TH:KV Jena/Kreisparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Spendentransparenz
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Kreisverband Jena von Frank11. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- Finanzord.2
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Frank11]]
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Jena / §10 neuer Absatz (5)
- Beantragte Änderungen
Die Summe der Spenden bzw. der Wert von Sachspenden einer natürlichen Person direkt an den Kreisverband darf im Kalenderjahr 10000 Euro nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, ist der überschüssige Betrag bzw. die Sachspende einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden oder an den Spender zurückzuführen. Bei einer Spendensumme bzw. dem Wert einer oder mehrerer Sachspenden über 500 Euro sind der Name des Spenders und die Höhe der Spende im jährlichen Rechenschaftsbericht des Kreisverbands zu veröffentlichen. Direkte Zuwendungen von natürlichen Personen an Amtsinhaber, Mandatsträger bzw. Kandidaten sind unmittelbar an den Kreisverband weiterzuleiten und als Spenden an den Kreisverband zu behandeln.
- Begründung
1. Ähnlich wie bei Firmenspenden können auch natürliche Personen (z.B. privat auftretende Firmeninhaber oder Firmenvertreter) versuchen, über hohe Geldzuwendungen Einfluß auf Entscheidungen und politische Handlungen des Kreisverbands auszuüben. Die politische Unabhängigkeit des Kreisverbands ist ein hohes Gut und sollte unter allen Umständen gewahrt bleiben. Wir machen Politik für Bürger, nicht für Firmen oder Interessenvertreter.
2. Transparency International fordert die Höhe von Spenden bzw. Sponsoring pro Jahr auf 50000 Euro zu begrenzen. Auf die Größe eines Kreisverbands heruntergebrochen, sind 10000 Euro eine realistische Größe, ohne dass dabei z.B. vermögende Parteimitglieder oder andere Personen daran gehindert werden, den Kreisverband entsprechend zu unterstützen.
3. Transparenz ist dabei oberstes Gebot und hilft zusätzlich dabei, eventuelle Gefahren der Korruption bzw. Einflußnahme zu erkennen. Bei Beträgen über Kleinspenden hinaus sollte daher die Veröffentlichung der Spender selbstverständlich sein.
Hinweis:Parteispenden sind in der derzeitigen Bundessatzung bzw. Bundesfinanzordnung nicht explizit geregelt. Es existieren jedoch Empfehlungen, die sich an den Vorgaben von Transparency International orientieren: [1] In einigen Punkten wurden die Vorgaben dieser Empfehlung in den Satzungsantrag übernommen (z.B. Veröffentlichung über 500 Euro bei natürlichen Personen).
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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