Antragsfabrik/§4b - Gründung einer Untergliederung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Hendrik im Auftrag der AG Satzung.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Gliederung.Gruendung.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Hendrik im Auftrag der AG Satzung]]
Betrifft
Landessatzung / §4 - 4b
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §4 der aktuellen Landessatzung. Ein neuer Unterpunkt, §4b ist aufzunhemen
Alter Text:

Keine Regelung vorhanden

Neuer Text:

§ 4 - Gliederung

§4b - Gründung einer Untergliederung
(1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens zehn Piraten angehören.
Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die gründungswilligen Piraten mitgeteilt.
(2) Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein Ansprechpartner benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert.
(3) Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der Gliederung angehören werden, schriftlich über die Gründungsbestrebungen. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit, den Gebietsverband zu gründen.
(4) Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe, GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands vorstellen.

(5) Der Termin für die Gründung des Gebietsverbandes soll durch eine Umfrage der betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur Gründung des Gebietsverbandes muss mindestens sechs Wochen vorher durch den Landesvorstand erfolgen.
Begründung

Die Übernahme großer Teile des Gründungskodex in die Satzung soll zukünftige Schwierigkeiten, Unklarheiten und Kontroversen im Vorfeld von Gebietsverbandsgründungen verhindern.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Flexi 09:50, 17. Mär. 2010 (UTC)
  2. --Hendrik 12:42, 21. Mär. 2010 (UTC)
  3. --AnBe 15:03, 22. Mär. 2010 (UTC)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Punkt(4)
...sollte gekürzt werden. Es ist nicht Sinnvoll in einer Satzung festzuschreiben wie ein Gründungstreffen ablaufen sollte.
    • Antwort zu Punkt(4)
Die möglichst präzise Umsetzung des Gründungskodex in der Satzung ist eines der Kernziele des AG Satzung. 
Dies soll zukünftige Schwierigkeiten, Unklarheiten und Kontroversen im Vorfeld von Gebietsverbandsgründungen verhindern. --AnBe 15:17, 21. Mär. 2010 (UTC)
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
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