Benutzer:Käptn Nemo/Money, Money, Money/Beamten-Bashing

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Personalkosten im Öffentlichen Dienst - Beamten-Bashing

Rente oder Pension? 

Wenn von der Altersversorgung gesprochen wird, fallen oft beide Begriffe. 
Die Rente wird dabei an ehemalige Arbeiter und Angestellte von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. 
Pensionen hingegen sind die Altersversorgung für Beamte, Personen des öffentlich-rechtlichen Dienstes, Soldaten, Richter, Pfarrer und Kirchenbeamte. 
Die Pension wird also an ehemalige Beamte und vergleichbare Dienstverhältnisse als Altersversorgung ausgezahlt. 
Damit teilt sich die Rente im öffentlichen Dienst in zwei verschiedene Formen der Altersversorgung: die Pension für Beamte 
und die normale Altersrente für Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Auch wenn Pensionen und Renten beiderseits eine Altersversorgung darstellen, unterscheiden sich die Modelle doch gravierend voneinander. 
In der allgemeinen Diskussion werden Pensionen oft als lukrativere Alterssicherung dargestellt, was aber tatsächlich nicht auf jeden ehemaligen Beamten zutrifft. 
Heute arbeiten etwa drei Millionen Arbeiter und Angestellte sowie 1,7 Millionen Beamte im Sektor des öffentlichen Dienstes.
 
Die Rente im öffentlichen Dienst von Angestellten und Arbeitern wird durch monatliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. 
Dieses System nennt sich Generationenvertrag und beginnt immer mehr zu kippen. Grund: Immer weniger Arbeiter und Angestellte müssen für immer 
mehr Rentner aufkommen. Das Rentenniveau wird folglich absinken. Pensionäre, die heute eine steuerlich stärkere Belastung erfahren, werden 2040 
mit Altersrentnern gleich gestellt – Rentner müssen also auch mehr Steuern bezahlen.

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Rente im öffentlichen Dienst für Beamte: 
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Grundsätzlich lässt sich sagen, dass nur besser verdienende Beamte als Rentner einmal von ihrem Status profitieren, 
während Beamte mit geringen Bezügen oft sogar weniger Pension rausbekommen als vergleichbare Rentner. 
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Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst können sich jederzeit bei der zuständigen Niederlassung der gesetzlichen Rentenversicherung, 
bei der Versorgungsanstalt (Zusatzversorgung) und bei ihrer Beamtenversorgung über den Versorgungsstatus im Rentenalter informieren.

(http://www.cecu.de/rente-im-oeffentlichen-dienst.html)
Die Pensionäre mußten in den vergangenen Jahren etliche Einbußen hinnehmen. So wurde etwa beim Weihnachtsgeld gespart. 
Außerdem senkte die Bundesregierung das Versorgungsniveau der Pensionäre von ehemals 75 auf jetzt 71,75 Prozent des letzten Gehalts.

Beamte können nicht streiken und sind dem Staat gegen über per Eid zur Treue verpflichtet. Sie können jederzeit an einen anderen Ort versetzt werden, wo sie gebraucht werden. Sie stellen eine immer verfügbare, verlässliche Basis des Staatswesens dar, die auch in schwierigsten Zeiten Stabilität garantiert.

Aus diesem Grund hat der Staat ihnen gegenüber auch eine besondere Fürsorgepflicht, der er zunehmend weniger nachkommt. Da Arbeitskampfmaßnahmen für Beamte unzulässig sind, werden diese regelmäßig als Einsparpotential der Finanzminister betrachtet. So führen Lohnerhöhungen nach erfolgreichen Arbeitskämpfen im Angestelltenbereich entweder stark verzögert oder überhauptnicht zu vergleichbare Erhöhungen der Bezüge der Beamten.

Dies führt dann auch zu verminderten Pensionsansprüchen im Alter.

Faktencheck

Von allen Bediensteten der Öffentlichen Verwaltung (2/3 Angestellte & 1/3 Beamte) entfallen

  • rund 15% auf den einfachen Dienst (angelerntes Personal) und nicht zuordenbare
  • rund 50% auf den mittleren Dienst (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • rund 25% auf den gehobenen Dienst (abgeschlossener Fachschulabschluss)
  • rund 10% auf den höheren Dienst (abgeschlossener Hochschulabschluss)

  • Lohn und Gehalt im Öffentlichen Dienst lagen mit durchschnittlich 40.905 € rund 9 Prozent unter denen der Privatwirtschaft (44.874 €).
  • Hingegen war die Arbeitszeit mit 40,1 Wochenstunden im Öffentlichen Dienst deutlich höher als in der freien Wirtschaft (38,5 Stunden).
  • Herausgehobene Fachkräfte und Beschäftigte in leitender Stellung verdienen im Durchschnitt im Vergleich zur privaten Wirtschaft rund 20 bzw. 27 Prozent weniger.

Gern verbreitete Irrtümer

Weil es in einer populistischen Diskussion (a la BILD) so schön praktisch ist, werden gerne Äpfel mit Birnen verglichen und wesentliche Aspekte gern mal unter den Tisch fallen gelassen.

Irrtum 1: Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente

Falsch: Die Pensionen liegen doppelt und dreifach so hoch wie die Renten. Erstes Beispiel ist die Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) von Januar 2010:
Pensionsansprüche haben einen Gegenwartswert von 400.000 Euro, Rentenansprüche aber nur von 200.000 Euro. 
Zweites Beispiel BDA (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände) aus dem Jahr 2004: Die durchschnittliche Pension entspricht dem Dreifachen einer Durchschnittsrente.

Richtig: Nur ein Vergleich von aktuellen Nettopensionen mit aktuellen Nettogesamtrenten (aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente) macht Sinn. 
Bei einem solchen fairen Vergleich errechnet sich beispielsweise ein finanzielles Plus von 6 bis 16 Prozent (bei 40 Beschäftigungsjahren) 
je nach Familienstand zu Gunsten der Pension, 

sofern ein monatliches Bruttoendgehalt von 3000 Euro und die Zusatzrente im öffentlichen Dienst für einen Rentner des Jahrgangs 1945 zugrunde gelegt wird. 
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Bei 45 Beschäftigungsjahren schmilzt der finanzielle Vorsprung bei der Nettopension gegenüber der Nettogesamtrente auf 2 bis 4 Prozent.

Von dieser unterstellten Voraussetzung kann man jedoch in den wenigsten Fällen, insbesondere bei den zukünftigen Pensionsempfängern, ausgehen.


Irrtum 2: Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar

Falsch: Durchschnittliche Pensionen belaufen sich auf 2600 Euro, die gesetzliche Rente bei Durchschnittsverdienern mit 40 bzw. 45 Beitragsjahren aber nur auf 1088 bzw. 1224 Euro. 
Also liegt die durchschnittliche Beamtenpension um mehr als das Doppelte über der gesetzlichen Rente.

Richtig: In den Bruttopensionen ist quasi schon eine Betriebsrente enthalten, da die Beamtenversorgung bifunktional ausgestaltet ist. Daher muss der bifunktionalen Beamtenpension 
die Gesamtrente, also die Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden. 

Außerdem muss ein fairer Vergleich von einem gleich hohen Bruttoendgehalt ausgehen. 
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Beispiel: Bruttogehalt 3.000 Euro, Bruttopension 2.177 Euro, Bruttogesamtrente 1.892 Euro (verheiratet) bzw. 1.692 Euro (alleinstehend) 
bei 40 Beschäftigungsjahren als Angestellter im öffentlichen Dienst. 
In diesem Fall kommt zu der gesetzlichen Rente von 1277 Euro noch die Zusatzrente in Höhe von 615 bzw. 415 Euro hinzu, 
falls der Rentenbeginn für den Jahrgang 1945 im Jahr 2010 erfolgt.

Irrtum 3: Die Pension beträgt 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten drei Jahre

Falsch: Die Pensionen richten sich nach dem Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor Pensionsbeginn erzielten Bruttogehälter. 
Von diesem durchschnittlichen Bruttogehalt wird die Pension berechnet. 
Sie macht 75 Prozent (andere sagen und schreiben 71,75 Prozent) dieses Bruttogehalts aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre aus.

Richtig: Die Pension wird immer aus dem zuletzt erzielten Bruttogehalt (sog. Bruttoendgehalt) berechnet, sofern keine Beförderung in den letzten zwei Jahren erfolgt ist 
(siehe § 5 Abs. 1 und 5 des Beamtenversorgungsgesetzes ). 
Den Durchschnitt aus den Bruttogehältern der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage hat es in der Beamtenversorgung nie gegeben, 
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sondern nur bei nicht-beamteten Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes bis Ende 2001. 
Der aktuelle Höchstpensionssatz beträgt je nach Bund, Bundesland oder Kommune zwischen 72,2 und 72,6 Prozent des Bruttoendgehalts. 
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Höchstsätze von 75 bzw. 71,75 Prozent kommen nur in Medienberichten vor, nicht in der Praxis der Pensionsberechnung.

Irrtum 4: Bei Pensionen und Renten fallen keine oder gleich hohe Steuern an

Falsch: Beim Vergleich von Pensionen und Renten wird unterstellt, dass keine oder gleich hohe Steuern anfallen. 

Richtig: Pensionen werden im Gegensatz zu gesetzlichen Renten und Betriebsrenten im Prinzip voll besteuert, 
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es gibt lediglich einen steuerlichen Pensionsfreibetrag, der beispielsweise für die Neupensionäre im Jahr 2010 jährlich 3120 Euro ausmacht. 
Dies bewirkt, dass bei einem Bruttoendgehalt von 3000 Euro und dem heutigen Höchstpensionssatz von rund 72 Prozent der steuerpflichtige Anteil 
rund 88 Prozent der Bruttopension ausmacht. 
Monatlich bleiben 260 Euro steuerfrei, dies sind lediglich 12 Prozent der Bruttopension von 2177 Euro. 
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Die gesetzliche Rente wird bei Neurentnern des Jahres 2010 nur zu 60 Prozent versteuert, 
40 Prozent bleiben also grundsätzlich steuerfrei. 
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Insbesondere verheiratete Rentner zahlen infolge des steuerlichen Grundfreibetrags von rund 16.000 Euro pro Jahr überhaupt keine Steuern, 
sofern sie keine anderen Alterseinkünfte haben. 
Bei alleinstehenden Rentnern mit einem Bruttoendgehalt von 3000 Euro und 40 Jahren Beschäftigung mit einem Bruttogehalt, 
das ständig rund 17 Prozent über dem Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung lag, 
bleibt die gesetzliche Rente zur Zeit ebenfalls noch steuerfrei. 
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Ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst müssen nur einen Ertragsanteil von 18 Prozent der Zusatzrente 
versteuern, sofern sie zum Rentenbeginn das 65.Lebensjahr vollendet haben.


Irrtum 5: Krankenversicherungskosten der Pensionäre werden nicht berücksichtigt

Falsch: Beim Vergleich von Pensionen und Renten werden die Beiträge der Pensionäre zur privaten Krankenversicherung und Pflicht-Pflegeversicherung unterschlagen, 
da die Berechnung angeblich zu kompliziert sei oder zu stark schwanke.

Richtig: Rund 98 Prozent der Pensionäre zahlen Beiträge in die private Krankenversicherung (PKV) und die Pflicht-Pflegeversicherung, die insbesondere vom Familienstand, 
Eintrittsalter und Gesundheitszustand abhängen. Im Durchschnitt muss der Pensionär mit monatlichen Beiträgen in Höhe von rund 180 Euro (alleinstehend) bzw. 
360 Euro (verheiratet) rechnen, sofern er 40 Jahre Beamter und seit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis bei einer privaten Krankenkasse versichert war. 
Die restlichen 2 Prozent der Pensionäre zahlen sehr hohe Beiträge in die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung (GKV). 
Da es für sie keinen Arbeitgeberzuschuss vom Staat im Ruhestand gibt, können sich die bisher gezahlten Beiträge im Extremfall verdoppeln.


Irrtum 6: Keine wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreformen auf die Beamtenversorgung

Falsch: Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt laufend durch die Rentenreformen, während das Pensionsniveau gleich hoch bleibt. 
Die Absenkung des Rentenniveaus wird nicht wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. 

Richtig: Das Pensionsniveau sinkt ab dem Jahr 2003 in acht Stufen von maximal 75 % auf 71,75 % des Bruttoendgehalts. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Kürzung 
des Pensionsniveaus durch Urteil vom 27.9.2005 (Az. 2 BvR 1387/02) gebilligt. Alle Bundesregierungen haben erklärt, dass sie auch künftig die Absenkung des 
Rentenniveaus wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen wollen.

Irrtum 7: Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig bis zum Jahr 2050

Falsch: Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig von 42 Milliarden Euro in 2010 auf 150 Milliarden Euro im Jahr 2050, also um mehr als das Dreifache. 
Nach neueren Berechnungen sollen die Pensionsansprüche über die gesamte Pensionsbezugszeit im Jahr 2050 rund eine Billion Euro ausmachen.

Richtig: Richtig ist, dass die künftigen Pensionsausgaben allein durch die zunehmende Anzahl von Pensionären um geschätzte 60 Prozent steigen werden („Mengeneffekt“). 
Es ist aber falsch, bei der Hochrechnung auf das Jahr 2050 ein gleichbleibendes Pensionsniveau sowie eine sehr hohe jährliche Gehaltssteigerung von 3 Prozent 
zu unterstellen („Preiseffekt“). Wenn man von einer realistischen Gehaltssteigerung in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr ausgeht, sinken 
die Pensionsausgaben im Jahr 2050 laut Drittem Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2005 bereits auf 82 Milliarden Euro. Der Zuwachs wird noch deutlich geringer, 
wenn – wie erwartet – die Pensionen relativ geringer steigen als die Gehälter der Beamten und somit das Pensionsniveau weiter sinkt. 
Im Vierten Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2009 werden nur noch hochgerechnete Zahlen für die Pensionäre beim Bund genannt, da die Bundesländer 
seit der Föderalismusreform eigene Wege bei der Versorgung ihrer Landesbeamten gehen. Eine Hochrechnung der Pensionsansprüche im Jahr 2050 hängt von der Höhe 
der geschätzten Pensionsausgaben in 2050, der prognostizierten ferneren Lebenserwartung der Pensionäre im Jahr 2050 und dem gewählten Abzinsungssatz ab. 
Verlässliche Berechnungen liegen angesichts der vielen Unwägbarkeiten zurzeit noch nicht vor.

(Quelle: Deutscher Beamtenbund)

Gern verbreitete Vorurteile und Falschaussagen

Falschaussage 1: bei Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes spricht man immer von Beamten

Nur rund 1/3 aller Bediensteten der Öffentlichen Verwaltung sind Beamte. Die Restlichen 2/3 sind Angestellte und Arbeiter.

Vorurteil 2: Die Beamten sind fauler als andere Arbeitnehmer

Staatsdiener arbeiten mehr. Die tarifliche Arbeitszeit der Arbeiter und
Angestellten im öffentlichen Dienst liegt mit durchschnittlich 1.708 Stunden
pro Jahr um 3,5 % über dem Durchschnitt der in der Privatwirtschaft
beschäftigten Arbeitnehmer, wo 1 649 Stunden pro Jahr gearbeitet werden.

Beamte arbeiten sogar bis zu 12 % länger als die Beschäftigten in der privaten Wirtschaft.
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Falschaussage 3: Beamte zahlen keine Sozialabgaben

Dass Beamte begünstigt sind, weil sie keine Sozialabgaben zahlen, ist ein Märchen. 
Da der Staat seit jeher mit der Privatwirtschaft konkurrieren musste, sind bei gleichen Qualifikationsstufen die Netto- und nicht etwa die Bruttogehälter der Beamten 
mit den Gehältern der Privatwirtschaft vergleichbar. 
Was andere an Sozialabgaben zahlen, wird den Beamten von vornherein nicht als Gehalt zugebilligt.
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Falschaussage 4: Beamte verdienen besser als vergleichbare Arbeitnehmer

Die Beamtengehälter steigen viel langsamer als die Gehälter in der Privatwirtschaft. 
In den 30 Jahren von 1970 bis 2000 stiegen die Bruttomonatsverdienste der hoch qualifizierten Angestellten im privaten Sektor um 
durchschnittlich 330 %, 
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doch die Gehälter der Beamten des gehobenen Dienstes stiegen dagegen
durchschnittlich nur um 190 %. 
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Der Stundenlohn eines Industriearbeiters stieg in der gleichen Zeit um 350 %.

Die Bruttolöhne und -gehälter der Staatsbediensteten lagen Mitte 2003 
trotz der längeren Arbeitszeiten im Durchschnitt um 5,5 % unter den entsprechenden Werten der privaten Wirtschaft, 
obwohl Staatsbedienstete im Durchschnitt über eine höhere Qualifikation als privat beschäftigte Arbeitnehmer verfügen müssen.
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Vorurteil 5: Nur Beamte haben einen sicheren Arbeitsplatz

Der Kündigungsschutz vieler privat beschäftigter Arbeitnehmer ist heute fast so hoch wie jener der Beamten. 
Wer 15 Jahre beschäftigt war, ist kaum noch kündbar.

weiterführende Informationen:
Beamte, Ihre Pension und ständige Einsparungen an Ihnen