Antragsfabrik/§1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

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Version vom 21. März 2010, 15:04 Uhr von Dogas (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
Allgemein.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §1
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §1, Absatz 3 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Erfurt. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle. Kreisverbände und Ortsverbände des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen des Kreises oder Ortes.

Neuer Text:

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(3) Kreisverbände und Ortsverbände des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen des Kreises oder Ortes.
Begründung

Änderung erlaubt eine flexiblere Auswahl der Landesgeschäftsstelle. Im Falle, dass ein Landesvorstand einmal keine Erfurter Piraten mehr hat oder kostenfrei Räume in einer anderen Stadt angeboten bekommt, ist die Festschreibung der LGS auf Erfurt ineffizient.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Flexi 09:50, 15. Mär. 2010 (UTC)
  2. Bratwurst 09:38, 17. Mär. 2010 (UTC)
  3. --Hendrik 12:41, 21. Mär. 2010 (UTC)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Dogas 14:04, 21. Mär. 2010 (UTC)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Sitz ist Pflicht in Satzung
Für Institutionen wie Banken, Finanzamt, Gerichte usw. ist die Festschreibung des Sitzes in der Satzung des Landesverbandes (eq. Vereins), welcher die Grundlage seiner Existenz festschreibt eine Pflichangabe! 
Diese kann und darf m.E. nicht entfernt werden. Ich bitte dies vorher rechtlich prüfen zu lassen!
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...