TH:KV Jena/Kreisparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Firmenspenden

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Kreisverband Jena von Frank11.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Finanzord.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Frank11]]
Betrifft
Kreisverbandssatzung Jena / §10 neuer Absatz (4)
Beantragte Änderungen

Die Summe der Spenden bzw. der Wert von Sachspenden einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft direkt an den Kreisverband soll 1000 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, ist der überschüssige Betrag bzw. die Sachspende einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden oder an den Spender zurückzuführen. Für im Auftrag von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften handelnde Personen (Lobbyisten), Organisationen (z.B. Stiftungen) oder andere Vereinigungen gilt diese Regelung ebenso. Die Namen bzw. Bezeichnungen der juristischen Personen bzw. Personengesellschaften und die Höhe der Spenden sind grundsätzlich im jährlichen Rechenschaftsbericht des Kreisverbands zu veröffentlichen. Einzelnen Amtsinhabern, Mandatsträgern bzw. Kandidaten ist es grundsätzlich untersagt, Spenden bzw. Sachspenden von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften entgegenzunehmen.

Begründung

1. Bei Spenden von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften besteht immer die Gefahr einer Einflussnahme auf politische Entscheidungen der Partei. Um dies zu verhindern, ist die Begrenzung dieser Art von Spenden auf einen relativ niedrigen Betrag unabdingbar.
2. Der Kreisverband begibt sich durch die Annahme größerer Beträge in eine Abhängigkeit zum Spender und verliert damit seine politische Unabhängigkeit, ggf. sogar Handlungsfreiheit, die aber unter allen Umständen gewahrt werden muss.
3. Im Sinne des Grundsatzprogramms unserer Partei besteht eine Unvereinbarkeit zwischen unserer Haltung zu Lobbyismus und Korruption auf der einen Seite und der Annahme größerer Spendenbeträge insbesondere von Firmen auf der anderen Seite.
4. Im Sinne der von uns vertretenen Positionen ist unsere Glaubwürdigkeit in Gefahr, wenn wir auf der einen Seite z.B. die Bestechlichkeit von Abgeordneten anprangern und unter Strafe stellen wollen, andererseits aber nicht davor zurückschrecken, selbst Geldbeträge (zu welchem Zweck und mit welchen Hintergedanken auch immer) von Firmen anzunehmen.

Hinweis:Parteispenden sind in der derzeitigen Bundessatzung bzw. Bundesfinanzordnung nicht explizit geregelt. Es existieren jedoch Empfehlungen, die sich an den Vorgaben von Transparency International orientieren: [1] In einigen Punkten wurden die Vorgaben dieser Empfehlung in den Satzungsantrag übernommen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Frank11
  2. Mean2u 10:09, 7. Feb. 2011 (UTC)
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...