TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/§4b Absatz (1)
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Piet. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Piet]]
- Betrifft
- Landessatzung / §4b Absatz (1)
- Beantragte Änderungen
Der §4b Absatz (1) der Thüringer Satzung wird durch folgende Fassung ersetzt:
§4b - Gründung einer Untergliederung
(1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens 30 Piraten angehören. Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die gründungswilligen Piraten mitgeteilt.
- Begründung
Die Erhöhung der notwendigen Mitgliederzahl für die Gründung einer Gliederung dient neben der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit auch dazu, dass die Gliederung auch wirtschaftlich ist. Erst ab 20 zahlenden Mitgliedern ist eine Untergliederung für die Partei wirtschaftlich sinnvoll, da für jede Untergliederung Kosten für die Rechnungsprüfung entstehen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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- ...
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