TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 004
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA004 |
Einreichungsdatum | 22.08.2012 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Henry Gießwein |
Antragstyp | Programmantrag |
Zusammenfassung des Antrags | gemeinsames Sorgerecht ab Geburt |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 09.09.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
Antragstitelgemeinsames Sorgerecht ab Geburt Antragstext Die PIRATEN Thüringen steht für ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Nach Artikel 3 Grundgesetz, sowie der UN-Menschenrechtskonvention sind Mann und Frau gleichberechtigt zu behandeln. Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt für beide Elternteile nur an traditionellen Ehe fest zu machen, lehnen wir ab.
AntragsbegründungHierbei geht es darum, die Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Elternteilen aufzuheben. Bei Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, bekommt der Vater nicht automatisch das Sorgerecht. Bei miteinander verheirateten Elternteilen, bekommt der Vater das Sorgerecht automatisch. Die Piratenpartei steht für Gleichbehandlung in ihren Grundsätzen. Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt. Programm: Saarland Positionspapier: Thüringen Positionspapier: Brandenburg Piratenpad
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