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Aus Wiki der Piraten Thueringen
Version vom 23. November 2010, 13:12 Uhr von Hendrik (Diskussion | Beiträge) (Wirtschaft, Soziales und Familie)

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Gliederung

GP087

1. Präambel

2. Mehr Demokratie wagen

3. Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

   1. Keine Beschränkung der Kopierbarkeit
   2. Freies Kopieren und freie Nutzung
   3. Förderung der Kultur
   4. Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

4. Patentwesen

   1. Abbau privater Monopole und offene Märkte
   2. Patente in der Informationsgesellschaft

5. Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur

   1. Offene Standards
   2. Freie Software
   3. Freie Kommunikation
   4. Monopole
   5. Das elektromagnetische Spektrum
   6. Inhaltsfilterung

6. Privatsphäre und Datenschutz

   1. Privatsphäre
   2. Informationelle Selbstbestimmung

7. Transparenz des Staatswesens

8. Open Access

   1. Open Access in der Forschung
   2. Open Access in der öffentlichen Verwaltung

9. Bildung

   1. Bildung in einer freiheitlich-demokratischer Gesellschaft
   2. Die öffentliche Bildungsinfrastruktur
   3. Bildung als individueller Prozess
   4. Demokratisierung der Bildungseinrichtungen

Digitales Leben

GP021

Teilhabe am digitalen Leben

Der Wandel zur digitalen Gesellschaft stellt einen enormen Entwicklungssprung dar. Sie wirkt sich massiv auf unser soziales Leben, politische Prozesse und unser wirtschaftliches Handeln aus. Freie Kommunikation wirkt wie ein Katalysator für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und legt mit den neuen digitalen Technologien bisher ungeahnte Potenziale frei. Der freie Informationsfluss schafft mündige Bürger, die in der Lage sind ihre Freiheit wirkungsvoll gegen totalitäre Tendenzen zu verteidigen. Die freie Vernetzung ermöglicht es Angebot und Nachfrage aller Art einfach zusammenzubringen. Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sind aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken und müssen auch durch staatliches Handeln sichergestellt und sogar gefördert werden.


Zugang zur digitalen Kommunikation

Die Kommunikation über digitale Netzwerke, wie das Internet, hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist weder echte Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit mehr möglich.

Der Zugang zur digitalen Kommunikation ermöglicht es voll am sozialen Leben teilzuhaben, frei zu publizieren, sich Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen und sich damit weiterzubilden, sowie sich auch online wirtschaftlich oder kulturell zu betätigen. Er darf weder dauerhaft noch temporär und weder vollständig noch teilweise unterbunden werden.

Stattdessen muss sichergestellt werden, dass jedes Mitglied der Gesellschaft die Möglichkeit zu angemessenem Zugang zur digitalen Kommunikation erhält. Dieser muss auch in ländlichen Regionen die notwendige Qualität und Datenübertragungsrate anbieten, um an den gängigen Nutzungsmöglichkeiten voll teilhaben zu können. Keine Ortschaft darf von der vollwertigen Teilhabe am digitalen Leben ausgeschlossen sein, weder im Festnetz noch bei der mobilen Nutzung. Zu diesem Zweck müssen die verfügbaren Frequenzen einer breiten, zivilen und demokratischen Nutzung zur Verfügung stehen. Bei der Reservierung und Vergabe von Frequenzbereichen muss der gesellschaftliche Nutzen ihrer Verwendung und die Bereitstellung eines Zugangs für alle Interessierten Vorrang vor monetären Interessen haben.

Um wirtschaftliche Hindernisse am Zugang zur digitalen Kommunikation auszuräumen, ist jedem Mitglied der Gesellschaft eindeutig das Recht zur Teilhabe zuzusprechen. Für alle, die nicht die finanziellen Mittel haben, um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, müssen die sozialen Sicherungssysteme den Erwerb und Betrieb der notwendigen Technik ermöglichen.


Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Kommunikation

Die digitale Gesellschaft teilt sich für ihre Kommunikation das weltumspannende Internet und viele daran angeschlossene Teilnetzwerke, die von einer Vielzahl an Providern betrieben werden. Sie bilden einen virtuellen öffentlichen Raum, dessen Nutzung jedem gleichermaßen zur Verfügung stehen muss. Die Kontrolle über diesen virtuellen öffentlichen Raum durch die Betreiber seiner Teilnetzwerke darf nicht dazu genutzt werden einzelne Kommunikationsteilnehmer gezielt einzuschränken. Sowohl die Anbieter eines Dienstes als auch dessen Konsumenten würden von einer gezielten Sperrung oder Drosselung ihrer Übertragungen auf inakzeptable Weise eingeschränkt. Nur wenn jeder Nutzer und jeder Dienst, der von ihm angeboten wird, gleich behandelt wird, kann sich auch jeder in gleichem Maße frei im Internet entfalten. Die Diskriminierung einzelner würde die Monopolbildung fördern, die Innovationskraft des Internets insgesamt schmälern und zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen.

Um die Freiheit im Internet für alle zu erhalten, muss die Neutralität und Gleichbehandlung aller Nutzer durch die Netzbetreiber durch staatliche Regulierung sichergestellt werden. Auch um den Betrieb einzelner Dienste, die hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit der Netzwerkkapazität haben, sicherzustellen, darf diese Netzneutralität nur dann durchbrochen werden, wenn ein entsprechender Ausbau der Kapazitäten nicht mehr möglich ist.

Der Ausbau der Netze und ihre Modernisierung müssen auf Dauer sichergestellt werden. Er darf nicht durch Monopolbildung auf den Kommunikationswegen gefährdet werden. Um durch permanenten Wettbewerb Investitionen und neue Innovationen zu fördern, dürfen keine neuen Infrastrukturmonopole gewährt und keine alten weiter aufrechterhalten werden. Stattdessen muss eine hohe Dezentralisierung angestrebt werden, insbesondere durch Förderung von nichtkommerziellen Projekten, die in diesem Sinne agieren.

Die Garantie der freien und gleichberechtigten Nutzung des öffentlichen Teils des Internets muss vom Staat nicht nur gegen die Interessen der Firmen durchgesetzt werden, die ihn betreiben, sondern auch selbst abgegeben werden. Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation der übertragenen Daten darf es nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.

Die Bekämpfung von Kriminalität im Internet muss dort stattfinden, wo sie am wirkungsvollsten ist: Bei den Absendern und Empfängern der unzulässigen Daten. Sie ist die Aufgabe der staatlichen Behörden, die dafür mit dem Gewaltmonopol ausgestattet wurden. Es ist nicht die Aufgabe von Zugangsprovidern und Netzbetreibern gegen Kriminalität im virtuellen öffentlichen Raum Internet vorzugehen. Sie dürfen daher nicht zu privatwirtschaftlichen Ermittlungsbehörden gemacht, mit Kompetenzen zur eigenmächtigen Gefahrenabwehr ausgestattet oder sogar zum Strafvollzug eingesetzt werden. Diese Provider sind dafür verantwortlich, dass der ordentliche Betrieb des freien Internets gesichert und der Zugang dazu allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, nicht jedoch wofür diese ihre Netzwerke verwenden. Sie dürfen nicht für die kriminellen Handlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht und in Haftung genommen werden. 

GP022

Umgang mit digitaler Technologie lernen

Das Internet und weitere digitale Medien führen unweigerlich zu großen gesellschaftlichen Umbrüchen. Sie erweitern die Möglichkeiten zur freien Entfaltung und erschaffen dadurch neue Chancen und Risiken. Eine moderne Gesellschaft muss sich diese Entwicklungen zu Nutze machen, indem sie sie wissenschaftlich begleitet und die erworbene Medienkompetenz an alle ihre Mitglieder weitergibt. Jeder muss in der Lage sein von neuen Errungenschaften zu profitieren und sich durch einen kompetenten und kritischen Umgang mit den Medien vor Gefahren schützen können.

Zur Vermittlung von Medienkompetenz müssen die Schulen sowohl inhaltlich als auch technisch immer auf der Höhe der Zeit sein. Der kritische Umgang mit modernen Medien, ihre effektive Nutzung und die kreative Gestaltung müssen in Bildungseinrichtungen fest in den Lehrauftrag integriert werden. Dabei kommt neben den Schulen auch den Eltern eine wichtige Rolle zu. In der komplexen Medienwelt müssen die Eltern die notwendige Hilfe bekommen, um mit der Entwicklung schritthalten zu können. Für eine gelungene Erziehung müssen sie die Welt, in der ihre Kinder aufwachsen, ihre Möglichkeiten und Gefahren kennen und verstehen.

Bei dieser rasanten Entwicklung darf niemand einfach zurückgelassen werden. Auch ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben so umfänglich am digitalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wie sie es wünschen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Gesellschaft auf dem Gebiet der Medienkompetenz müssen daher auch älteren Generationen über Bildungsangebote aller Art zur Verfügung gestellt werden. Die speziellen Bedürfnisse von Senioren sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie eine generelle Barrierearmut. Sie müssen in elementaren Bereichen der Medien gefördert und bei staatlichen Angeboten berücksichtigt werden. 

GP023

Digitale Gesellschaft weltweit

Die freie Kommunikation über digitale Netzwerke ermöglicht unserer Gesellschaft die klassischen Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stärken. Sie schafft informierte Bürger und stärkt den demokratischen Diskurs, während neue Wirtschaftsbereiche entstehen und zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen. Anstrengungen zur Etablierung freier Kommunikationsnetzwerke sind daher auch in anderen Ländern zu begrüßen und zu unterstützen. Sie ermöglichen weltweit demokratischere Regierungsformen, informiertere und tolerantere Gesellschaften und damit stabilere Strukturen. Der Aufbau freier Kommunikationsnetzwerke muss - wo immer sinnvoll - zu einem Teil der deutschen Entwicklungshilfe werden.

Freie Kommunikationsnetzwerke werden weltweit immer wieder von Zensurbestrebungen bedroht. Diese richten sich dabei in der Regel gegen die eigene Bevölkerung und gegen die Freiheit der eigenen Bürger. Zensur darf auch in anderen Ländern in keinem Fall von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden. Die technischen Voraussetzungen dafür dürfen nicht selbst geschaffen und bei anderen nicht akzeptiert werden. Initiativen - politischer wie technischer Natur - zur Untergrabung von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu unterstützen. 

WP091

In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.

Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.

Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.

Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG):

    * Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten zuzulassen.
    * Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
    * Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.
    * Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein.
    * Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
    * Die Einhaltung der Informationsfreiheitsgesetze ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen. 

GP120

Der folgende Text soll den Abschnitt 'Open Access' des Grundsatzprogramms ersetzen, weil sich dieser nur auf Forschung und Verwaltung beschränkt und zu speziell formuliert ist. Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Konkrete Forderung:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet. Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt werden.

Kurze Begründung:

Als mittelbarer Auftraggeber hat die Allgemeinheit das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen geschieht (siehe Transparenz). Es ist nicht einzusehen, warum die breite Öffentlichkeit Inhalte, für die sie bereits bezahlt hat, nicht frei verwenden darf. Die universelle Verfügbarkeit von Informationen kann zudem die Zusammenarbeit verschiedener Stellen fördern und über Synergieffekte zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.

Wirtschaft, Soziales und Familie

GP050

Jeder Mensch hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe.

Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig.

Wenn ein Einkommen nur durch Arbeit erzielt werden kann, muss zur Sicherung der Würde aller Menschen Vollbeschäftigung herrschen. Unter dieser Voraussetzung ist Vollbeschäftigung bislang ein großes Ziel der Wirtschaftspolitik. Sie wird auf zwei Wegen zu erreichen versucht: durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen oder durch staatlich finanzierte Arbeitsplätze mit dem vorrangigem Ziel der Existenzsicherung. Beide sind Umwege und verlangen umfangreiche öffentliche Mittel.

Wenn jedoch öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss dies möglichst zielführend geschehen. Da das Ziel ein Einkommen zur Existenzsicherung für jeden ist, sollte dieses Einkommen jedem direkt garantiert werden. Nur dadurch ist die Würde jedes Menschen ausnahmslos gesichert. So wie heute bereits u.a. öffentliche Sicherheit, Verkehrswege und weite Teile des Bildungssystems ohne direkte Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden, soll auch Existenzsicherung Teil der Infrastruktur werden.

Wir Piraten sind der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Potenziale nutzen wird. Sichere Existenz schafft einen Freiraum für selbstbestimmte Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Innovation. Sie erleichtert und ermöglicht ehrenamtliches Engagement, beispielsweise die Pflege von Angehörigen, die Fürsorge für Kinder, unabhängigen Journalismus, politische Aktivität oder die Schaffung von Kunst und Freier Software. Davon profitiert die ganze Gesellschaft.

Die Piratenpartei setzt sich daher für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Reichtum. 

Einleitung Queer- und Familienpolitik Modul 1 - GP008

Geschlechter- und Familienpolitik Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens, das sich ableiten lässt aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Politik der Vielfalt der Lebensstile gerecht wird. Jeder Mensch muß sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Vorteilnahme oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung - Queer- und Familienpolitik Modul 2 - GP009

Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen.

   * Gleichberechtigte Möglichkeit der Kinderversorgung: Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir Piraten setzen uns ein für den Abbau noch bestehender gesellschaftlicher Erwartungshaltungen, die eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung verhindern oder erschweren.
   * Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.
   * Um die freie Selbstbestimmung eines Lebensentwurfes zu ermöglichen, sind ausreichende Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen. Auf die prinzipielle Verfügbarkeit solcher Betreuungsangebote muss es einen Rechtsanspruch von Geburt an geben.
   * Kinder haben zu dürfen, muss von geschlechtlicher Identität bzw. Orientierung unabhängig sein. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.

Bildung

GP092

Frühkindliche Bildung

Die frühkindliche Bildung hat für die Ziele der Piratenpartei zentrale Bedeutung. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder - trotz bestehender Unterschiede - in den persönlichen Kompetenzen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft sowie ungeachtet möglicher körperlich oder seelisch bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.

Die Piraten setzen sich deshalb für eine kostenlose und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten für Kinder ab dem dritten Geburtstag ein. Ziel der Piraten ist außerdem die Anerkennung eines konkreten Bildungsauftrags an Kindertagesstätten und die Finanzierung entsprechend der Regelung für Schulen. 

GP093

Medienkompetenz

Das Finden, Verstehen, Bewerten und Verbreiten von Informationen in unterschiedlichsten Darstellungen wird in Zukunft immer wichtiger. Die Menge der frei verfügbaren Information ist bereits seit einigen Jahren größer, als sie ein einzelner Mensch vernünftig verarbeiten kann. Dementsprechend kommt der halbautomatischen Auswahl von Information - und dadurch dem Verständnis derselben - eine zunehmende Bedeutung zu. Das Verständnis der gefundenen Information wird einerseits durch die größere kulturelle Entfernung zu einigen der Autoren erschwert, gleichzeitig ergibt sich durch schnelle und umfangreiche Online-Nachschlagewerke die Möglichkeit, unbekannte Termini in Sekundenbruchteilen nachzuschlagen. Ein immer größerer Teil des zum Verständnis nötigen Wissens wird also nicht durch Allgemeinbildung geliefert, sondern bei Bedarf erworben.

Der Bewertung von Informationen kommt in einer Zeit, da die Verbreitung derselben faktisch kostenlos ist, eine große Bedeutung zu. Jede fähige Interessengruppe ist bemüht, ihre eigene Sicht der Welt auf so vielen Informationskanälen wie möglich zu verbreiten. Durch die vernachlässigbaren Kosten gelingt dies in einem viel größeren Maße als früher. Gleichzeitig wandelt sich die klassische journalistische Medienlandschaft, so dass einige der Aufgaben, die früher von professionellen Journalisten erledigt wurden, nun von jedem einzelnen Leser geleistet werden müssen. Noch dazu kommt, dass die natürliche Heuristik, einigen Darreichungsformen von Informationen mehr zu vertrauen als anderen, inzwischen durch Fortschritte in der Bild- und Videobearbeitung fast nutzlos geworden ist. Die (Werbe-)Psychologie arbeitet aktiv daran, Menschen auch unterbewusst zu beeinflussen. Hier muss Medienkompetenz auch für Musik sowie olfaktorische Reize geübt werden. 

GP094

Lernziele statt Lehrpläne Jeder Unterricht hat das Ziel, den Lernenden etwas ihnen bisher Unbekanntes bekannt zu machen oder etwas bereits Bekanntes durch Wiederholung im Gedächtnis zu festigen. Dies geschieht entweder durch bewusste Beschäftigung der Lernenden mit einem Thema oder durch Erlernen von Verhaltensweisen und Verfahren während der Beschäftigung mit einem anderen Thema. Sofern die Wahl von Themen oder Verfahrensweisen für das Lernziel nicht von besonderer Bedeutung ist, wird sie von den Lernenden getroffen.

Den Lernenden soll bekannt sein, welches Lernziel jeweils verfolgt wird. Die Lernziele ergeben sich so, dass die allgemeinen Ziele der Bildung ausgehend vom jeweiligen Kenntnisstand, den Fähigkeiten und den Interessen der Lernenden möglichst weitgehend erreicht werden.


GP095

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Dabei sollen die Belange des Lernenden im Vordergrund stehen.

Demokratie

GP019

Mehr Demokratie beim Wählen

Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein. Um Fraktionsdisziplin und Parteiendruck zu verringern, muss der Einfluss der Wähler auf die personale Zusammensetzung der Parlamente gestärkt werden. Zu diesem Zweck ist auch für die Wahlen auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeit zu schaffen, Kandidaten verschiedener Parteien zu wählen (Panaschieren) und auch gezielt einzelne Kandidaten durch Kumulieren zu stärken. Der Einfluss taktischer Stimmabgabe ist zu verringern, damit kleine und neue Parteien ihr reales Wählerpotential ausschöpfen können.

GP065

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland im Programmpunkt "Mehr Demokratie wagen" folgende Zwischenüberschriften einzuführen:

Nach den Worten "innerhalb des Staates ermöglicht." die Zwischenüberschrift "Mehr Teilhabe".

Nach den Worten "jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern" die Zwischenüberschrift "Neue Wege erkennen".

Nach den Worten "Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts zu begleiten und zu gestalten." die Zwischenüberschrift "Gewaltenteilung und Freiheit stärken".

Ferner wird beantragt die Worte "digitalen Kommunikation erhöht" im ersten Satz unter der Zwischenüberschrift "Neue Wege erkennen" durch "digitale Medien erhöhen" zu ersetzen, sowie die Wörter "in der Gesellschaft" nach dem Wort "Informationsaustausches" im gleichen Satz hinzuzufügen.

Beantragt wird weiterhin, im ersten Satz des zweiten Absatzes unter der Unterüberschrift "Gewaltenteilung und Freiheit stärken" die Wörter "der festen Überzeugung" durch das Wort "überzeugt", das Wort "sollte" durch "darf" sowie im zweiten Satz die Wörter "von medialen Veröffentlichungen" durch "medialer Öffentlichkeit" zu ersetzen, sowie im ersten Satz des dritten Absatzes hinter "des Staates" ein Komma zu setzen.

GP013

Whistleblowerschutz

Präambel

Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.

Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Schutz von Whistleblowern

Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Die Piratenpartei Deutschland wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die Piratenpartei Deutschland setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.

GP083

Gerichtsstand Wir lehnen eine Aushöhlung des Anspruches auf den gesetzlichen Richters durch Phänomene wie "forum shopping" und "fliegenden Gerichtsstand" ab. Es darf nicht im Belieben eines Klägers stehen, die Klage gerade dort zu erheben, wo er sich die besten Chancen ausrechnet. Durch die Rechtsprechung, bei Veröffentlichungen im Internet einen Erfolg überall anzunehmen, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, ist das Konzept des Gerichtsstandes am Erfolgsort nicht mehr zeitgemäß und erlaubt die willkürliche Auswahl eines beliebigen Gerichts. Wir wollen eindeutig regeln, welches Gericht für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist.

Der Abschnitt soll Teil eines noch zu schaffenden Blocks "Recht" sein.


GP048

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

Umwelt

GP002

Die Piratenpartei steht für Nachhaltigkeit. Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind. Voraussetzung dafür ist ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

GP003

Wir wollen eine gesunde und natürliche Umwelt erhalten. Dies bedeutet die Reduktion des Eintrages von schädlichen Stoffen in unsere Umwelt und den Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, insbesondere denen mit einer hohen Artenvielfalt.

GP004

Wir wollen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Dafür müssen endliche und regenerative Ressourcen nachhaltig genutzt werden. Um nachfolgenden Generationen auch Möglichkeiten zu erhalten sollen generative Ressourcen in großem Umfang genutzt werden und soweit möglich die Verwendung von endlichen und regenerativen Ressourcen ersetzen.

GP006

Wir wollen eine langfristig sichere und umweltschonende Energie-Infrastruktur. Dies bedeutet eine Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative und regenerative Energiequellen. Regenerative Energieträger sollen dabei nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Umweltzielen stehen. Außerdem wollen wir eine transparente dezentralisierte Erzeugerstruktur. Nur so kann eine Partizipation jedes Bürgers erreicht und Monopolstellungen verhindert werden.