Tagung nötig sein. Welche Ausnahmefälle könnten das sein? Wären auch Parteimitglieder bei der Vorstandssitzung ausgeschlossen? Gibt es dann Protokolle? lg #Criseas
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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