Antragsfabrik/§6a - Der Landesvorstand
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- Organe.LaVo.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §6a
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §6a der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:
§6a - Der Landesvorstand
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt.
(4) Der Landesvorstand tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Er wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von 2 Tagen aus. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und am Beginn des Zusammentreffen vorzulegen.
(11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Ortsverbandsvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.Neuer Text:
§6a - Der Landesvorstand
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt.
(4) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Monat zusammen. Er wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von mindestens einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus.
(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Die Antragssteller sind schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und am Beginn des Zusammentreffens vorzulegen.
(11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Kreisverbandsvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Landesparteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.- Begründung
Präziserung einzelner Punkte, Wahlperiode des Landesvorstands, Frequenz der Vorstandssitzungen und Einladungsfristen. Korrektur in Absatz 11, Ortsverbandsvorstand wurde durch Kreisverbandsvorstand ersetzt. Ausschreibung von Zahlnamen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Hendrik 12:42, 21. Mär. 2010 (UTC)
- --AnBe 15:07, 22. Mär. 2010 (UTC)
- Mean2u 17:37, 18. Apr. 2010 (UTC) - Klar dafür, auch wenn mir statt "schnellstmöglich" die Bezeichnung "unverzüglich" besser gefallen würde.
- --AlBern 11:43, 29. Apr. 2010 (UTC)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Harry
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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