Mandatsträger im Bundestag

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Für alle potentiellen Mandatsträger sind die folgenden Informationen wichtig

Wahlkampfkosten nicht als Werbungskosten absetzbar

EStG §22

... Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Mandats im Bundestag, im Europäischen Parlament oder im Parlament eines Landes dürfen nicht als Werbungskosten abgezogen werden ...

Kostenpauschale

Jeder Abgeordnete erhält eine Kostenpauschale in Höhe von 3.868 Euro im Monat. Diese ist steuerfrei. Diese steht dem Abgeordneten jedoch nicht zur freien Verfügung. Mit der Kostenpauschale finanziere man die Zweitwohnung in Berlin, leistungsfähige Büros im Wahlkreis inklusive Telekommunikationsanlagen, Briefmarken, Papier, Kosten für Auto sowie Sprit, um im Wahlkreis "vor Ort" sein zu können, Eintrittsgelder etc.