TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA002 |
Einreichungsdatum | 22.02.2014 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Gerald |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §6a (6) |
Zusammenfassung des Antrags | Klarstellung, in welchem Zeitrahmen der Landesvorstand an ihn gestellte Anträge zu behandeln hat und inwieweit diese vertagt werden dürfen. |
Schlagwörter | Anträge, Vorstand |
Datum der letzten Änderung | 23.03.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
AntragstitelAnträge an den Landesvorstand Antragstext Ich beantrage §6a (6)
(6) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Thüringen und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. durch (6) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Thüringen und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln und dürfen maximal zweimal vertagt werden. zu ersetzen.AntragsbegründungWir haben in unserer Satzung bereits ein sehr breites Antragrecht an unseren Landesvorstand. Dieser Antrag konkretisiert dieses Recht durch eine maximale Frist(3 Monate) innerhalb derer ein eingereichter Antrag behandelt werden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass Antragsteller einen Beschluss des Landesvorstands zu ihrem Antrag innerhalb akzeptabler Zeit erhalten. Der Antrag forciert somit eine Präferenz für Ablehnung umstrittener Anträge statt eines "Vor-sich-her-schiebens" im Interesse einer klaren Positionierung. Piratenpad
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