TH:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Änderung §8 - Zulassung von Gästen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2011.1 von Hendrik.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
SÄA.Gaeste.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Hendrik]]
Betrifft
Landessatzung / §8
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §8
Alter Text:

(1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesplenum und die Gründungsversammlung tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.

(2) Gäste haben kein Stimmrecht.

Neuer Text:

(1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand sowie das Landesplenum tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.

(2) Der Landesvorstand kann in begründeten Ausnahmefällen geschlossen tagen. Näheres regelt die Vorstandsgeschäftsordnung.

(3) Gäste haben kein Stimmrecht.
Begründung

Es gibt Fälle, in denen der Landesvorstand weder öffentlich noch parteiöffentlich tagen darf. Wenn es z.B. um personenbezogene Daten geht, ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Gründungsversammlung wurde entfernt.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Warum sollte eine geschlossene Tagung nötig sein. Welche Ausnahmefälle könnten das sein? Wären auch Parteimitglieder bei der Vorstandssitzung ausgeschlossen? Gibt es dann Protokolle? lg #Criseas
    • Antwort zu 1
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  • Argument 2
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