Antragsfabrik/§6a - Der Landesvorstand - Präzisierung Absatz 2
Aus Wiki der Piraten Thueringen
< Antragsfabrik
Version vom 22. März 2010, 16:20 Uhr von AnBe (Diskussion | Beiträge) (→Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- Organe.LaVo.3
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §6a
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §6a, Absatz 2 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:
§6a - Der Landesvorstand
(2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.Neuer Text:
§6a - Der Landesvorstand
(2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane, der Vorgaben dieser Satzung und nach bestem Wissen und Gewissen.- Begründung
Konkretisierung der Geschäftsgrundlage des Landesvorstands.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...