Antragsfabrik/§11 - Finanzordnung
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- Finanzord.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §11
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §11 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:
§11 - Finanzordnung
(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung in der Fassung vom 28. Juni 2009.
(2) Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion ab 100 € muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
(3) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann gegen Transaktionen sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert.
(4) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann von untergeordneten Gliederungen alle für den Rechenschaftsbericht notwendigen Daten einfordern. Sollte dies nicht möglich sein, hat er zeitnah Ordnungsmaßnahmen zu beantragen.Neuer Text:
§11 - Finanzordnung
(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung in der Fassung vom 05.06.2010.
(2) Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion ab 100 € muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet bzw. legitimiert werden.
(3) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann gegen Transaktionen sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert.
(4) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann von untergeordneten Gebietsverbänden alle für den Rechenschaftsbericht notwendigen Daten einfordern. Kommen die Gebietsverbände dieser Forderung nicht nach, hat er zeitnah Ordnungsmaßnahmen zu beantragen.
- Begründung
Verweis auf die Bundesfinanzordnung wird aktualisiert. Neuer Absatz 5 für die Spendenregelung. Konkretisierung in Absatz 4 und Absatz 2.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Hendrik 12:41, 21. Mär. 2010 (UTC)
- --AnBe 07:42, 22. Mär. 2010 (UTC)
- Mean2u 17:55, 18. Apr. 2010 (UTC)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Dogas 16:38, 6. Mai 2010 (UTC) (Nicht mit Punkt 5)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Punkt "(5) Für Spenden sind prinzipiell normgerechte Spendenquittungen bzw. Zuwendungsbescheinigungen anzufertigen. Ab einer Spendenhöhe von 50 Euro sind die Spendenquittungen dem Spender zu übergeben. " Die Formulierung ist schlichtweg schlecht gewählt. Spendenquittungen gibt es nur in der Umgangssprache. Hier sollte nur das Wort Zuwendungsbescheinigungen verwendet werden. Des Weiteren suggeriert die Formulierung, dass alle Zuwendungsbescheinigungen dem Spender übergeben werden sollen. Dies sollte umformuliert werden in eine Kopie. Auch ist es keine gute Wahl diesen Passus in die Finanzordnung aufzunehmen, da die Freiheit des Spenders eingeschränkt wird. Nicht jeder Spender möchte namentlich genannt werden. Anonyme Spenden über 50 Eur wären so nicht mehr möglich. Die Höhe der zu belegenden Spende, welche mit einem Identitätsnachweis belegt werden muss, ist bereits durch das Parteispendengesetz gesichert. Es sollte weiterhin der Wunsch des Spenders sein, einen Beleg zu bekommen. Sind die Daten des Spenders bekannt (z.B. Mitglied) sind die Daten in der Buchung enthalten.
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