TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. Oktober 2014, 06:56 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA007
Einreichungsdatum 01.10.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller ZatannaFan
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §6b Abs. 2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 09.10.2014
Status des Antrags

Apply.png Geprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

LPT Einladungsfrist

Antragstext

§6b Abs 2. der Satzung

"Der ordentliche Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und dem Antrag beizufügen. Der Landesvorstand lädt sechs Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes unter www.piraten-thueringen.de. Zusätzlich werden nach Möglichkeit alle Mitglieder durch eine E-Mail auf den kommenden Landesparteitag aufmerksam gemacht. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf bis zu zwei Wochen verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden. Die Einladungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Der so einberufene Landesparteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen. Spätestens 7 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes Thüringen zu veröffentlichen. Finden Personenwahlen statt, ist eine bis dahin bestehende Kandidatenliste zu erwähnen. Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis. Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht der freien Rede. Der Versammlungsleiter gewährleistet, dass jeder Pirat des Landes ausreichend Gehör findet. Näheres wird in der Geschäftsordnung geregelt. Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Mitglieder der Bundes- und aller Landesorgane der Piratenpartei Deutschland."

ist zu ersetzen entweder durch

A) [...] Der Landesvorstand lädt acht Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. Darüber hinaus wird in einem Abstand von zwei Wochen über entsprechende offizielle Kanäle über die Einladung zum Parteitag informiert [...]

B) [...] Der Landesvorstand lädt zehn Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. Darüber hinaus wird in einem Abstand von zwei Wochen über entsprechende offizielle Kanäle über die Einladung zum Parteitag informiert [...]

C) [...] Der Landesvorstand lädt zwölf Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. Darüber hinaus wird in einem Abstand von zwei Wochen über entsprechende offizielle Kanäle über die Einladung zum Parteitag informiert [...]

Antragsbegründung

Bessere Planung, weil nicht so kurzfristig.

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

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Diskussion

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Dagegen

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