Antragsfabrik/§6d - Landesplenum

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Version vom 3. Mai 2010, 15:19 Uhr von Hendrik (Diskussion | Beiträge)

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Organe.Plenum.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §6d
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §6d der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

Keine Regelung vorhanden

Neuer Text:

§6d - Landesplenum

(1) Das Landesplenum ist eine nicht beschlussfähige, informelle Mitgliederversammlung auf Landesebene.
(2) Der Vorstand des Landesverbandes hat das Landesplenum über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
(3) Das Landesplenum kann dem Vorstand Empfehlungen aussprechen.
(4) Das Landesplenum sollte mindestens einmal pro Halbjahr stattfinden.
(5) Das Landesplenum dient unter anderem der programmatischen und organisatorischen Weiterentwicklung der PIRATEN Thüringen.

(6) Die Einladung zum Landesplenum erfolgt durch den Landesvorstand.
Begründung

Neuer Satzungsabschnitt: Regelungen des neuen Organs Landesplenum.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Hendrik 12:43, 21. Mär. 2010 (UTC)
  2. --AnBe 15:23, 22. Mär. 2010 (UTC)
  3. Mean2u 17:43, 18. Apr. 2010 (UTC)
  4. Flexi 18:58, 2. Mai 2010 (UTC)
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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