TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 017: Unterschied zwischen den Versionen

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|parteitag=Landesparteitag
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|jahreszahl=2013.1
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|autor=PeterGold
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|antragstyp=Sonstiger Antrag
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|titel=Nichtzulassung dreier Anträge
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|text=Ich beantrage die Sonstigen Anträge 003 und 004, sowie den als Sonstiger Antrag projektierten Landesvorstandsbeschluss 127 vom 12.02.2013, nicht zur Abstimmung zuzulassen.
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Der Antrag kann auch modular abgestimmt werden.
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Modul 1 - Begründung zum Sonstigen Antrag 003: Der Antrag impliziert dass die Partei einen Erziehungsauftrag hat, bzw. sich einen solchen definieren kann,- Beweis: "Es hat sich gezeigt, dass die bisherigen Sanktionen nicht immer zu einer Verbesserung im Verhalten von Listenteilnehmern führen."-, und dies impliziert dass die Partei in der geistigen Nachfolge der die ehemalige hiesige linksfaschistische Proletendiktatur dominierenden SED steht.
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Entsprechend steht bereits der Antragszulassung das Anti-Totalitarismus-Gebot der Bundessatzung entgegenen.
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Modul 2 - Begründung zum Sonstigen Antrag 004: Der Antrag impliziert die parteiweite Mundtotmachung aufgrund der offensichtlich politischen Zensur des Landesverbands Thüringen, die,- wie durch die Aussage des Christian Benad beweisbar-, soweit geht dass auch schon der Zensor vom Serverinhaber bedroht worden ist weil er nicht in seinem Sinne politisch zensiert hat.
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Entsprechend steht bereits der Antragszulassung das Anti-Totalitarismus-Gebot der Bundessatzung entgegen.
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Modul 3 - Begründung zum Sonstigen Antrag "Landesvorstandsbeschluss 127 vom 12.02.2013": Offenbar soll im Zuge des threads "Sexismus bei den Piraten" der Thüringer Haupt-mailing-Liste die innerparteiliche Reinstallation der auf Freuds Hure-Madonna-Komplex aufbauenden zwischengeschlechtlichen Bezüge in der ehemaligen hiesigen linksfaschistischen Proletendiktatur betrieben werden nebst einem Sanktionskanon adäquat dem der politischen Zensur der Kommunikationsmedien des Thüringer Landesverbands.
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Entsprechend steht bereits der Antragszulassung das Anti-Totalitarismus-Gebot der Bundessatzung entgegenen.
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|begruendung=Dieser Antrag wurde ursprünglich von einem Nicht-Piraten gestellt. Da die Zulässigkeit aber angezweifelt wurde, wurde dieser Antrag wieder depubliziert.
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Da es zu unserer Grundsätzen gehört, dass sich jeder beteiligen kann, stelle ich diesen Antrag erneut, unabhängig davon, ob ich den Antrag gutheiße oder nicht. Das ist für mich eine Prinzipienfrage.
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|prüficon=3
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|zusammenfassung=Sonstige Anträge 003 & 004 & Vorstandsbeschluss 127 nicht zur Abstimmung zulassen
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|abstimmung=1
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|anregung=Die vereinigte Trollfront des LVTH möge sich überlegen, ob sie mit ihren Wünschen möglicherweise weiterkäme, wenn ihre Anträge weniger Polemik und Unterstellungen enthielten.
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Aktuelle Version vom 4. März 2013, 12:36 Uhr

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