Antragsfabrik/§4 - Gliederung

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Hendrik.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Hendrik]]
Betrifft
Landessatzung / §4
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §4 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§ 4 - Gliederung

(1) Die Gliederung wird durch die Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009 geregelt.
Neuer Text Text:

§ 4 - Gliederung

§ 4a - Gliederung
(1) Der Landesverband PIRATEN Thüringen soll sich nach seinen örtlichen Bedürfnissen in Orts- und Kreisverbände untergliedern. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen des Landes Thüringen gibt es nur einen Landesverband.
(2) Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gebietsverbände ist deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden.
(5) Gebietsverbände haben das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen dieser Satzung und der Bundessatzung. Eine wirtschaftliche Betätigung ist den Untergliederungen jedoch nicht gestattet.
§4b - Gründung einer Untergliederung
(1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens zehn Piraten angehören.
Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die gründungswilligen Piraten mitgeteilt.
(2) Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein Ansprechpartner benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert.
(3) Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der Gliederung angehören werden, schriftlich über die Gründungsbestrebungen. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit den Gebietsverband zu gründen.
(4) Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe, GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands vorstellen.
(5) Der Termin für die Gründung des Gebietsverbandes soll durch eine Umfrage der betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur Gründung des Gebietsverbandes muss mindestens sechs Wochen vorher durch den Landesvorstand erfolgen.

Begründung

Übernahme der Texte aus der Bundessatzung um Inkonsistenzen zu vermeiden. Übernahme von Teilen des Gründungskodexes in die Satzung


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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