TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Kommunalpolitik in Thüringen

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Version vom 11. Mai 2012, 11:23 Uhr von Käptn Nemo (Diskussion | Beiträge) (Diskussion)

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Mario Pohle.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
PÄA.Kommunalpolitik.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Mario Pohle]]
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Ich beantrage in die Leitlinien zur Landespolitik an geeigneter Stelle einen noch weiter zu füllenden Passus „Kommunalpolitik“ einzufügen.

Wir Piraten fordern die Gesetze der Landes Thüringen dahingehend zu gestalten, dass die Entwicklungen der Dörfer, Städte und Landkreise an nachfolgenden Zielen ausgerichtet werden sollen.

Kommunen sollen nur dann durch übergeordnete Gesetzgebungsorgane zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben verpflichtet werden dürfen wenn das übergeordnete Gesetzgebungsorgan die Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben durch erhöhte Schlüsselzuweisungen, andere Arten von Zuschüssen, oder direkte Kostenübernahmen, gewährleistet.

Gebietsreformen, oder Gesetze zu Gemeindeneugliederungen, sollen nur noch auf freiwilliger Basis und unter Zustimmung aller beteiligten Gebietskörperschaften durchgeführt werden. Die Bürger der Betroffenen Gebietskörperschaften müssen in solche Entscheidungsprozesse aktiv durch Bürgerentscheid einbezogen werden. Gemeinden, welche sich auf Grund der Gesetze und gegen ihren eigenen Willen in der Vergangenheit an größere Gemeinden anschließen mussten ist ein Austritt aus der „Großgemeinde“ zu ermöglichen, falls es zu einem Votum innerhalb der kleineren Gemeinde für diesen Austritt kommt.

Gemeinden sollen selbst entscheiden dürfen welche kommunalen Steuern und Satzungen sie einführen wollen.

Heute ist es gängige Praxis das Gemeinden welche keine Straßenausbaubeiträge erheben wollen per Gesetz verpflichtet sind eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen zu müssen. Einwohnern welche in einer Gemeinde leben in welcher es bisher keine solche Satzung gab können nach einer Gebietsreform sogar von der neuen Einheitsgemeinde rückwirkend für längst erfolgte und bezahlte Straßenbaumaßnahmen zur Kasse gebeten werden, obwohl diese Beiträge nie im Sinne der alten Gemeinde waren und diese auch keinem wirtschaftlichen Zwang unterlag solche Beiträge erhoben haben zu müssen.

Dieses Vorgehen wiederspricht jeglicher Selbstbestimmung auf kommunaler Ebene.

Diesem „Treiben“ wollen wir ein Ende setzen.

Begründung

Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Die Kommunen werden durch übergeordnete Gesetzte geradezu „vergewaltigt“. Ein Beispiel hierfür ist die gesetzlich geregelte Herabsetzung der Gewerbesteuer. Die Kommunen kassierten auf Grund der alten Regelung die Vorauszahlungen der Steuerzahler. Dann wurde ein Gesetz erlassen welches die Steuerzahler der Gewerbesteuer entlastet. Im Übergang müssen die Kommunen nicht nur die zukünftig geringere Gewerbesteuer in ihren Haushalten berücksichtigen, sondern den nun zu viel gezahlten Vorauszahlungsbetrag zurückzahlen. Auf Grund dieser Regelung können viele Kommunen welche bisher vernünftig und nachhaltig wirtschafteten dieses Jahr erstmals keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Nun müssen die Kommunen über ihre Hebesetze nachdenken…..

Ich war nach der Wende sechs Jahr Bürgermeister und könnte an dieser Stelle viele Beispiele anführen.

Viele Grüße, Mario Pohle


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Käptn Nemo
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Gebietsreformen, oder Gesetze zu Gemeindeneugliederungen, sollen nur noch auf freiwilliger Basis und unter Zustimmung aller beteiligten Gebietskörperschaften durchgeführt werden
  • Der Vorschlag fördert einen zunehmenden Egoismus unter den Kommunen, so dass "reiche" Kommunen, die das Glück haben z.B. mit günstiger Infrastrukturanbindung gesegnet zu sein (Autobahnanschluss o.ä.), worauf sie selbst weder positiv noch negativ Einfluss hatten, gegenüber ungünstiger gelegenen Kommunen bevorteilt werden. Vielmehr sollte das Solidarprinzip eines Landesweit einheitlichen Abgabeschlüssels für alle Infrastrukturabgaben (z.B. auch Wasser/Abwasser u.a.) dazu führen, dass ohnehin durch ihre Lage benachteiligte Kommunen nicht auch noch mit höheren finanziellen Lasten beauflagt werden.

Dies trifft ebenso auf die Umlagen für ihre Bürger zu.

Würde man wie im Vorschlag erläutert verfahren, so würde dies als zusätzlicher Katalysator für die Folgen des demografischen Wandels wirken und einen "Teufelskreis" eröffnen, aus dem sich kaum eine Kommune (insbesondere die kleinen einnahmeschwachen) aus eigener Kraft wird befreien können, da niemand mit ihnen fusionieren möchte.

Das Ergebnis wäre eine weitere Beschleunigung der Entvölkerung des ländlichen Raumes. Käptn Nemo


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