TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Landesverband der Piratenpartei Thüringen bekennt sich zur  freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG,  eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und  Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen  Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die  Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,  die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der  Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der  Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle  politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und  Ausübung einer Opposition.”
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Version vom 24. Februar 2014, 19:26 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum 23.02.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Käptn Nemo
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §0
Zusammenfassung des Antrags Der LV gibt sich eine Präambel zur Satzung
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 24.02.2014
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Präambel zur Satzung

Antragstext

“Der Landesverband Thüringen betrachtet die Piratenpartei Deutschland im Selbstverständnis, und im Gleichklang mit der Bundessatzung und dem Grundsatzprogramm, als sozialliberale Partei. Der Landesverband der Piratenpartei Thüringen bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.”

Antragsbegründung

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Piratenpad

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Antragsvertagung


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