TH:UebersichtBeschluesseBPT20102

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche

aus http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.2/Antragskommission/Ergebnis

Inhaltsverzeichnis

Digitales Leben

Teilhabe am digitalen Leben - GP021

Der Wandel zur digitalen Gesellschaft stellt einen enormen Entwicklungssprung dar. Sie wirkt sich massiv auf unser soziales Leben, politische Prozesse und unser wirtschaftliches Handeln aus. Freie Kommunikation wirkt wie ein Katalysator für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und legt mit den neuen digitalen Technologien bisher ungeahnte Potenziale frei. Der freie Informationsfluss schafft mündige Bürger, die in der Lage sind ihre Freiheit wirkungsvoll gegen totalitäre Tendenzen zu verteidigen. Die freie Vernetzung ermöglicht es Angebot und Nachfrage aller Art einfach zusammenzubringen. Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sind aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken und müssen auch durch staatliches Handeln sichergestellt und sogar gefördert werden.

Zugang zur digitalen Kommunikation

Die Kommunikation über digitale Netzwerke, wie das Internet, hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist weder echte Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit mehr möglich.

Der Zugang zur digitalen Kommunikation ermöglicht es voll am sozialen Leben teilzuhaben, frei zu publizieren, sich Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen und sich damit weiterzubilden, sowie sich auch online wirtschaftlich oder kulturell zu betätigen. Er darf weder dauerhaft noch temporär und weder vollständig noch teilweise unterbunden werden.

Stattdessen muss sichergestellt werden, dass jedes Mitglied der Gesellschaft die Möglichkeit zu angemessenem Zugang zur digitalen Kommunikation erhält. Dieser muss auch in ländlichen Regionen die notwendige Qualität und Datenübertragungsrate anbieten, um an den gängigen Nutzungsmöglichkeiten voll teilhaben zu können. Keine Ortschaft darf von der vollwertigen Teilhabe am digitalen Leben ausgeschlossen sein, weder im Festnetz noch bei der mobilen Nutzung. Zu diesem Zweck müssen die verfügbaren Frequenzen einer breiten, zivilen und demokratischen Nutzung zur Verfügung stehen. Bei der Reservierung und Vergabe von Frequenzbereichen muss der gesellschaftliche Nutzen ihrer Verwendung und die Bereitstellung eines Zugangs für alle Interessierten Vorrang vor monetären Interessen haben.

Um wirtschaftliche Hindernisse am Zugang zur digitalen Kommunikation auszuräumen, ist jedem Mitglied der Gesellschaft eindeutig das Recht zur Teilhabe zuzusprechen. Für alle, die nicht die finanziellen Mittel haben, um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, müssen die sozialen Sicherungssysteme den Erwerb und Betrieb der notwendigen Technik ermöglichen.

Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Kommunikation

Die digitale Gesellschaft teilt sich für ihre Kommunikation das weltumspannende Internet und viele daran angeschlossene Teilnetzwerke, die von einer Vielzahl an Providern betrieben werden. Sie bilden einen virtuellen öffentlichen Raum, dessen Nutzung jedem gleichermaßen zur Verfügung stehen muss. Die Kontrolle über diesen virtuellen öffentlichen Raum durch die Betreiber seiner Teilnetzwerke darf nicht dazu genutzt werden einzelne Kommunikationsteilnehmer gezielt einzuschränken. Sowohl die Anbieter eines Dienstes als auch dessen Konsumenten würden von einer gezielten Sperrung oder Drosselung ihrer Übertragungen auf inakzeptable Weise eingeschränkt. Nur wenn jeder Nutzer und jeder Dienst, der von ihm angeboten wird, gleich behandelt wird, kann sich auch jeder in gleichem Maße frei im Internet entfalten. Die Diskriminierung einzelner würde die Monopolbildung fördern, die Innovationskraft des Internets insgesamt schmälern und zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen.

Um die Freiheit im Internet für alle zu erhalten, muss die Neutralität und Gleichbehandlung aller Nutzer durch die Netzbetreiber durch staatliche Regulierung sichergestellt werden. Auch um den Betrieb einzelner Dienste, die hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit der Netzwerkkapazität haben, sicherzustellen, darf diese Netzneutralität nur dann durchbrochen werden, wenn ein entsprechender Ausbau der Kapazitäten nicht mehr möglich ist.

Der Ausbau der Netze und ihre Modernisierung müssen auf Dauer sichergestellt werden. Er darf nicht durch Monopolbildung auf den Kommunikationswegen gefährdet werden. Um durch permanenten Wettbewerb Investitionen und neue Innovationen zu fördern, dürfen keine neuen Infrastrukturmonopole gewährt und keine alten weiter aufrechterhalten werden. Stattdessen muss eine hohe Dezentralisierung angestrebt werden, insbesondere durch Förderung von nichtkommerziellen Projekten, die in diesem Sinne agieren.

Die Garantie der freien und gleichberechtigten Nutzung des öffentlichen Teils des Internets muss vom Staat nicht nur gegen die Interessen der Firmen durchgesetzt werden, die ihn betreiben, sondern auch selbst abgegeben werden. Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation der übertragenen Daten darf es nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.

Die Bekämpfung von Kriminalität im Internet muss dort stattfinden, wo sie am wirkungsvollsten ist: Bei den Absendern und Empfängern der unzulässigen Daten. Sie ist die Aufgabe der staatlichen Behörden, die dafür mit dem Gewaltmonopol ausgestattet wurden. Es ist nicht die Aufgabe von Zugangsprovidern und Netzbetreibern gegen Kriminalität im virtuellen öffentlichen Raum Internet vorzugehen. Sie dürfen daher nicht zu privatwirtschaftlichen Ermittlungsbehörden gemacht, mit Kompetenzen zur eigenmächtigen Gefahrenabwehr ausgestattet oder sogar zum Strafvollzug eingesetzt werden. Diese Provider sind dafür verantwortlich, dass der ordentliche Betrieb des freien Internets gesichert und der Zugang dazu allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, nicht jedoch wofür diese ihre Netzwerke verwenden. Sie dürfen nicht für die kriminellen Handlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht und in Haftung genommen werden.

Umgang mit digitaler Technologie lernen - GP022

Das Internet und weitere digitale Medien führen unweigerlich zu großen gesellschaftlichen Umbrüchen. Sie erweitern die Möglichkeiten zur freien Entfaltung und erschaffen dadurch neue Chancen und Risiken. Eine moderne Gesellschaft muss sich diese Entwicklungen zu Nutze machen, indem sie sie wissenschaftlich begleitet und die erworbene Medienkompetenz an alle ihre Mitglieder weitergibt. Jeder muss in der Lage sein von neuen Errungenschaften zu profitieren und sich durch einen kompetenten und kritischen Umgang mit den Medien vor Gefahren schützen können.

Zur Vermittlung von Medienkompetenz müssen die Schulen sowohl inhaltlich als auch technisch immer auf der Höhe der Zeit sein. Der kritische Umgang mit modernen Medien, ihre effektive Nutzung und die kreative Gestaltung müssen in Bildungseinrichtungen fest in den Lehrauftrag integriert werden. Dabei kommt neben den Schulen auch den Eltern eine wichtige Rolle zu. In der komplexen Medienwelt müssen die Eltern die notwendige Hilfe bekommen, um mit der Entwicklung schritthalten zu können. Für eine gelungene Erziehung müssen sie die Welt, in der ihre Kinder aufwachsen, ihre Möglichkeiten und Gefahren kennen und verstehen.

Bei dieser rasanten Entwicklung darf niemand einfach zurückgelassen werden. Auch ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben so umfänglich am digitalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wie sie es wünschen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Gesellschaft auf dem Gebiet der Medienkompetenz müssen daher auch älteren Generationen über Bildungsangebote aller Art zur Verfügung gestellt werden. Die speziellen Bedürfnisse von Senioren sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie eine generelle Barrierearmut. Sie müssen in elementaren Bereichen der Medien gefördert und bei staatlichen Angeboten berücksichtigt werden.

Digitale Gesellschaft weltweit - GP023

Die freie Kommunikation über digitale Netzwerke ermöglicht unserer Gesellschaft die klassischen Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stärken. Sie schafft informierte Bürger und stärkt den demokratischen Diskurs, während neue Wirtschaftsbereiche entstehen und zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen. Anstrengungen zur Etablierung freier Kommunikationsnetzwerke sind daher auch in anderen Ländern zu begrüßen und zu unterstützen. Sie ermöglichen weltweit demokratischere Regierungsformen, informiertere und tolerantere Gesellschaften und damit stabilere Strukturen. Der Aufbau freier Kommunikationsnetzwerke muss - wo immer sinnvoll - zu einem Teil der deutschen Entwicklungshilfe werden.

Freie Kommunikationsnetzwerke werden weltweit immer wieder von Zensurbestrebungen bedroht. Diese richten sich dabei in der Regel gegen die eigene Bevölkerung und gegen die Freiheit der eigenen Bürger. Zensur darf auch in anderen Ländern in keinem Fall von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden. Die technischen Voraussetzungen dafür dürfen nicht selbst geschaffen und bei anderen nicht akzeptiert werden. Initiativen - politischer wie technischer Natur - zur Untergrabung von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu unterstützen.


Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen - WP091

In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.

Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.

Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.

Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG):

  • Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten zuzulassen.
  • Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
  • Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.
  • Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein.
  • Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
  • Die Einhaltung der Informationsfreiheitsgesetze ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.


Open Access - GP120

Der folgende Text soll den Abschnitt 'Open Access' des Grundsatzprogramms ersetzen, weil sich dieser nur auf Forschung und Verwaltung beschränkt und zu speziell formuliert ist. Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Konkrete Forderung:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet. Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt werden.

Kurze Begründung:

Als mittelbarer Auftraggeber hat die Allgemeinheit das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen geschieht (siehe Transparenz). Es ist nicht einzusehen, warum die breite Öffentlichkeit Inhalte, für die sie bereits bezahlt hat, nicht frei verwenden darf. Die universelle Verfügbarkeit von Informationen kann zudem die Zusammenarbeit verschiedener Stellen fördern und über Synergieffekte zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.

Wirtschaft, Soziales und Familie

Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe - GP050

Jeder Mensch hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe.

Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig.

Wenn ein Einkommen nur durch Arbeit erzielt werden kann, muss zur Sicherung der Würde aller Menschen Vollbeschäftigung herrschen. Unter dieser Voraussetzung ist Vollbeschäftigung bislang ein großes Ziel der Wirtschaftspolitik. Sie wird auf zwei Wegen zu erreichen versucht: durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen oder durch staatlich finanzierte Arbeitsplätze mit dem vorrangigem Ziel der Existenzsicherung. Beide sind Umwege und verlangen umfangreiche öffentliche Mittel.

Wenn jedoch öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss dies möglichst zielführend geschehen. Da das Ziel ein Einkommen zur Existenzsicherung für jeden ist, sollte dieses Einkommen jedem direkt garantiert werden. Nur dadurch ist die Würde jedes Menschen ausnahmslos gesichert. So wie heute bereits u.a. öffentliche Sicherheit, Verkehrswege und weite Teile des Bildungssystems ohne direkte Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden, soll auch Existenzsicherung Teil der Infrastruktur werden.

Wir Piraten sind der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Potenziale nutzen wird. Sichere Existenz schafft einen Freiraum für selbstbestimmte Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Innovation. Sie erleichtert und ermöglicht ehrenamtliches Engagement, beispielsweise die Pflege von Angehörigen, die Fürsorge für Kinder, unabhängigen Journalismus, politische Aktivität oder die Schaffung von Kunst und Freier Software. Davon profitiert die ganze Gesellschaft.

Die Piratenpartei setzt sich daher für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Reichtum.

Einleitung Queer- und Familienpolitik Modul 1 - GP008

Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens, das sich ableiten lässt aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Politik der Vielfalt der Lebensstile gerecht wird. Jeder Mensch muß sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Vorteilnahme oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung - Queer- und Familienpolitik Modul 2 - GP009

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen.

  • Gleichberechtigte Möglichkeit der Kinderversorgung: Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir Piraten setzen uns ein für den Abbau noch bestehender gesellschaftlicher Erwartungshaltungen, die eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung verhindern oder erschweren.
  • Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.
  • Um die freie Selbstbestimmung eines Lebensentwurfes zu ermöglichen, sind ausreichende Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen. Auf die prinzipielle Verfügbarkeit solcher Betreuungsangebote muss es einen Rechtsanspruch von Geburt an geben.
  • Kinder haben zu dürfen, muss von geschlechtlicher Identität bzw. Orientierung unabhängig sein. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.

Weltweite Anerkennung und Schutz selbstbestimmter geschlechtlicher oder sexueller Identität bzw. Orientierung - Queer- und Familienpolitik Modul 3 - GP010

Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung ist Unrecht. Wenn solche Verfolgung im Herkunftsland offiziell oder inoffiziell von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite betrieben wird, muss sie als Asylgrund anerkannt werden. Die Betroffenen müssen ihre Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung hierfür nicht nachweisen.

In vielen Ländern der Welt werden Menschen wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert, wenn sie von der dort jeweils gültigen Norm abweicht. Eine solche Diskriminierung oder Kriminalisierung lehnen wir ab. Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf ferner nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens - Queer- und Familienpolitik Modul 4 - GP011

Die Piraten bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

  • Die Piraten setzen sich ein für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft.
  • Die eingetragene Partnerschaft ist für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen; Konzepte der Erweiterung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen müssen erarbeitet und verwirklicht werden.
  • Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist – angelehnt an das französische PACS-Modell – als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dieser zivile Pakt soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.

Freie Selbstbestimmung und Familienförderung - Queer- und Familienpolitik Modul 5 - GP012

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen.

  • Gleichberechtigte Möglichkeit der Kinderversorgung: Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir Piraten setzen uns ein für den Abbau noch bestehender gesellschaftlicher Erwartungshaltungen, die eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung verhindern oder erschweren.
  • Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.
  • Um die freie Selbstbestimmung eines Lebensentwurfes zu ermöglichen, sind ausreichende Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen. Auf die prinzipielle Verfügbarkeit solcher Betreuungsangebote muss es einen Rechtsanspruch von Geburt an geben.
  • Kinder haben zu dürfen, muss von geschlechtlicher Identität bzw. Orientierung unabhängig sein. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.

Bildung

Frühkindliche Bildung - GP092

Die frühkindliche Bildung hat für die Ziele der Piratenpartei zentrale Bedeutung. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder - trotz bestehender Unterschiede - in den persönlichen Kompetenzen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft sowie ungeachtet möglicher körperlich oder seelisch bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.

Die Piraten setzen sich deshalb für eine kostenlose und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten für Kinder ab dem dritten Geburtstag ein. Ziel der Piraten ist außerdem die Anerkennung eines konkreten Bildungsauftrags an Kindertagesstätten und die Finanzierung entsprechend der Regelung für Schulen.


Medienkompetenz - GP093

Das Finden, Verstehen, Bewerten und Verbreiten von Informationen in unterschiedlichsten Darstellungen wird in Zukunft immer wichtiger. Die Menge der frei verfügbaren Information ist bereits seit einigen Jahren größer, als sie ein einzelner Mensch vernünftig verarbeiten kann. Dementsprechend kommt der halbautomatischen Auswahl von Information - und dadurch dem Verständnis derselben - eine zunehmende Bedeutung zu. Das Verständnis der gefundenen Information wird einerseits durch die größere kulturelle Entfernung zu einigen der Autoren erschwert, gleichzeitig ergibt sich durch schnelle und umfangreiche Online-Nachschlagewerke die Möglichkeit, unbekannte Termini in Sekundenbruchteilen nachzuschlagen. Ein immer größerer Teil des zum Verständnis nötigen Wissens wird also nicht durch Allgemeinbildung geliefert, sondern bei Bedarf erworben.

Der Bewertung von Informationen kommt in einer Zeit, da die Verbreitung derselben faktisch kostenlos ist, eine große Bedeutung zu. Jede fähige Interessengruppe ist bemüht, ihre eigene Sicht der Welt auf so vielen Informationskanälen wie möglich zu verbreiten. Durch die vernachlässigbaren Kosten gelingt dies in einem viel größeren Maße als früher. Gleichzeitig wandelt sich die klassische journalistische Medienlandschaft, so dass einige der Aufgaben, die früher von professionellen Journalisten erledigt wurden, nun von jedem einzelnen Leser geleistet werden müssen. Noch dazu kommt, dass die natürliche Heuristik, einigen Darreichungsformen von Informationen mehr zu vertrauen als anderen, inzwischen durch Fortschritte in der Bild- und Videobearbeitung fast nutzlos geworden ist. Die (Werbe-)Psychologie arbeitet aktiv daran, Menschen auch unterbewusst zu beeinflussen. Hier muss Medienkompetenz auch für Musik sowie olfaktorische Reize geübt werden.


Lernziele statt Lehrpläne - GP094

Jeder Unterricht hat das Ziel, den Lernenden etwas ihnen bisher Unbekanntes bekannt zu machen oder etwas bereits Bekanntes durch Wiederholung im Gedächtnis zu festigen. Dies geschieht entweder durch bewusste Beschäftigung der Lernenden mit einem Thema oder durch Erlernen von Verhaltensweisen und Verfahren während der Beschäftigung mit einem anderen Thema. Sofern die Wahl von Themen oder Verfahrensweisen für das Lernziel nicht von besonderer Bedeutung ist, wird sie von den Lernenden getroffen.

Den Lernenden soll bekannt sein, welches Lernziel jeweils verfolgt wird. Die Lernziele ergeben sich so, dass die allgemeinen Ziele der Bildung ausgehend vom jeweiligen Kenntnisstand, den Fähigkeiten und den Interessen der Lernenden möglichst weitgehend erreicht werden.


Bildung - GP095

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Dabei sollen die Belange des Lernenden im Vordergrund stehen.

Demokratie

Mehr Demokratie beim Wählen - GP019

Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein. Um Fraktionsdisziplin und Parteiendruck zu verringern, muss der Einfluss der Wähler auf die personale Zusammensetzung der Parlamente gestärkt werden. Zu diesem Zweck ist auch für die Wahlen auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeit zu schaffen, Kandidaten verschiedener Parteien zu wählen (Panaschieren) und auch gezielt einzelne Kandidaten durch Kumulieren zu stärken. Der Einfluss taktischer Stimmabgabe ist zu verringern, damit kleine und neue Parteien ihr reales Wählerpotential ausschöpfen können.

Mehr Demokratie wagen - GP065

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland im Programmpunkt "Mehr Demokratie wagen" folgende Zwischenüberschriften einzuführen:

Nach den Worten "innerhalb des Staates ermöglicht." die Zwischenüberschrift "Mehr Teilhabe".

Nach den Worten "jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern" die Zwischenüberschrift "Neue Wege erkennen".

Nach den Worten "Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts zu begleiten und zu gestalten." die Zwischenüberschrift "Gewaltenteilung und Freiheit stärken".

Ferner wird beantragt die Worte "digitalen Kommunikation erhöht" im ersten Satz unter der Zwischenüberschrift "Neue Wege erkennen" durch "digitale Medien erhöhen" zu ersetzen, sowie die Wörter "in der Gesellschaft" nach dem Wort "Informationsaustausches" im gleichen Satz hinzuzufügen.

Beantragt wird weiterhin, im ersten Satz des zweiten Absatzes unter der Unterüberschrift "Gewaltenteilung und Freiheit stärken" die Wörter "der festen Überzeugung" durch das Wort "überzeugt", das Wort "sollte" durch "darf" sowie im zweiten Satz die Wörter "von medialen Veröffentlichungen" durch "medialer Öffentlichkeit" zu ersetzen, sowie im ersten Satz des dritten Absatzes hinter "des Staates" ein Komma zu setzen.

Whistleblowerschutz - GP013

Präambel

Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.

Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Schutz von Whistleblowern

Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Die Piratenpartei Deutschland wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die Piratenpartei Deutschland setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.

Gerichtsstand - GP083

Wir lehnen eine Aushöhlung des Anspruches auf den gesetzlichen Richters durch Phänomene wie "forum shopping" und "fliegenden Gerichtsstand" ab. Es darf nicht im Belieben eines Klägers stehen, die Klage gerade dort zu erheben, wo er sich die besten Chancen ausrechnet. Durch die Rechtsprechung, bei Veröffentlichungen im Internet einen Erfolg überall anzunehmen, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, ist das Konzept des Gerichtsstandes am Erfolgsort nicht mehr zeitgemäß und erlaubt die willkürliche Auswahl eines beliebigen Gerichts. Wir wollen eindeutig regeln, welches Gericht für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist.

Der Abschnitt soll Teil eines noch zu schaffenden Blocks "Recht" sein.

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte - GP048

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

Umwelt

Nachhaltigkeit - GP002

Die Piratenpartei steht für Nachhaltigkeit. Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind. Voraussetzung dafür ist ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

Lebenswerte Umwelt - GP003

Wir wollen eine gesunde und natürliche Umwelt erhalten. Dies bedeutet die Reduktion des Eintrages von schädlichen Stoffen in unsere Umwelt und den Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, insbesondere denen mit einer hohen Artenvielfalt.

Umgang mit Ressourcen - GP004

Wir wollen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Dafür müssen endliche und regenerative Ressourcen nachhaltig genutzt werden. Um nachfolgenden Generationen auch Möglichkeiten zu erhalten sollen generative Ressourcen in großem Umfang genutzt werden und soweit möglich die Verwendung von endlichen und regenerativen Ressourcen ersetzen.

Energiepolitik - GP006

Wir wollen eine langfristig sichere und umweltschonende Energie-Infrastruktur. Dies bedeutet eine Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative und regenerative Energiequellen. Regenerative Energieträger sollen dabei nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Umweltzielen stehen. Außerdem wollen wir eine transparente dezentralisierte Erzeugerstruktur. Nur so kann eine Partizipation jedes Bürgers erreicht und Monopolstellungen verhindert werden.

Positionspapiere

Rechtssicherheit im Internet - GP089

Rechtssicherheit im Internet

Das Internet wird für immer mehr Menschen zu einem täglich genutzten Instrument im privaten wie im geschäftlichen Leben. Dadurch ergeben sich zahlreiche Veränderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen, denen die Rechtslage nicht oder nicht ausreichend angepasst wird. Für die Teilnehmer der Internetkommunikation müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jedem ermöglichen, ohne spezielle juristische Vorkenntnisse dieses Medium für gängige Zwecke nutzen zu können, ohne sich dem Risiko unwissentlicher Verletzung von Gesetzen auszusetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Möglichkeiten des Internets für die Zukunft voll ausgeschöpft werden. Grenzübergreifende Geschäftsabwicklung im Internet

Vor der Verbreitung des Internets waren Handelsbeziehungen mit ausländischen Partnern einer begrenzten Gruppe von (vorwiegend großen) Unternehmen vorbehalten. Dies veranlasste den Gesetzgeber, eine umfassende Regulierung durchzusetzen, die mittlerweile nicht den Realitäten angemessen ist. Immer mehr Menschen beteiligen sich am sogenannten „Außenhandel“. Sowohl Verbraucher als auch kleine Unternehmen nutzen die Möglichkeit, über das Internet Waren und Dienstleistungen zu erwerben und anzubieten. Diese Entwicklung erhöht die wirtschaftliche Wechselwirkung mit dem Ausland insbesondere bei Kleinst- und Kleinunternehmen enorm und sollte durch eine signifikante Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen für diese Unternehmen gefördert werden. Rechtssichere Nutzung internetbasierter Zahlungssysteme

Internetbasierte Zahlungssysteme erfreuen sich bei unterschiedlichen Transaktionen immer größerer Beliebtheit und sind bei reinen Internetgeschäften im Zahlungsverkehr oftmals bereits gängiger im Vergleich zu "klassischen" Zahlungsarten. Die rechtlichen Aspekte solcher Zahlungen sind allerdings weitgehend obskur, sodass z.B. die Meldung von Ausgaben oder Einnahmen, die über solche Zahlungssysteme abgewickelt werden, aus steuer- wie handelsrechtlicher Sicht nicht problemlos abzuwickeln ist. Es müssen sichere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Zahlungsverkehr mithilfe internetbasierter Zahlungssysteme regulieren und zugleich deren rechtlich bedenkenfreie Nutzung ermöglichen. Auch die Pflicht zur Rechnungsstellung muss aufgrund der Entwicklung von immer neuen Kommunikationsformen und -medien reformiert und angepasst werden. Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Privatpersonen

Die Anbieterkennzeichnungspflicht ("Impressumspflicht") erstreckt sich in Deutschland nicht nur auf kommerzielle Webseiten, sondern auch auf private Seiten und Blogs. Damit wird ein freier Meinungsaustausch im Internet massiv behindert, da Menschen, die daran mittels eines Blogs oder einer Webseite teilnehmen wollen, dazu gezwungen werden, ihre privaten Kontaktinformationen zu veröffentlichen. Die Möglichkeit anonymer Beteiligung, welche einen großen Beitrag zur freiheitsfödernden Rolle des Internets leistet, wird dadurch komplett untergraben. Eine Reglementierung von Internettauftritten in einer solchen Art und Weise zeigt zudem ein völliges Missverständnis des Gesetzgebers für den Stellenwert und die Kommunikationsstruktur dieses Mediums in der heutigen Welt. Wie in vielen anderen Situationen führt diese Regelung zur Entstehung eines Abmahngeschäfts, das vorallem unwissende bzw. unschuldige Verbraucher betrifft. Damit die Bürger auch im Internet die Rechtssicherheit wieder finden, ist eine Beschränkung der Anbieterkennzeichnungspflicht auf juristische Personen sowie natürliche Personen, deren Onlineauftritt gewerbliche Ziele verfolgt, notwendig, was zudem den ursprünglichen, im Verbraucherschutz begründeten Zielen dieser Pflicht entspricht. Beschränkung von Abmahnungen

Abmahnungen, die Handlungen im Internet als Grund haben und sich gegen Privatpersonen richten, haben mit zunehmender Verbreitung des Internets rapide in Anzahl zugenommen und bilden in manchen Bereichen bereits die Grundlage von Geschäftsmodellen. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass viele Gesetze Grauzonen aufweisen oder sich schnell verändern, wenn es sich um Internetfragen handelt, dient eine solche Situation der Verunsicherung der Bürger und behindert die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Internets. Aus diesem Grund müssen Abmahnungen gegen Privatpersonen, die sich auf Vergehen in der Internetkommunikation beziehen und keinen Grund zur Annahme eines absichtlichen Gesetzesverstoßes erkennen lassen, grundsätzlich beschränkt werden.

Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption - GP035

Die Piratenpartei unterztützt die UN-Konvention gegen Korruption (2003 unterzeichnet aber immer noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt) und fordert dessen Ratifizierung

Weiterhin regt die Piratenpartei an, folgende Maßnahmen zu beschließen:

Gleiche Veröffentlichungspflichten für das Sponsoring von Parteien wie für Parteispenden

Parteispenden und Sponsoring auf maximal 50.000EUR pro Jahr begrenzen pro (juristische) Person

Spenden ab ab 2.000EUR in dem detaillierten Rechenschaftsbericht der Parteien auflisten

Die Spendendaten müssen für alle Bürger leichter zugänglich online präsentiert werden

Umfassende Transparenz aller Formen von Parteisponsoring und der Unternehmensbeteiligungen der Parteien.

Verbot von "Ministerium Spon­soring" (viele Ministerien kriegen regelmäßig Veranstaltungen finanziert, sind finanziell abhängig von der Industrie)

Karenzzeit für Wechsel von Ministern in Lobbytätigkeiten für die Dauer des gezahlten "Übergangsgeldes"

Kontrolle über die Einhaltung des Parteigesetzes von einem unabhängigen Gremium

Genauere Auflistung der Nebeneinkünfte von Politikern

Transparenz und Korruptionsbekämpfung in der Politik - WP083

Nachlassende Beteiligung an Wahlen und sinkende Mitgliederzahlen in den Parteien sind ein Alarmzeichen für unsere Demokratie. Meinungsumfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen die Bekämpfung der Korruption gerade in der Politik am wichtigsten findet.

Der Piratenpartei Deutschland geht es nicht darum, Politiker anzuprangern und der verbreiteten Politikerverdrossenheit Vorschub zu leisten. In aller Welt sind aber die katastrophalen Folgen für ein Gemeinwesen bekannt, wenn die Politiker das Vertrauen der Bürger verloren haben.

Die Interessenabhängigkeiten zwischen Politikern und Wirtschaft sind in Deutschland nicht hinreichend transparent und daher anfällig für Korruption. Deshalb geht es der Piratenpartei Deutschland um eine spürbare Verbesserung der Transparenz.

Unsere Ziele:

  • das Vertrauen der Bevölkerung in die Politiker und in die Politik stärken,
  • die große Mehrzahl der Politiker, die sich ehrenhaft verhalten, schützen und
  • die Motivation von Menschen stärken, sich in der Politik zu engagieren.

Die Piratenpartei Deutschland fordert daher vom Gesetzgeber:

  • die Reform der Regelungen der Abgeordnetenbestechung (§108 e Strafgesetzbuch) und die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch Deutschland
  • die Fortentwicklung der Regelungen der Parteienfinanzierung
  • Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten und Ausweitung der Anzeige- und Veröffentlichungspflichten sowie die Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln
  • Einführung einer Karenzzeit für Minister auf Bundes- oder Landesebene und Staatssekretäre, auch wenn diese und politische Beamte auf ihre Versorgungsbezüge verzichten wollen
  • Transparente Strukturen und Prozesse im Lobbyismus durch die Einführung eines Lobbyisten-Registers sowie Transparenz und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung bei Mitarbeit von Externen )

Reform der Regelungen der Abgeordnetenbestechung (§108 e Strafgesetzbuch) - WP084

DIe Piratenpartei Deutschland fordert die Neufassung des § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung:

  • Voraussetzung zur Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption:Die UN Konvention gegen Korruption ist seit Dezember 2005 in Kraft und wurde von 140 Nationen, darunter auch Deutschland, unterzeichnet. Über 100 Nationen haben die Konvention mittlerweile ratifiziert, darunter Staaten wie Frankreich, Großbritannien, Kanada, Polen, Spanien, Schweden und USA. Deutschland hat dagegen die Konvention noch immer nicht ratifiziert. Dieses Versäumnis ist der fehlenden Neufassung des § 108 e StGB geschuldet.
  • Einhaltung internationaler Verpflichtungen: Im Schlussdokument des G-8 Gipfels von Heiligendamm (7. Juni 2007), das unter deutschem Vorsitz verabschiedet wurde, hat sich Deutschland nicht nur verpflichtet die Konvention umzusetzen, sondern auch zusammen mit den anderen G8 – Staaten „beispielgebend“ bei der „Bekämpfung der Korruption“ zu sein.
  • Antwort auf ein Urteil des BGH: Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 (Az.: 5 StR 453/05, Ziff. 21 ff) sind Mitglieder von Kommunalparlamenten - sofern sie nicht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen - wie Abgeordnete zu behandeln. Für sie gilt demnach § 108 e StGB. Die Regelungen über die Straftaten im Amt, der §§ 331-335 StGB, sind nicht anwendbar. Vor diesem Hintergrund hat bereits der Bundesgerichtshof einen „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ angemahnt.
  • Anpassung an die Bestimmungen zur Bestechung ausländischer Abgeordneter: Durch das Internationale Bestechungsgesetz (IntBestG) unterliegt die Bestechung ausländischer Abgeordneter schärferen Maßstäben, als das bei inländischen Abgeordneten der Fall ist. Es ist dringend geboten, diese grobe Unsystematik zu beseitigen und die Bestechung ausländischer und inländischer Abgeordnete gleichen Maßstäben zu unterwerfen.

Anforderung an die neue gesetzliche Regelung

Um den dargelegten Anforderungen genüge zu tun, müssen bei der Novellierung der Strafnorm der Abgeordnetenbestechung nach § 108e StGB folgende Gesichtspunkte beachtet werden:

  • Ausweitung der Strafbarkeit auf alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden (bisher ist nur der Kauf und Verkauf der Stimme bei Abstimmungen im Parlament erfasst).
  • Ausweitung der Strafbarkeit auf Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden (zu erfassen sind auch sog. „Dankeschön-Spenden“).
  • Es müssen materielle und immaterielle Versprechen erfasst werden (bislang nur materielle Versprechen).
  • Es müssen Vorteile für sich oder einen Dritten erfasst werden (bislang nur Vorteile für sich).

Ergänzende Vorschläge

Damit eine so veränderte Strafnorm zur Abgeordnetenbestechung den einzelnen Abgeordneten in seinem täglichen Handeln nicht vor unlösbare Probleme stellt und letztlich dazu führt, dass immer weniger Menschen bereit sind, öffentliche Mandate zu übernehmen, halten wir die Regelung und Berücksichtigung folgender ergänzender Punkte für notwendig:

  • Begriff der Mandatspflichten: Die UN-Konvention stellt die Abgeordneten den Amtsträgern mit Amtspflichten gleich. Das Grundgesetz bestimmt für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,dass sie Vertreter des ganzen Volkes sind, die an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind, und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 GG). Gleichwohl gibt es innerhalb dieses Bereiches Aufgaben, die von Abgeordneten üblicherweise ständig wahrgenommen werden, die das Bild des Abgeordneten prägen und deren Erfüllung geeignet ist, Rechtsfolgen oder andere Folgen zu bewirken, die vom Bestechenden gewünscht werden. Dazu gehören beispielsweise Abstimmungen im Plenum der Volksvertretung, in den Ausschüssen und in Arbeitsgruppen sowie in den Fraktionen. Der Kernbereich, hier Mandatspflichten genannt, sollte gesetzlich näher definiert werden.
  • Begriff des ungerechtfertigten Vorteils: Um der Vielgestaltigkeit der Abgeordnetentätigkeit gerecht zu werden, sollte insbesondere für die Frage, was als ungerechtfertigter Vorteil anzusehen ist, die Regel der Sozialadäquanz angewendet und gegebenenfalls. in den Gesetzestext an geeigneter Stelle eingeführt werden.
  • Untersagung der Annahme von Spenden durch Abgeordnete (Änderung des Abgeordnetengesetzes § 44 a, Abs. 2). In der Praxis wäre bei Änderung der Strafnorm der Abgeordnetenbestechung im obigen Sinne eine klare Trennung von Spenden für Abgeordnete und eine unrechtmäßige Annahme oder Gewährung von geldwerten Vorteilen nur schwer möglich. Spenden sollten deshalb nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete könnte gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen werden.

Transparenz und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung - WP089

Die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien hat in der letzten Zeit die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Laut Presseberichten arbeiten etwa. 120 Angestellte von Firmen und Verbänden in Ministerien und der öffentlichen Verwaltung mit und haben so Zugang zu internen Informationen und Akten; teilweise arbeiten sie sogar an Gesetzgebungsvorhaben und Verwaltungsentscheidungen mit, die die Interessen ihres Arbeitsgebers betreffen.

Der ständige Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite ist Bestandteil des politischen Systems und daher im Prinzip nützlich und vertretbar. Auch die Piratenpartei Deutschland hält grundsätzlich einen Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung vor dem Hintergrund der neuen und komplexen Fragestellungen der Gesellschaft für notwendig.

Dieser Austausch kann in Einzelfällen auch die Mitarbeit von Unternehmens- und Verbands- sowie Gewerkschaftsangehörigen in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien umfassen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen und Verbänden in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien offen und transparent gestaltet ist und sofern keine unzulässige Einflussnahme auf den Kernbereich der Verwaltungstätigkeit erfolgt.

Interessenkonflikte müssen also vermieden werden. Nur unter solchen Bedingungen kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrechterhalten werden.

Daher fordert die Piratenpartei Deutschland als Mindeststandard,

  • dass die Verwaltungen und die Ministerien jährlich in einem Bericht, der im Internet zu veröffentlichen ist, darlegen, welche Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie Gewerkschaften wie lange in den Organisationen mitgearbeitet haben und mit welchen Aufgaben sie befasst waren. Die Veröffentlichungspflicht bezieht sich auch auf Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zu den Unternehmen, Verbänden beziehungsweise Vereinen stehen, sondern als freie Mitarbeiter/innen oder Berater/innen für diese tätig sind.
  • Die Mitwirkung der "abgeordneten" Person an der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens oder Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen berühren, bei denen die Person beschäftigt ist, muss ausgeschlossen sein.
  • Im Übrigen darf die „abgeordnete“ Person nicht direkt oder indirekt an der Vorbereitung oder Durchführung von Grundsatzentscheidungen und Verwaltungsentscheidungen mitwirken, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens berühren, beziehungsweise die Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen betreffen. Seitens der öffentlichen Verwaltung werden ferner zur Bewältigung neuer komplexer Fragestellungen immer mehr externe Beratungsleistungen eingekauft. Nur wenn die öffentliche Verwaltung und die Ministerien festgestellt haben, dass diese Aufgaben allein durch eigene Kräfte nicht zu erledigen sind, kommt nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland der Einkauf von externen Beraterleistungen in Betracht (Grundsatz der Subsidiarität des Einsatzes von externen Beratern). Kommt es ausnahmsweise zum Einsatz von externen Beratern, müssen sich die Kosten für den Einsatz in einem marktüblichen Rahmen halten, und ein unzulässiger Einfluss Externer auf die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Ministerien muss verhindert werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrecht erhalten werden.

Daher fordert die Piratenpartei Deutschland, beim Einsatz externer Berater in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien folgende Gründsätze zu beachten:

  • Die Entscheidung über den Einsatz externer Berater muss nachvollziehbar und transparent erfolgen. Dies setzt voraus, dass die zu lösende Aufgabe nachvollziehbar beschrieben und abgegrenzt wird, dass die Notwendigkeit geprüft und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von externen Beratern ermittelt wird.
  • Die Beraterleistung muss öffentlich, gegebenenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Sofern Eilbedürftigkeit geltend gemacht wird, ist diese zu begründen. Auch bei ausnahmsweise freihändiger Vergabe, muss die Vergabeentscheidung transparent sein und gleichwohl der Wettbewerb sichergestellt werden.
  • Die Verträge müssen so abgefasst sein, dass die Leistung, die durch Externe erbracht werden soll, sowohl inhaltlich als auch zeitlich eindeutig beschrieben und kontrollierbar ist.
  • Damit eventuell auch Ansprüche aus vertragswidrigem Verhalten oder Schlechtleistungen geltend gemacht werden können, müssen die Ergebnisse der Beraterleistungen auch zeitnah abgenommen werden.
  • Die nach dem Haushaltsrecht erforderliche Erfolgskontrolle ist durchzuführen (Nr. 2.2 der VV zu § 7 BHO).
  • Das gesamte Verfahren einschließlich der Entscheidung über das ob des Einkauf von externen Beratungsleistungen sowie die Umsetzung von Beraterleistungsergebnisse ist zu dokumentieren.
  • Alle direkt vom Staat oder indirekt in über vom Staat mehrheitlich kontrollierte Unternehmen oder Organisatinen für eine Volltagstätigkeit bezahlten Beamte und Angestellte müssen alle Nebeneinkünfte , die nicht aus Kapitalvermögen oder Vermietung/Verpachtung stammen, öffentlich machen.

Die Umsetzung dieser Grundsätze würde auch die Beachtung der Forderungen des Bundesrechnungshofes – Eckpunkte für den Einsatz externer Berater durch die Bundesverwaltung im Papier vom 29. Januar 2007 – sicherstellen.

Anwendung eines Integritätspaktes - WP093

Die Piratenpartei Deutschland fordert:

  • Dass deutsche Verwaltungsbehörden (auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene) sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausdrücklich und systematisch um Korruptionsprävention bemühen und dabei neben anderen bewährten Präventionsinstrumenten auch die Anwendung eines Integritätspaktes in Erwägung ziehen.

Der Integritätspakt ist ein von Transparency International entwickeltes und global angewandtes Instrument, dem sich vor allem bei größeren Bauvorhaben der Auftraggeber und alle Anbieter unterwerfen, mit klaren Verhaltensvorgaben und ebenso klaren Sanktionsandrohungen.

Der Integritätspakt hat sich international bewährt und existiert in Deutschland beim Bau des Internationalen Flughafens Berlin-Schönefeld.

Transparenz und Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen - WP095

Die Piratenpartei Deutschland fordert:

  • Bereitstellung transparenter Information über Qualitäts- und Leistungsunterschiede, z.B. durch eine Positivliste für Medikamente und durch das unabhängige Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG)
  • Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern und Einführung einer Medizinschadensforschung
  • Stärkung der Patientenrechte, z.B. Einsichtsrecht der Patienten in ihn betreffende Arzt-Unterlagen
  • Unabhängige Arzneimittelforschung und Fortbildung von Ärzten, d.h. Zurückdrängen der Manipulationsmöglichkeiten durch die pharmazeutische Industrie

Transparenz und Korruptionsbekämpfung in der Strafverfolgung - WP100

Die Piratenpartei Deutschland fordert:

  • eine weitestgehende Weisungsunabhängigkeit der Staatsanwaltschaften bei ihren Ermittlungen
  • die flächendeckende Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptionskriminalität
  • eine Erhöhung der Versetzungsfristen für Korruptionsspezialisten der Kriminalpolizei auf 5 Jahre oder mehr

Gerechte und zeitgemäße Ausbildungsförderung - GP088

Die staatliche Förderung der Ausbildung und des Studiums für sozial Schwächere stellt eine wichtige Maßnahme für die Unterstützung von Chancengleichheit und der allgemeinen Zugänglichkeit von Bildung in der Gesellschaft dar und sollte grundsätzlich ausgeweitet werden. In einer sich rapide verändernden Informationsgesellschaft erfordert jedoch allein schon die Dauer der Ausbildung eine Abkehrung von der Idee, dass Ausbildungsförderung durch den eigenen Dazuverdienst des Förderbeziehenden gemindert werden sollte. Zudem wird so der ursprüngliche Sinn der Ausbildungsförderung verfälscht, da die Schaffung finanzieller Anreize für Förderbeziehende, sich bis zum Ende der Ausbildung vom Arbeitsmarkt fernzuhalten, deren Chancen schmälert, anstatt diese zu verbessern. Im Hinblick darauf müssen alternative Förderungsmöglichkeiten stärker in den Vordergrund gebracht werden, darunter einkommensunabhängige, langlaufende, unverzinsliche staatlich bereitgestellte Kredite für Studierende sowie Stipendiumsprogramme, welche nicht von den Einkommensverhältnissen, sondern von den im Studium erbrachten Leistungen abhängen.

Freie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nach 10 Jahren - GP118

,,Die Piratenpartei Deutschland spricht sich für eine gesetzliche Regelung aus, nach der es jedem möglich ist, 10 Jahre nach Erstveröffentlichung, Werke lizenzkostenfrei und ohne Genehmigung zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zu fusionieren, zu verlegen, zu verbreiten oder zu verkaufen. Nichtkommerzielle Nutzung soll bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erlaubt sein.

Sofern in keinem anderen Beschluss eine konkrete Einbettung dieser Forderung in das Grundsatzprogramm beschlossen wird, soll der Punkt durch folgende Änderung des 2. Absatzes des Abschnitts ,,Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit in das Programm eingearbeitet werden:

,,Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Die Piratenpartei Deutschland spricht sich für eine gesetzliche Regelung aus, nach der es jedem möglich ist, 10 Jahre nach Erstveröffentlichung, Werke lizenzkostenfrei und ohne Genehmigung zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zu fusionieren, zu verlegen, zu verbreiten oder zu verkaufen. Die Forderung einer generellen Nutzungserlaubnis zu nichtkommerziellen Zwecken ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt.

Atomausstieg/Sicherheit kerntechnischer Anlagen - GP060

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Stromerzeugung durch Kernspaltung ab.

Die Piratenpartei Deutschland will als Minimalforderung an dem beschlossenen Atomausstieg festhalten.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich des weiteren dafür ein, dass nur ausreichend sichere kerntechnische Anlagen eine Betriebserlaubnis erhalten, beziehungsweise solche die Betriebserlaubnis verlieren, sobald deren Unsicherheit bekannt wird.

Unsicheren Anlagen ist die Betriebserlaubnis unmittelbar nach Bekanntwerden der Mängel zu entziehen.

Eine erneute Erteilung einer Betriebsgenehmigung soll nur nach den aktuellen Standards möglich sein.

Kerntechnische Anlagen (Kraftwerke, Zwischenlager, etc.) mit mangelhafter Sicherheit müssen nachgerüstet oder aufgelöst werden.

Umgang mit Nuklear-Müll - WP011

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Lösung der Endlagerproblematik und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen ein.

Die Piratenpartei Deutschland lehnt eine weitere Erkundung des Salzstockes in Gorleben ab. Die Piratenpartei Deutschland hält die Erkenntnisse die in den letzten 30 Jahren über den Salzstock gewonnen wurden und die politischen Vorgänge zu dessen Auswahl für ausreichend, um den Salzstock als nicht geeignet und nicht genehmigungsfähig einzustufen.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine bundesweite Suche nach tatsächlich geeigneten Lagerstätten ein.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass nuklearer Müll grundsätzlich so gelagert wird, dass bei Bedarf eine Rückholung erfolgen kann.

Versammlungsfreiheit - GP034

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zurückgenommen werden und auf alle in Deutschland lebenden Personen ausgedehnt wird.

Abschaffung des Paragraphen § 173 Beischlaf zwischen Verwandten - GP134

Die Piraten setzen sich für eine Abschaffung des §173 STGB ein.