TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Februar 2014, 19:20 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum 22.02.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Gerald
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §6a (6)
Zusammenfassung des Antrags Klarstellung, in welchem Zeitrahmen der Landesvorstand an ihn gestellte Anträge zu behandeln hat und inwieweit diese vertagt werden dürfen.
Schlagwörter Anträge, Vorstand
Datum der letzten Änderung 24.02.2014
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Anträge an den Landesvorstand

Antragstext

Ich beantrage §6a (6)

(6) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Thüringen und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

durch

(6) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Thüringen und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln und dürfen maximal zweimal vertagt werden.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Wir haben in unserer Satzung bereits ein sehr breites Antragrecht an unseren Landesvorstand. Dieser Antrag konkretisiert dieses Recht durch eine maximale Frist(3 Monate) innerhalb derer ein eingereichter Antrag behandelt werden muss.

Dadurch wird sichergestellt, dass Antragsteller einen Beschluss des Landesvorstands zu ihrem Antrag innerhalb akzeptabler Zeit erhalten. Der Antrag forciert somit eine Präferenz für Ablehnung umstrittener Anträge statt eines "Vor-sich-her-schiebens" im Interesse einer klaren Positionierung.

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

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Diskussion

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