TH:Landesparteitag 2011.1/Protokoll
Anforderung an Protokoll nach GO:
- gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
- Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
- das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)
- Wechsel des Versammlungsleiters
Inhaltsverzeichnis
- 1 Formalia
- 2 Satzungsänderungsanträge
- 3 Rechenschaftsberichte des Vorstandes
- 4 Bericht der Rechnungsprüfer
- 5 Entlastung des Vorstands
- 6 Sonstige Anträge, die den Vorstand betreffen
- 7 Vorstandswahlen
- 7.1 Abstimmungen
- 7.2 Vorstellung der Kandidaten für den Vorstandsvorsitzenden
- 7.3 Neuwahl des Vorsitzenden
- 7.4 Vorstellung der Kandidaten für den Stellvertretenden (Während der Auszählung)
- 7.5 Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Vorstandsvorsitzenden
- 7.6 Neuwahl des Stellvertretenden
- 7.7 Vorstellung der Kandidaten für den Schatzmeister (Während der Auszählung)
- 7.8 Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
- 7.9 Neuwahl des Schatzmeister
- 7.10 Vorstellung der Kandidaten für den Gen.Sek. (Während der Auszählung)
- 7.11 Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Schatzmeister
- 7.12 Neuwahl des Gen.Sek.
- 7.13 Vorstellung der Kandidaten für den Pol. Geschäftsführers (Während der Auszählung)
- 7.14 Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Gen.Sek.
- 7.15 Neuwahl des Pol. Geschäftsführers
- 7.16 Vorstellung der Kandidaten für die Beisitzer (Während der Auszählung)
- 7.17 Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Pol. Geschäftsführers
- 7.18 Neuwahl der Beisitzer
- 8 Bericht des Landesschiedsgerichts
- 9 Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Beisitzer
- 10 Antrag SO.LSG
- 11 Schiedsgerichtswahlen
- 12 Mittagspause 13:00
- 13 Wiedereröffnung (13:45)
- 14 Wahl der Kassenprüfer
- 15 Wahl der Moderatoren
- 16 Sonstige Anträge
- 17 Programmänderungsanträge und Positionspapiere
- 17.1 PÄA.Pazifismus.1
- 17.2 SO.Afghanistan
- 17.3 PÄA.Drogenpolitik.1
- 17.4 SO.PP.Drogenpolitik.1
- 17.5 PÄA.Laizismus.1
- 17.6 PÄA.Bundespräsident.1
- 17.7 PÄA.Energie.1
- 17.8 SO.380kv.1
- 17.9 PÄA.LL.Bildung.1
- 17.10 PÄA.LL.Bildung.2
- 17.11 PÄA.LL.Bildung.3
- 17.12 PÄA.LL.Bildung.Allgemein.1
- 17.13 PÄA.LL.Bildung.Vorschul.1
- 17.14 PÄA.LL.Bildung.Schulbereich.1
- 17.15 PÄA.LL.Bildung.Hochschulbereich.1
- 17.16 PÄA.LL.Bildung.Erwachsenenbildung.1
- 17.17 PÄA.LL.Bildung.Erwachsenenbildung.2
- 17.18 SO.PP.Bildung1
- 17.19 PÄA.Generationenpolitik.Gesamt.1
- 17.20 PÄA.Generationenpolitik.Präambel.1
- 17.21 PÄA.Generationenpolitik.Teil.1
- 17.22 PÄA.Generationenpolitik.Teil.2
- 17.23 PÄA.Generationenpolitik.Teil.3
- 17.24 PÄA.Generationenpolitik.Teil.4
- 17.25 PÄA.Generationenpolitik.Teil.5
- 17.26 PÄA.Generationenpolitik.Teil.6
- 17.27 PÄA.Generationenpolitik.Teil.7
- 17.28 PÄA.Generationenpolitik.Teil.8
- 18 Abschließende Worte des neuen Vorstandsvorsitzenden
- 19 Ende der Versammlung
Formalia
- Eröffnung durch Landesvorstandsvorsitzenden 10:00
- Anzahl der akkreditierten Piraten: ...
- Vorstellung und Abstimmung über die Tagungsordnung
- Vorstellung der Kandidaten für den Versammlungsleiter
- Wahl des Versammlungsleiter
- Abstimmung über Zulassung von Gästen
- Abstimmung über Zulassung von Bild, Ton und Videoaufzeichnungen
- Bestimmung des Versammlungsleitergehilfen durch den Versammlungsleiter
- Wahl der Protokollanten
- PR 1
- PR 2
- Hinweis, dass die GO aus 2010 noch gilt
- Vorstellung der Kandidaten für den Wahlleiters
- Wahl des Wahlleiters
- Bestimmung der Wahlhelfer durch den Wahlleiters
- WH Team 1
- WH Team 1
- Wahl der Rechnungsprüfer (Anschließend Beginn der Rechnungsprüfung)
- RP 1
- RP 2
Satzungsänderungsanträge
SÄA.Gesamt.1
Antragsnummer: SÄA.Gesamt.1 Antragstitel Änderung der Gesamten Satzung - Zusammenfassung der anderen Anträge und Aktualisierung der Datumsangaben auf das Datum des LPT Antragstext Hiermit beantrage ich die Ersetzung der bestehenden Satzung durch folgenden Text:
§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Der Landesverband Thüringen der Piratenpartei Deutschland trägt den Namen Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen. Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Thüringen. (2) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland gemäß deren Satzung (Bundessatzung) und ordnet sich den Vorgaben der Bundessatzung unter. (3) Der Sitz des Landesverbandes ist Erfurt. Kreisverbände und Ortsverbände des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen des Kreises oder Ortes. (4) Das Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland ist der Freistaat Thüringen. $ 2 - Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 04.06.2011 geregelt. (2) Die Mitgliedschaft in einem Gebietsverband orientiert sich am Wohnsitz des Piraten. Bei mehreren Wohnsitzen entscheidet der Pirat selbst. (3) Nach einem Verbandswechsel können die Mitgliedsrechte erst 14 Tage nach der schriftlichen Anzeige im neuen Verband wahrgenommen werden. (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 04.06.2011 geregelt. § 3 - Rechte und Pflichten (1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des Bundesverbandes die Ziele der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. (2) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. (3) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (4) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Dies setzt die Schriftform und Unterschrift zwingend voraus. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. § 4 - Gliederung § 4a - Gliederung (1) Der Landesverband PIRATEN Thüringen soll sich nach seinen örtlichen Bedürfnissen in Orts- und Kreisverbände untergliedern. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen des Landes Thüringen gibt es nur einen Landesverband. (2) Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gebietsverbände ist deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden. (3) Gebietsverbände haben das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen dieser Satzung und der Bundessatzung. Eine wirtschaftliche Betätigung ist den Untergliederungen jedoch nicht gestattet. §4b - Gründung einer Untergliederung (1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens zehn Piraten angehören. Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die gründungswilligen Piraten mitgeteilt. (2) Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein Ansprechpartner benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert. (3) Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der Gliederung angehören werden, schriftlich über die Gründungsbestrebungen. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit, den Gebietsverband zu gründen. (4) Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe, GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands vorstellen. (5) Der Termin für die Gründung des Gebietsverbandes soll durch eine Umfrage der betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur Gründung des Gebietsverbandes muss mindestens sechs Wochen vorher durch den Landesvorstand erfolgen. § 5 - Ordnungsmaßnahmen (1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung, Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland oder der PIRATEN Thüringen und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden:
(2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand oder dem zuständigen Gebietsvorstand beschlossen. Die Maßnahmen 3. und 4. müssen schriftlich gegenüber dem betroffenen Piraten begründet werden. Über die Maßnahmen 3. und 4. muss binnen 14 Tagen in einem Eilverfahren bei dem zuständigen Schiedsgericht über die Verhältnismäßigkeit entschieden werden. Das Gericht muss diese Entscheidung schriftlich begründen. Wird ein Richter seines Amtes enthoben, wird er nicht an der Entscheidung darüber beteiligt. (3) Wird ein Pirat seines Amtes enthoben oder tritt freiwillig davon zurück, so muss dieses Amt auf der nächsten zuständigen Mitgliederversammlung per Wahl neu besetzt werden. (4) Verstößt ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei und fügt ihr damit schweren Schaden zu, kann vom Bundesvorstand oder dem Landesvorstand ein Antrag auf Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland, bei dem nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht gestellt werden. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. (5) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. (6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen ihn möglich: Verweis mit Auflagen, Auflösung eines Gebietsverbandes, Amtsenthebung eines Gebietsvorstandes. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es insbesondere zu werten, wenn der Gebietsverband die Bestimmungen der Satzungen beständig und wiederholt missachtet, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführt oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handelt. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes verhängt. Über die Maßnahme Auflösung eines Gebietsverbandes und Amtsenthebung eines Gebietsvorstandes muss binnen 28 Tagen in einem Eilverfahren bei dem Schiedsgericht des die Ordnungsmaßnahme verhängenden Gebietsvorstandes über die Verhältnismäßigkeit entschieden werden. Die Mitgliederversammlung des, die Ordnungsmaßnahme verhängenden Gebietsvorstandes, hat die Ordnungsmaßnahme auf einem außerordentlichen Parteitag innerhalb von vier Wochen mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. § 6 - Organe des Landesverbandes Thüringen (1) Organe sind der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesschiedsgericht, das Landesplenum und die Gründungsversammlung. (2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 28. Juni 2009. § 6a - Der Landesvorstand (1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, der Schatzmeister und der Generalsekretär. Der Landesvorstand kann um einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen politischen Geschäftsführer und bis zu zwei Beisitzer erweitert werden. (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane, der Vorgaben dieser Satzung und nach bestem Wissen und Gewissen. (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. (4) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Monat zusammen. Er wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von mindestens einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus. (5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Die Antragssteller sind mit Name festzuhalten und dem Antrag beizufügen. (6) Antragsberechtigt an den Vorstand sind: (7) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. (8) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt. (9) Der Landesvorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten. (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. (11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Kreisverbandsvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Landesparteitag unverzüglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat. (12) Mindestens ein Mitglied des Landesvorstandes sollte bei einem Plenum anwesend sein. (13) Der Landesvorstand gewährleistet bei finanziellen Transaktionen das Vier-Augen-Prinzip. Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichts kann in Anspruch genommen werden. § 6b - Der Landesparteitag (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. (2) Der ordentliche Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und dem Antrag beizufügen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief, E-Mail oder Fax mindestens sechs Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. (3) Ist der Landesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes. (4) Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung (5) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt. (6) Der Landesparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. (7) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes. (8) Auf einem Landesparteitag kann über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand abgestimmt werden. Die Beschlussfassung darüber setzt eine Zweidrittelmehrheit voraus. Wird dem Vorstand das Vertrauen entzogen, muss der Vorstand auf dem laufendem Landesparteitag neu gewählt werden. (9) Der ordentliche Landesparteitag ist nur beschlussfähig, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
§ 6c - Landesschiedsgericht (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 04.06.2011 geregelt. (2) Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht. §6d - Landesplenum (1) Das Landesplenum ist eine nicht beschlussfähige, informelle Mitgliederversammlung auf Landesebene. (2) Der Vorstand des Landesverbandes hat das Landesplenum über aktuelle Entwicklungen zu informieren. (3) Das Landesplenum kann dem Vorstand Empfehlungen aussprechen. (4) Das Landesplenum sollte mindestens einmal pro Halbjahr stattfinden. (5) Das Landesplenum dient unter anderem der programmatischen und organisatorischen Weiterentwicklung der PIRATEN Thüringen. (6) Die Einladung zum Landesplenum erfolgt durch den Landesvorstand. § 7 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen (1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände. (2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis. § 8 - Zulassung von Gästen (1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand sowie das Landesplenum tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Der Landesvorstand kann in begründeten Ausnahmefällen geschlossen tagen. Näheres regelt die Vorstandsgeschäftsordnung. (3) Gäste haben kein Stimmrecht. § 9 - Satzungs- und Programmänderung (1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist. (3) Die Regelungen aus Absatz 1 und Absatz 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen. (4) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung in der Fassung vom 04.06.2011. § 10 - Auflösung und Verschmelzung (1) Die Auflösung des Landesverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von drei Viertel der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden. Die Auflösung muss durch Zustimmung eines Bundesparteitags bekräftigt werden. (2) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich. (3) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landessparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist. § 11 - Finanzordnung (1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung in der Fassung vom 04.06.2011. (2) Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion ab 100 € muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet bzw. legitimiert werden. (3) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann gegen Transaktionen sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert. (4) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann von untergeordneten Gebietsverbänden alle für den Rechenschaftsbericht notwendigen Daten einfordern. Kommen die Gebietsverbände dieser Forderung nicht nach, hat er zeitnah Ordnungsmaßnahmen zu beantragen. (5) Für Spenden sind prinzipiell normgerechte Spendenquittungen bzw. Zuwendungsbescheinigungen anzufertigen. Ab einer Spendenhöhe von 50 Euro sind die Spendenquittungen dem Spender zu übergeben. § 12 - Verbindlichkeit dieser Landessatzung (1) Sollten Regelungen dieser Satzung gegen die Bundessatzung verstoßen, so gelten die Regeln der Bundessatzung. (2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 04.06.2011. Antragsbegründung Der Antrag enthält die aggregierten SÄA und eine Aktualisierung der Datumsangaben auf das Datum des LPT |
SÄA.Landesvorstand.1
Antragsnummer: SÄA.Landesvorstand.1 Antragstitel Änderung § 6a - Der Landesvorstand Antragstext Hiermit beantrage ich die Änderung des §6a, Absatz 5, 10 und Absatz 11 der aktuellen Landessatzung.
(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Die Antragssteller sind schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und am Beginn des Zusammentreffens vorzulegen. (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. (11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Kreisverbandsvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Landesparteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.Neuer Text: (5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Die Antragssteller sind mit Name festzuhalten und dem Antrag beizufügen. (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. (11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Kreisverbandsvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Landesparteitag unverzüglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.Antragsbegründung Juristisch ist die Definition für "schnellstmöglich" kritisch, da: Bei der Definition "schnellstmöglich" der Vorstand und Verband in einen "Zeitzwang" gerät. Bei der Definition "unverzüglich" es einen zeitlichen Spielraum gibt, da "unverzüglich"bedeutet: Ohne schuldhaftes Verzögern. Juristisch korrekte Formulierung soll angewandt werden. |
SÄA.Landesparteitag.1
Antragsnummer: SÄA.Landesparteitag.1 Antragstitel Änderung § 6b - Der Landesparteitag Antragstext Hiermit beantrage ich die Änderung des §6b, Absatz 2 und 4 der aktuellen Landessatzung.
(2) Der ordentliche Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief, E-Mail oder Fax mindestens sechs Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und am Beginn des Landesparteitages vorzulegen. (4) Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine EntlastungNeuer Text: (2) Der ordentliche Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und dem Antrag beizufügen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief, E-Mail oder Fax mindestens sechs Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. (4) Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine EntlastungAntragsbegründung Die aktuelle Version ist nicht logisch. Der LPT kann nicht über die Entlastung des Bundesvorstandes entscheiden. Das Vorlegen der Antragsteller erst zum LPT ist sinnfrei. Keiner kann vorab überprüfen, ob wirklich 10% dafür sind. Daher sollten diese 10% dem Antrag auf LPT beigefügt werden. |
SÄA.Gaeste.1
Antragsnummer: SÄA.Gaeste.1 Antragstitel Änderung §8 - Zulassung von Gästen Antragstext Hiermit beantrage ich die Änderung des §8
(1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesplenum und die Gründungsversammlung tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Gäste haben kein Stimmrecht.Neuer Text: (1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand sowie das Landesplenum tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Der Landesvorstand kann in begründeten Ausnahmefällen geschlossen tagen. Näheres regelt die Vorstandsgeschäftsordnung. (3) Gäste haben kein Stimmrecht.Antragsbegründung Es gibt Fälle, in denen der Landesvorstand weder öffentlich noch parteiöffentlich tagen darf. Wenn es z.B. um personenbezogene Daten geht, ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Gründungsversammlung wurde entfernt. |
SÄA.Satzung und Programmaenderung.1
Antragsnummer: SÄA.Satzung_und_Programmaenderung.1 Antragstitel Änderung von §9 Absatz 3 - Satzungs- und Programmänderungen Antragstext Hiermit beantrage ich die Änderung des §9 Absatz 3 der aktuellen Landessatzung.
(3) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen.
Neuer Text:
(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und Absatz 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen.
Antragsbegründung Auch Anträge auf Programmänderung sollten 4 Wochen vorher eingereicht werden müssen, damit jeder Pirat Zeit hat, die Anträge zu lesen, zu verstehen und Anregungen einzubringen. Hinweis Die Satzung ist hier zu finden: http://wiki.piraten-thueringen.de/Satzung_des_Landesverband_Thueringen |
SÄA.Plenum.1
Antragsnummer: SÄA.Plenum.1 Antragstitel Öffentliche Landesplenen Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, in § 6d Abs. 1 der Landessatzung vor "nicht beschlussfähige" den Text "öffentliche, " einzufügen sowie § 8 Abs. 1 durch "Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen." zu ersetzen. Antragsbegründung Das Landesplenum ist eine informelle Mitgliederversammlung der PIRATEN Thüringen. Als Steigerung eines einfachen regionalen Stammtisches böte ein Landesplenum auch interessierten Freibeutern die Möglichkeit, mit vielen Piraten aus Thüringen in Kontakt zu kommen und an der innerparteilichen wie politisch-inhaltlichen Auseinandersetzung teilzuhaben. Im Sinne von Offenheit und Transparenz sind Landesplenen daher von Satzung wegen öffentlich abzuhalten. In Übereinstimmung mit SÄA.Gaeste.1 wird die Gründungsversammlung gestrichen. Änderungen: §6d - Landesplenum (1) Das Landesplenum ist eine öffentliche, nicht beschlussfähige, informelle Mitgliederversammlung auf Landesebene. § 8 - Zulassung von Gästen (1) Der Landesparteitag
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SÄA.FinOrdnung.1
Antragsnummer: SÄA.FinOrdnung.1 Antragstitel Ergänzung § 11 - Begrenzung von Spenden an den Landesverband Antragstext Der Landesparteitag möge beschliessen in § 11 (Finanzordnung) folgende zwei Absätze mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen: Der Landesverband der PIRATEN Thüringen und seine anhängigen Gliederungen nehmen pro Spender und Jahr nicht mehr als 10000 € an Spenden entgegen. Wird diese Summe überschritten, ist der überschüssige Betrag an den Spender zurückzuführen. Wird bei mehreren Einzelspenden pro Jahr die o.g. Summe überschritten, ist der überschüssige Betrag von den beteiligten Gliederungen des Landesverbandes anteilig bzgl. der jeweiligen eingeworbenen Summe an den Spender zurückzuführen. Überschreitet der Spendenbetrag im Jahr den Wert von 500 Euro, ist der Name bzw. die Bezeichnung des Spenders zeitnah in geeigneter Weise öffentlich zu machen. Dem jährlichen Rechenschaftsbericht des Landesverbandes wird eine Liste dieser bereits vorab veröffentlichten Spender beigefügt. Antragsbegründung 1. Spender können versuchen, über hohe Geldzuwendungen Einfluß auf Entscheidungen und politische Handlungen der Piratenpartei auszuüben. Die politische Unabhängigkeit des Landesverbands ist ein hohes Gut und sollte unter allen Umständen gewahrt bleiben. Wir machen Politik für Bürger, nicht für Firmen, Lobbyisten oder andere Interessenvertreter. Der monetäre Einfluß bestimmter Klientelen ist in den etablierten Parteien allgegenwärtig und offensichtlich. Die Piraten sollten von Anfang an Regularien einführen, die einer ähnlichen Entwicklung von vornherein vorbeugt. Damit würden wir auch ein deutliches Signal an unsere (potentiellen) Wähler senden, daß wir unsere Überzeugungen und Prinzipien auch auf uns selbst anwenden. Ich bin überzeugt, daß sich dies positiv auf unsere Glaubwürdigkeit auswirkt. Hinweis:Parteispenden sind in der derzeitigen Bundessatzung bzw. Bundesfinanzordnung nicht explizit geregelt. Es existieren jedoch Empfehlungen, die sich an den Vorgaben von Transparency International orientieren: [1] In einigen Punkten wurden die Vorgaben dieser Empfehlung in den Satzungsantrag übernommen (z.B. Veröffentlichung über 500 Euro). |
SÄA.FinOrdnung.2
Antragsnummer: SÄA.FinOrdnung.2 Antragstitel Ergänzung § 11 - Begrenzung von Spenden an den Landesverband Antragstext Der Landesparteitag möge beschliessen in § 11 (Finanzordnung) folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen: Der Landesverband der PIRATEN Thüringen und seine anhängigen Gliederungen nehmen pro Spender und Jahr nicht mehr als 10000 € an Spenden entgegen. Wird diese Summe überschritten, ist der überschüssige Betrag an den Spender zurückzuführen. Wird bei mehreren Einzelspenden pro Jahr die o.g. Summe überschritten, ist der überschüssige Betrag von den beteiligten Gliederungen des Landesverbandes anteilig bzgl. der jeweiligen eingeworbenen Summe an den Spender zurückzuführen. Antragsbegründung Hinweis: Dies ist ein Alternativantrag zum Satzungsänderungsantrag SÄA.FinOrdnung.1. Er enthält lediglich die Regelung zur Begrenzung der Spendenhöhe und läßt die vorgeschlagene Regelung zur Veröffentlichung von Spendern außen vor. Mit der Zustimmung des Parteitags zum Satzungsänderungsantrag SÄA.FinOrdnung.1 wird dieser Antrag von mir wieder zurückgezogen. Die Begründung für diesen Antrag ist voll identisch mit der Begründung zum Satzungsänderungsantrag SÄA.FinOrdnung.1. |
SÄA.FinOrdnung.3
Antragsnummer: SÄA.FinOrdnung.3 Antragstitel Veröffentlichung von Spendern Antragstext Der Landesparteitag möge beschliessen in § 11 (Finanzordnung) folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen: Überschreitet der Spendenbetrag pro Spender und Jahr den Wert von 1000 Euro, ist der Name bzw. die Bezeichnung des Spenders zeitnah in geeigneter Weise öffentlich zu machen. Dem jährlichen Rechenschaftsbericht des Landesverbandes wird eine Liste dieser bereits vorab veröffentlichten Spender beigefügt. Antragsbegründung Hinweis: Dies ist der zweite Alternativantrag zum Satzungsänderungsantrag SÄA.FinOrdnung.1, der für sich lediglich die Regelung zur Transparenz von Spendern enthält. In diesem Antrag wird ein Einwand aufgenommen, der Betrag von 500 Euro wäre zu gering, um bereits die Veröffentlichung des Spenders zu fordern und eine Einflußnahme wäre bei einem solchen Betrag eher unwahrscheinlich. Ich bin da anderer Meinung und favorisiere daher klar den ursprünglichen Antrag SÄA.FinOrdnung.1. Sollte dieser Antrag vom LPT angenommen werden, ziehe ich den hier vorliegenden Antrag natürlich wieder zurück. Die Begründung für die geforderte Regelung entspricht voll und ganz der in SÄA.FinOrdnung.1 angeführten Begründung. Ich möchte darauf hinweisen, daß mit dem höheren Betrag von 1000 Euro eine gewisse Diskrepanz zur derzeit empfohlenen Regelung der Bundespartei entsteht, die man hier nachlesen kann: [2] Desweiteren möchte ich anmerken, daß die Veröffentlichung von Spendern vorrangig der Transparenz nach innen und außen dient. Damit werden eventuelle Spender aus den eigenen Reihen keineswegs diskrimiert o.ä. (das Gegenteil dürfte eher der Fall sein!). Aus Gründen der Transparenz in einem so sensiblen Bereich wäre es jedoch sinnvoll und begrüßenswert, wenn der Landesverband seine Geldgeber offen legt. Wir fordern diese Transparenz in vielen anderen politischen Bereichen (Interessenskonflikte von Abgeordneten, Nebentätigkeiten, transparente Haushalte in den Kommunen, Petition zu § 108e usw.), es ist schwer nachvollziehbar, warum diese Forderungen nach mehr Transparenz nur für andere gelten sollen, nicht aber für uns selbst. |
SÄA.OM.1
Antragsnummer: SÄA.OM.1 Antragstitel Bestechlichkeit und Vorteilsnahme bei Amtsträgern Antragstext Der Landesparteitag möge beschliessen: Der bisherige § 5 der Satzung (Ordnungsmaßnahmen) wird zu § 5a (Ordnungsmaßnahmen). Ein zusätzlicher § 5b mit dem Titel "Bestechlichkeit und Vorteilsnahme" wird eingefügt. Der Text des neu eingefügten § 5b soll wie folgt lauten: § 5b - Bestechlichkeit und Vorteilsnahme (1) Piraten des Landesverbandes, die in Bezug auf ihr Amt oder ihr Mandat Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile annehmen, gefährden das Vertrauen in ihre Zuverlässigkeit und schädigen Ansehen und Glaubwürdigkeit der Piratenpartei. Sie erwecken zugleich den Verdacht, für Amtshandlungen bzw. ihre politische Tätigkeit allgemein käuflich zu sein und sich nicht ausschließlich am Gemeinwohl bzw. sachlichen Erwägungen zu orientieren, sondern sich auch von der Rücksicht auf die ihnen zugesagten, gewährten oder von ihnen geforderten Vorteile leiten zu lassen. (2) Als Belohnungen oder Geschenke gelten alle wirtschaftlichen Vorteile, die gewährt werden, ohne dass darauf ein Anspruch besteht. Hierzu zählen insbesondere Geldzahlungen, Gutscheine, die unentgeltliche Überlassung von Gegenständen zum privaten Gebrauch, die Einräumung besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften, die Gewährung unverhältnismäßig hoher Vergütungen für private Nebentätigkeiten (z.B. Vorträge, Gutachten etc.), sowie die kostenlose oder vergünstigte Inanspruchnahme von Reisen, Unterkunft, Bewirtung oder ähnlicher Leistungen. Auf den Wert der Belohnung oder des Geschenkes kommt es dabei grundsätzlich nicht an. (3) Eine Annahme von Geschenken oder Belohnungen liegt dann vor, wenn ein Amts- bzw. Mandatsträger den angebotenen Vorteil ausnutzt. Soweit ein dem Parteimitglied nahestehender Dritter unmittelbar Empfänger der Zuwendung ist, ist dies dem Parteimitglied selbst zuzurechnen, wenn der Empfang mit seinem Wissen und Wollen erfolgt. (4) Entsprechende Angebote der Vorteilsnahme sind unverzüglich und unaufgefordert dem zuständigen Gebietsvorstand bzw. Landesvorstand anzuzeigen. (5) Werden diese Regelungen missachtet und liegt der begründete Verdacht einer Annahme von Geschenken, Belohnungen oder anderen Vorteilen entsprechend Abs. 2 und 3 vor, sind vom zuständigen Gebietsvorstand bzw. dem Landesvorstand je nach Schwere des Vorfalls entsprechende Ordnungsmaßnahmen gemäß § 5a Abs. 1 unter Beachtung von § 5a Abs. 2 auszusprechen. In offenkundig schwerwiegenden Fällen sollte der betreffende Amtsträger sofort seines Parteiamtes enthoben und beim zuständigen Schiedsgericht ein Parteiausschlussverfahren beantragt werden. (6) Ausnahmen von dieser Regelung liegen vor
Werden im Zuge der repräsentativen Tätigkeit Geschenke von Wert entgegengenommen, sind diese an den Landesverband/Landesvorstand abzuliefern. Die abgelieferten Gegenstände (soweit sie sich dazu eignen) bzw. ihr Verkaufserlös sind sozialen Zwecken zuzuführen. Antragsbegründung Vorab einige Anmerkungen zum Antrag:
Die Begründung ist in Abs. 1 bereits enthalten. Die Formulierungen, Begrifflichkeiten und vorgeschlagenen Regelungen orientieren sich am in Deutschland geltenden Beamtenrecht. Der zusätzliche Paragraph soll der allgemein üblichen und weit verbreiteten Praxis von Bestechung und Korruption in politischen Ämtern innerhalb einer Partei und in öffentlichen Mandaten vorbeugen. Wir sollten dabei an uns selbst die gleichen Maßstäbe anlegen wie an andere (siehe z.B. Petition zur Abgeordnetenbestechung). |
Rechenschaftsberichte des Vorstandes
Vorsitzender:
- ...
Stellvertreter:
- ...
Schatzmeister:
- ...
Gen.Sek.:
- ...
Pol.Ges.:
- ...
Beisitzer 1:
- ...
Beisitzer 2:
- ...
Bericht der Rechnungsprüfer
Entlastung des Vorstands
Sonstige Anträge, die den Vorstand betreffen
SO.Aufzeichnung.1
Antragsnummer: SO.Aufzeichnung.1 Antragstitel Aufzeichnung aller Vorstandssitzungen Antragstext Der Landesparteitag möge beschließten dass alle im Mumble stattfindenden Landesvorstandssitzungen aufgezeichnet und im Wiki oder einer anderen adäquaten Webseite veröffentlicht wird. Jeder während der Vorstandssitzung anwesende PIRAT kann jederzeit eine Unterbrechung der Aufzeichnung, unter Angabe einer kurzen Begründung und der voraussichtlichen Dauer, beantragen. Die Begründung wird im Protokoll vermerkt. Über die Unterbrechung entscheidet der Landesvorstand mit einfacher Mehrheit. Wer dies Umsetzt entscheidet der Vorstand selber. Antragsbegründung Die Piratenpartei steht für Transparenz und will diese auch in Verwaltung und Politik umgesetzt sehen. So würden die Piratenpartei Thüringen innerhalb der Parteilandschaft eine Vorreiterrolle einnehmen. Diese könnte positiv auf andere Parteien abfärben, so dass sie ebenfalls ihre Vorstandssitzungen öffentlich und transparent nach außen tragen. Damit könnte man den Bürger besser in das alltäglich politische Geschäft einbeziehen und zeigen, dass Politik nicht unbedingt hinter verschlossenen Türen stattfinden muss. Wie es gehen kann, zeigt der Bundesvorstand der Piratenpartei. Natürlich könne diverse Aussagen der Vorstandsmitglieder gegen sie verwendet werden, aber auf lange Sicht hin merken die Leute, die sich näher mit den Piraten beschäftigen, dass hier eine andere Politik gemacht wird. |
SO.LQFB
Antragsnummer: SO.LQFB Antragstitel Abschaltung LiquidFeedback Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Thüringer Liquid Feedback Instanz innerhalb von einem Monat nach dem Landesparteitag abgeschaltet wird. Antragsbegründung Die Beteiligung an Liquidfeedback ist aus mehreren Gründen zu gering, um eine wirkliche Entscheidungsgrundlage, z.B. für den Landesvorstand darzustellen. Thematische Entwicklungen können besser während den Plenen oder der Virtuellen Treffen der AG Leitlinien vollzogen werden. Sachbasierte Entscheidungen, also reine Meinungsbilder, können über Tools wie Doodle von jedem Mitglied initiiert werden. Weiterhin hat jedes Mitglied die Möglichkeit, Anträge zur Verwendung von LimeSurvey an den Landesvorstand zu stellen. Zusätzlich ist LiquidFeedback nicht bedienerfreundlich, was wohl eine der Hauptursachen der mangelnden Beteiligung ist. Dadurch werden viele Mitglieder von einem Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen. Dieser Prozess benötigt weiterhin eine Diskussionsmöglichkeit, die in dem Tool nicht gegeben ist. Noch ein paar Zahlen, Stand zur Antragsstellung: Aktuell anfallende monatliche Kosten: 0 Euro Themen: 54 Initiativen: 93 Teilnehmer: 79 Anregungen: 52 Abstimmungen: 1295 (13,9 Abstimmungen pro Initiative) Die Zahlen zeigen, dass nicht einmal 10% der Mitglieder der PIRATEN Thüringen sich aktiv an den Abstimmungen beteiligen. |
Vorstandswahlen
Abstimmungen
- ob ein stellvertretenden Vorsitzender gewählt werden soll
- ob ein politischer Geschäftsführer gewählt werden soll
- Anzahl der Beisitzer: 0,1,2
Vorstellung der Kandidaten für den Vorstandsvorsitzenden
Neuwahl des Vorsitzenden
Vorstellung der Kandidaten für den Stellvertretenden (Während der Auszählung)
Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Vorstandsvorsitzenden
Neuwahl des Stellvertretenden
Vorstellung der Kandidaten für den Schatzmeister (Während der Auszählung)
Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
Neuwahl des Schatzmeister
Vorstellung der Kandidaten für den Gen.Sek. (Während der Auszählung)
Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Schatzmeister
Neuwahl des Gen.Sek.
Vorstellung der Kandidaten für den Pol. Geschäftsführers (Während der Auszählung)
Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Gen.Sek.
Neuwahl des Pol. Geschäftsführers
Vorstellung der Kandidaten für die Beisitzer (Während der Auszählung)
Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Pol. Geschäftsführers
Neuwahl der Beisitzer
Bericht des Landesschiedsgerichts
Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl zum Beisitzer
Antrag SO.LSG
Antragsnummer: SO.LSG Antragstitel Anzahl der Richter am LSG Antragstext Hiermit beantrage ich die satzungsgemäße Reduktion des Landesschiedsgerichtes Thüringen auf 3 Richter sowie einem Ersatzrichter. Antragsbegründung Derzeit ist die Quote der Aktiven nicht so hoch, das weitere Mitglieder durch ein Amt im LSG gebunden werden sollten |
Schiedsgerichtswahlen
Vorstellung der Kandidaten für Richterämter
Neuwahl des Schiedsgerichts
Vorstellung der Kandidaten für Ersatz-Richterämter (Während der Auszählung)
Bekanntgabe des Ergebnis zur Wahl des Schiedsgerichts
Neuwahl der Ersatzrichter
Mittagspause 13:00
Wiedereröffnung (13:45)
Wahl der Kassenprüfer
- KP 1
- KP 2
Wahl der Moderatoren
- Abstimmen, ob Moderatoren vom LPT gewählt werden sollen; falls ja:
- MOD1
- MOD2
Sonstige Anträge
SO.Leak.1
Antragsnummer: SO.Leak.1 Antragstitel Einführung einer Thüringer Leakplattform Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Thüringen eine Leakplattform einführt wenn möglich in Webseiten-Form, oder eine Organisation unterstützt, um Beschlüsse und Dokumente, die nicht allen Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates zur Verfügung stehen, zu veröffentlichen. Dabei ist es dem Vorstand freigestellt, ob er diese selber hostet oder ob er eine zweckgebundene Spende (ca. 600 € im Jahr/50 € im Monat) an eine Organisation tätigt, die die Dateien veröffentlicht. Antragsbegründung Die PIRATEN setzen sich für einen Transparenz in Politik und Verwaltung ein. Da es unserer Landesregierung und auch unseren Stadtverwaltungen teilweise anscheinend nicht möglich ist Anhänge und Protokollen von Sitzungen und Ausschüssen zu veröffentlichen, müssen die PIRATEN Thüringen eine Plattform anbieten oder jemanden unterstützen, um diese Informationen einfach und schnell an den Bürger zu bringen. Da es nach aktueller Rechtslage schwierig ist, etwas von Brisanz zu veröffentlichen, ist es dem Vorstand freigestellt, ob er es selbst hostet, oder jemand anderen damit beauftragt. |
SO.Sync.1
Antragsnummer: SO.Sync.1 Antragstitel Synchronisation der Thüringen Mailingliste mit Forum und Newsgroup Antragstext Der Landesparteitag Thüringen möge über eine Synchronisation der Thüringer Mailingliste mit Forum und Newsgroup abstimmen. Dabei gilt es über folgende Optionen abzustimmen:
und
Antragsbegründung Seit 2009 gibt es das Forum unter http://news.piratenpartei.de bei dem die Forenbereiche mit Newsgroups und Mailinglisten synchronisiert werden. Näheres dazu auch unter http://wiki.piratenpartei.de/Syncom Mittlerweile werden über 200 Mailinglisten auf diese Weise angeboten. BaWü, Bayern, Bremen, Meck-Pomm, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Erfurt synchronisieren auf diese Weise alle öffentlichen Mailinglisten. Bei Hamburg, NRW und Niedersachsen ist es ein großer Teil. Zusätzlich zur ML kann man dann per Forum oder Newsserver darauf zugreifen. Das bedeutet, dass eine größere Reichweite erlangt wird und ggf. auch Leute eingebunden werden, denen Mailinglisten zu kompliziert sind. |
SO.Jupis.1
Antragsnummer: SO.Jupis.1 Antragstitel Foerdermitgliedschaft bei den Jungen Piraten Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Thüringen Fördermitglied gemäß Satzung der Jungen Piraten wird. Der jährliche Förderbetrag ist vom Vorstand der PIRATEN Thüringen innerhalb von 4 Wochen nach dem Landesparteitag 2011.1 zu beschließen. Antragsbegründung Die Jungen Piraten zeigen immer stärker, dass sie sinnvolle und effektive politische Arbeit leisten. Sie nehmen regelmäßig an wichtigen überregionalen Veranstaltungen (z. B. YOU, Northcon) teil und veranstalten jährlich ein JuPi-Camp mit Workshops und Vorträgen. Wir können es Landesverbänden der Piratenpartei wie Hessen und Hamburg gleich tun und Fördermitglied werden. |
SO.DEJE
Antragsnummer: SO.DEJE Antragstitel Positionspapier "Echte Demokratie - Jetzt!" Antragstext Positionspapier der Piratenpartei Thüringen: Echte Demokratie - Jetzt! Der Landesparteitag der PIRATEN Thüringen möge folgendes Positionspapier beschließen: Die PIRATEN Thüringen bekunden ihre volle Solidarität mit der spanischen Protestbewegung "Echte Demokratie - Jetzt!". Die Ziele und Werte der Piratenpartei zur Gestaltung einer freien, demokratischen, bürgernahen Gesellschaft in Thüringen, Deutschland und Europa entsprechen den im Manifest der Bewegung veröffentlichten Positionen und Forderungen. Wir unterstützen die friedlichen Proteste der spanischen Bevölkerung gegen Lobbyismus, Korruption und den wirtschaftlichen und finanziellen Ausverkauf des Landes. Wir sprechen uns besonders ausdrücklich gegen die Polizeigewalt gegen friedliche Demonstranten aus und fordern im Einklang mit "Echte Demokratie - Jetzt!" die Regierenden in Spanien, aber auch in Europa insgesamt auf, sich auf wahre demokratische Werte zu besinnen und die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Bürger ernst zu nehmen und zu respektieren. Antragsbegründung Im Manifest heißt es: "Wir sind normale Menschen. Wir sind wie du: Menschen, die jeden Morgen aufstehen, um studieren zu gehen, zur Arbeit zu gehen oder einen Job zu finden, Menschen mit Familien und Freunden. Menschen, die jeden Tag hart arbeiten, um denjenigen die uns umgeben eine bessere Zukunft zu bieten. Einige von uns bezeichnen sich als fortschrittlich, andere als konservativ. Manche von uns sind gläubig, andere wiederum nicht. Einige von uns folgen klar definierten Ideologien, manche unter uns sind unpolitisch, aber wir sind alle besorgt und wütend angesichts der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektive, die sich uns um uns herum präsentiert: die Korruption unter Politikern, Geschäftsleuten und Bankern macht uns hilf- als auch sprachlos. Und diese Situation ist mittlerweile zur Normalität geworden – tägliches Leid, ohne jegliche Hoffnung. Doch wenn wir uns zusammentun, können wir das ändern. Es ist an der Zeit, Dinge zu verändern. Zeit, miteinander eine bessere Gesellschaft aufzubauen. Deswegen treten wir eindringlich hierfür ein:
Im Sinne all dieser Punkte, empöre ich mich. Ich glaube, dass ich etwas ändern kann. Ich glaube, dass ich helfen kann. Ich weiß, dass wir es gemeinsam schaffen können. Geh mit uns auf die Straße. Es ist dein Recht." Weitere Informationen: |
Programmänderungsanträge und Positionspapiere
PÄA.Pazifismus.1
Antragsnummer: PÄA.Pazifismus.1 Antragstitel Pazifismus Antragstext Hiermit beantrage ich, folgenden Text in das Parteiprogramm der PIRATEN Thüringen aufzunehmen:
Antragsbegründung Wurde beim Plenum so besprochen. Krieg ist außerdem Mist. |
SO.Afghanistan
Antragsnummer: SO.Afgahnistan Antragstitel Positionspapier / Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antragstext Die Piraten Thüringen fordern den unverzüglichen Abzug aller deutschen Soldaten aus Afghanistan und ein Ende der deutschen Unterstützung des dort stattfindenden Krieges. Antragsbegründung 1. Krieg ist kein geeignetes Mittel zur Lösung politischer, wirtschaftlicher, religiöser oder sonstiger gesellschaftlicher Probleme. 2. Kriegerische Handlungen und militärische Auseinandersetzungen mißachten die Grundrechte der Menschen, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Selbstbestimmung, Schutz vor Gewalt und Folter u.a. Es ist ein wesentliches Anliegen der Piraten für den Schutz und die Bewahrung dieser Grundrechte einzutreten. 3. Der Krieg in Afghanistan ist - wie die Kriege zuvor in Jugoslawien und im Irak - völkerrechtswidrig. 4. Über das eigentliche Ziel und den wahren Zweck des Krieges in Afghanistan wird die deutsche und internationale Öffentlichkeit seit Jahren getäuscht und belogen. Es gibt gut dokumentierte Nachweise dafür, daß ausschließlich wirtschaftliche und geostrategische Ziele hinter diesem Krieg stehen. Schlagworte wie eine allgemeine Terrorismusgefahr, Frauenrechte, Al-Qaida, Drogenbekämpfung u.a. sind absolut willkürlich und als reine Propaganda zu betrachten. 5. Nach höchstrichterlichen Entscheidungen ist ein Einsatz der Bundeswehr nur rechtmäßig
Weder der nationale Verteidigungsfall noch der Verteidigungsfall im Rahmen eines Bündnisses zum gegenseitigen Beistand sind bisher eingetreten. Art. 115 a definiert den "Verteidigungsfall" eindeutig als Folge eines Angriffs auf das Bundesgebiet. Art. 26 bestätigt überdies das Verbot eines Angriffskrieges, wie es in der UN-Charta eindeutig formuliert ist. 5. Die zentrale Mission der UNO ist und bleibt die Friedenssicherung. In Art. 103 der UN-Charta steht: "Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang." Entsteht also ein Widerspruch zwischen dem Gewaltverbot der UN-Charta und anderen möglichen Verpflichtungen, z.B. aus Bündnisentscheidungen, hat das Gewaltverbot Vorrang. Mit anderen Worten: Nach dem Rechtskodex der UN-Charta kann es keine Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot geben. |
PÄA.Drogenpolitik.1
Antragsnummer: PÄA.Drogenpolitik.1 Antragstitel Programmantrag Drogenpolitik Antragstext Hiermit stelle ich an den Landesparteitag den Antrag, in das Parteiprogramm der PIRATEN Thüringen nachfolgenden Abschnitt aufzunehmen: Für eine freiheitliche und verantwortliche Drogenpolitik in Thüringen (1) Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sichert jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland das "Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" zu, soweit er damit nicht die Rechte anderer verletzt. In diesem Sinne sollte jeder Bürger frei darüber entscheiden können, ob, in welcher Weise und mit welchen Hilfsmitteln man sein Alltagsbewußtsein verändert oder erweitert und zu welchem Zweck dies geschieht. Es gibt keinen Grund, einem Menschen dieses natürliche "Recht auf Rausch" abzusprechen, soweit dieses Recht selbstverantwortlich und in freier Entscheidung wahrgenommen wird. Trotz des Vorstoßes verschiedener Gerichte im Sinne einer größeren Toleranz erging am 9. März 1994 das so genannte "Cannabis-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 145), das ein "Recht auf Rausch" verneint und den Vorrang von Strafvorschriften im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) betont. Die Diskrepanz zur Freiheit des Einzelnen, über sein Leben, seinen Körper und die Art und Weise, sich selbst und die Welt wahrzunehmen, selbst zu entscheiden, ist offensichtlich. Unabhängig davon ist seit langem bekannt, daß Verbote und Strafandrohungen in diesem Bereich zu kontraproduktiven Auswirkungen führen, insbesondere die anhaltende Kriminalisierung von ansonsten unbescholtenen Konsumenten, die Unterstützung des organisierten Verbrechens, der Verlust der Kontrolle über Handel, Geldfluß und Substanzreinheit, sowie sozial schädliche Nebeneffekte wie Drogenkriminalität, Beschaffungsprostitution, Geldwäsche u.a. (2) Trotz dieser für jeden Menschen nachvollziehbaren Argumentation zugunsten der persönlichen Freiheit existieren eine Vielzahl von Problemen, die mit einem möglichst freien Umgang mit Drogen einhergehen und nicht einfach ignoriert werden können. Aufgrund der Komplexität und vielfältiger moralischer, ideologischer oder religiöser Einstellungen zu diesem Thema ist die Gesellschaft in dieser Hinsicht stark gespalten. Der gesellschaftliche Kontext, in dem heutzutage Drogen eingenommen werden, hat sich im Vergleich zu früheren Zeiten stark geändert. Während früher Drogen oft in einem rituellen, bewußtseinserweiternden oder religiösen Kontext eingenommen wurden, stehen heute Stimmungsveränderung und Unterhaltung im Vordergrund. Dies geht oft mit Unwissen, Leichtfertigkeit, Verantwortungslosigkeit, Suchtverhalten und Selbstschädigung einher. Die Zahl der chemisch gewonnenen oder synthetisierten Substanzen ist mittlerweile unüberschaubar geworden. Die Grenzen zu ansonsten im Umlauf befindlichen Substanzen und Produkten, insbesondere zu Medikamenten (Psychopharmaka, Schmerzmittel, Amphetaminen, Narkotika, Antidepressiva), aber auch zu Aphrodisiaka, Kräutern, Rauchmischungen usw. sind fließend und kaum noch zu ziehen. Ein (selbst-)verantwortlicher Umgang mit Drogen ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei gesellschaftlichen Randgruppen, Minderheiten, geistig Behinderten usw. nicht von vornherein gegeben. Manche Substanzen (insbesondere Morphinderivate) sind für Heranwachsende extrem schädlich. Eine grundsätzliche Freigabe aller Drogen, wie sie teilweise gefordert wird, lehnen die PIRATEN Thüringen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. (3) Den Weg zu einer modernen, zukunftsorientierten und freiheitlichen Drogenpolitik verstehen die PIRATEN Thüringen als einen gesamtgesellschaftlichen Prozess, der Zeit, sachliche Auseinandersetzung und eine demokratische Willensbildung unter Einbeziehung möglichst vieler Bürger erfordert. Dazu sehen wir folgende Schritte als notwendig und erfolgversprechend an:
Antragsbegründung Die hier vorgeschlagenen realpolitischen Schritte vermeiden eine ideologische Polarisierung in Befürworter und Gegner und zeigen Handlungsmöglichkeiten jenseits einfachen Schwarz-Weiss-Denkens auf. Sie sind vor allem dazu geeignet, von vornherein mehr Befürworter und Unterstützer zu finden. Eine Utopie ist gut und schön, nützt jedoch niemandem etwas, wenn sie immer nur Utopie bleibt. Anfänglich kleine Schritte können daher der Grundstein für eine zukünftig radikalere Lösung des Problems sein.
Die ursprüngliche Liquid-Feedback-Initiative kann hier nachgelesen werden: [7] |
SO.PP.Drogenpolitik.1
Antragsnummer: SO.PP.Drogenpolitik.1 Antragstitel Positionspapier Drogenpolitik Antragstext Der Landesparteitag möge beschliessen folgenden Text an geeigneter Stelle einzuführen. Drogenpolitik Grundsätzliches Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sichert jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland das "Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" zu, soweit er damit nicht die Rechte anderer verletzt. In diesem Sinne versteht es sich von selbst, daß jeder frei darüber entscheiden kann, ob, in welcher Weise und mit welchen Hilfsmitteln man sein Alltagsbewußtsein verändert oder erweitert und zu welchem Zweck dies geschieht. Menschen haben seit Urzeiten Pflanzen, Pilze, sowie künstlich hergestellte Mixturen und Substanzen zu sich genommen, die bewußtseinsverändernd, halluzinogen, psychedelisch, rauscherzeugend, unterhaltend, erheiternd, stimmungsaufhellend, wahrnehmungsverschiebend usw. wirken. Es gibt keinen Grund, einem Menschen dieses quasi natürliche "Recht auf Rausch" abzusprechen, soweit dieses Recht selbstverantwortlich und in freier Entscheidung wahrgenommen wird. Trotz des Vorstoßes verschiedener Gerichte im Sinne einer größeren Toleranz in dieser Richtung erging am 9. März 1994 das so genannte "Cannabis-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 145), das ein "Recht auf Rausch" verneint und den Vorrang von Strafvorschriften im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) betont. Die Diskrepanz zur Freiheit des Einzelnen, über sein Leben, seinen Körper und die Art und Weise, sich selbst und die Welt wahrzunehmen, selbst zu entscheiden, ist offensichtlich. Unabhängig davon ist seit langem bekannt, daß Verbote und Strafandrohungen in dieser Sache zu kontraproduktiven Auswirkungen führen, insbesondere die Kriminalisierung von ansonsten unbescholtenen Konsumenten, die ungewollte oder gewollte Unterstützung des organisierten Verbrechens, der Verlust der Kontrolle über Handel, Geldfluß, Substanzreinheit u.a., sozial schädliche Nebeneffekte wie Beschaffungskriminalität, Prostitution, Geldwäsche u.a. Probleme bei der grundsätzlichen Legalisierung aller Substanzen Trotz dieser für jeden Menschen einsichtigen Argumentation zugunsten der persönlichen Freiheit des Menschen existieren eine Vielzahl von Problemen, die mit einer allgemeinen Freigabe jeglicher Drogen einhergehen: * Aufgrund der Komplexität und vielfältiger moralischer, ideologischer, u.U. auch religiöser Einstellungen zu diesem Thema ist die Gesellschaft in dieser Hinsicht stark gespalten * Der gesellschaftliche Kontext, in dem heutzutage Drogen eingenommen werden, hat sich im Vergleich zu früheren Zeiten stark geändert. Während früher Drogen (meistens in ihrer natürlichen Form als Pflanze oder Pilz) oft auch in einem rituellen, bewußtseinserweiternden oder religiösen Kontext eingenommen wurden, steht heute Stimmungsveränderung und Unterhaltung im Vordergrund. Dies geht oft mit weniger Wissen, Leichtfertigkeit, Verantwortungslosigkeit, Suchtverhalten und Selbstschädigung einher. * Die Zahl der chemisch gewonnenen oder synthetisierten Substanzen ist mittlerweile unüberschaubar geworden. Die Grenzen zu ansonsten im Umlauf befindlichen Substanzen und Produkten, insbesondere zu Medikamenten (Psychopharmaka, Schmerzmittel, Amphetaminen, Narkotika), aber auch zu Tees, Aphrodisiaka (z.B. Poppers), Kräutern, Rauchmischungen usw. sind fließend und kaum noch zu ziehen. Haschisch kennt jeder, Betacetylmethadol, Ethylmethylthiambuten oder Hydroxypethidin dagegen dürften nur die Wenigsten kennen und in ihrer Wirkung einschätzen können. Die Überschneidungen mit dem Arzneimittelrecht führen eine allgemeine Freigabe aller "Rauschsubstanzen" allein schon ad absurdum, denn damit würde man dem Arzneimittelmißbrauch Tür und Tor öffnen. * Ein (selbst-)verantwortlicher Umgang mit Drogen ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei gesellschaftlichen Randgruppen, Minderheiten, geistig Behinderten usw. nicht von vornherein anzunehmen. Manche Substanzen (insbesondere die Morphinderivate) sind für Heranwachsende extrem schädlich. Das Ziel einer freien Entfaltung der Persönlichkeit verkehrt sich an dieser Stelle in ihr Gegenteil. * Die Freigabe aller in Frage kommenden Substanzen ist eine Utopie und es stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft als Ganzes für diesen Sprung in eine neue Qualität der persönlichen Freiheit überhaupt reif ist. In diesem Sinne muß man sich vorher sehr gut überlegen, welche Probleme man durch eine allgemeine Freigabe beseitigen würde, aber auch welche Probleme dadurch neu entstehen oder geschaffen würden. Konsequenzen für das gesamtgesellschaftliche Gefüge müssen gut durchdacht werden. Drogenpolitik muß Realpolitik sein Die Lösungssuche für gesamtgesellschaftliche Probleme jeglicher Art ist meiner Meinung nach immer als ein Prozeß zu verstehen. Solche Prozesse erfordern Zeit, eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung und eine demokratische Willensbildung unter Einbeziehung möglichst vieler Bürger. Niemand kann zu seinem Glück gezwungen werden; ein solches Denken ist kontraproduktiv, letztendlich sogar totalitär, wie die Geschichte beweist. In diesem Sinne ist in der Frage einer modernen, zukunftsorientierten und freiheitlichen Drogenpolitik eine viel konkretere, sach- und lösungsorientierte Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise viel erfolgversprechender. Dabei müssen u.U. realpolitische Kompromisse zumindest eine Zeit lang in Kauf genommen werden. Eine solche Vorgehensweise könnte z.B. folgendermaßen aussehen: 1. Klärung der derzeitigen Thüringer Handhabung der Eigenbedarfsregelung: Der § 31a des BtMG ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, ohne Zustimmung des Gerichts bei Vergehen nach § 29 BtMG (Besitz, Handel… von Betäubungsmitteln) von der Verfolgung abzusehen, wenn * die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, * kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und * der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch ** in geringer Menge, ** anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in ** sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Die Staatsanwaltschaft kann also (muss aber nicht) von einer Klage absehen, wenn die Menge im Besitz gering ist und offensichtlich für den persönlichen Bedarf vorgesehen ist. Diese Kann-Regelung ändert nichts an der derzeitigen grundsätzlichen Strafbarkeit des Drogenbesitzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss vom 9. März 1994 darauf hingewiesen, dass die einzelnen Bundesländer verpflichtet sind, für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften hinsichtlich der geringen Menge von Drogen und des Eigenbedarfs entsprechend § 31 BtMG zu sorgen. Einige Bundesländer haben das getan, wobei im Wesentlichen - soweit mir bekannt - lediglich bestimmte Gramm-Mengen für Cannabis festgelegt wurden. Thüringen ist da allerdings eine Ausnahme und verweigert bis heute die Umsetzung dieser Forderung der Verfassungsrichter. Erster Schritt mit einer klaren und mit der derzeitigen Rechtsprechung konformen Forderung der Piraten wäre: Einforderung der Festlegung einer Eigenbedarfsmenge in Thüringen gemäß § 31 BtMG und Vereinheitlichung der Vorgehensweise der Thüringer Staatsanwaltschaften. Diese Forderung sollte von einem LPT abgestimmt und in ein zukünftiges Wahlprogramm für Thüringen aufgenommen werden. 2. GLEICHZEITIGE Forderung einer allgemeinen gesetzlichen Regelung zur Straffreiheit von Mindermengen zum Eigenbedarf. D.h. aus der derzeitigen Kann-Bestimmung wird eine bindende gesetzliche Regelung, mit der die Kriminalisierung von Konsumenten aufhört. Notfalls als Alleingang von Thüringen auf Landesebene, wenn das aufgrund rechtlicher und gesetzlicher Vorgaben nicht geht, als Forderung der Bundespartei. In diesem Falle eigenständiger Antrag an den BPT und Aufnahme in das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland. 3. Aufnahme des perspektivischen Ziels in das Parteiprogramm der Bundespartei, bestimmte Drogen gänzlich aus dem strikten Verbot des BtMG herauszunehmen und allgemein freizugeben. Der Handel dieser freigegebenen Pflanzen, Produkte und Substanzen sollte unter staatlicher Kontrolle erfolgen, Gewinne sind sinnvoll in Information, Aufklärung, Suchtbehandlung usw. zu investieren. Der Besitz zum Zwecke des Eigenbedarfs und Konsums wird straffrei gestellt. Es sind ergänzende Regelungen zu schaffen (Verkauf, Preise, Angebot, Substanzproduktion und -reinheit, Konsumverbot im Straßenverkehr usw.). Diese Freigabe wird in ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft (Gesundheitskosten, Jugend, Kriminalität usw.) nach einer bestimmten Zeit von unabhängiger wissenschaftlicher Seite evaluiert. Fällt diese Evaluation positiv aus, fordert die Piratenpartei 4. eine grundlegende Überarbeitung und Neufassung der Drogengesetzgebung inclusive der Freigabe der meisten diesbezüglichen Substanzen. Dabei sollte es weiterhin die Möglichkeit geben, bestimmte Substanzen aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden, manipulierenden oder suchterzeugenden Wirkung oder anderen Aspekten zu verbieten. Da die Piratenpartei klar für direkte Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung eintritt, sollte man an dieser Stelle auch einen Volksentscheid in Betracht ziehen. Diese Vorgehensweise vermeidet eine ideologische Polarisierung in Befürworter und Gegner und zeigt reale Handlungsmöglichkeiten jenseits einfachen Schwarz-Weiss-Denkens auf. Sie ist vor allem dazu geeignet, von vornherein mehr Befürworter und Unterstützer zu finden. Eine Utopie ist gut und schön, nützt jedoch niemandem etwas, wenn sie immer nur Utopie bleibt. Anfänglich kleine Schritte können daher der Grundstein für eine zukünftig radikalere Lösung des Problems sein. Antragsbegründung - |
PÄA.Laizismus.1
Antragsnummer: PÄA.Laizismus.1 Antragstitel PIRATEN Thüringen fordern einen laizistischen Staat Antragstext Hiermit beantrage ich, folgenden Text in das Parteiprogramm der PIRATEN Thüringen aufzunehmen:
Antragsbegründung Die Bevorzugung der christlichen Organisationen ist zum kotzen. Unsere Werte definieren sich aus dem Humanismus, nicht aus einer Religion. |
PÄA.Bundespräsident.1
Antragsnummer: PÄA.Bundespräsident.1 Antragstitel Bundespräsident Antragstext Der Landesparteitag möge beschliessen, folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen:
Antragsbegründung - |
PÄA.Energie.1
Antragsnummer: PÄA.Energie.1 Antragstitel Präambel Energiepolitik Antragstext Ziel der Energiepolitik der PIRATEN ist es, preisgünstige und umweltfreundliche Energie bereitzustellen, um den Lebensstandard und die Lebensqualität auch für nachfolgende Generation zu erhalten und zu verbessern. Wir streben eine dezentrale und heterogene Energieinfrastruktur an. Diese soll deutlich mehr Energie, insbesondere im Strombereich, bereitstellen, als regelmäßig genutzt wird. So wird es jederzeit möglich sein, Energie auch für neue und innovative Anwendungen zu nutzen und Stoffkreisläufe zu schließen. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine langfristig sichere und umweltschonende Energieinfrastruktur notwendig. Der Weg zum Umbau der Energieversorgung hin zu einer generativen und nachhaltigen regenerativen Erzeugung muss dabei mit Nachdruck beschritten werden. Die Speichermöglichkeiten müssen verbessert und die Nutzung muss effizienter erfolgen. Die gesteckten Ziele sollen durch Förderung und Regulierung erreicht werden. Erzeugung PIRATEN stehen für die Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative Energiequellen, wie Wind-, Sonnen- und Wasserkraft, und heimisch erzeugte regenerative, wie Biomasse. Regenerative Energieträger sollen dabei nur nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Zielen, wie der Ernährung oder Ressourcenschonung stehen. Eine dezentrale Erzeugung wird dabei angestrebt und ermöglicht eine regionale Eigenversorgung, sowie übergreifende Verbundlösungen und Synergieeffekte. Generative Energien sollen dabei ihre Leistungsfähigkeit immer voll entfalten können. Überschüsse werden gespeichert und stehen damit zum Ausgleich zur Verfügung. Besonderes Leistungsvermögen wird dies im Bereich der Stromerzeugung verlangen. Strom ist ein hochwertiger und wichtiger Energieträger, und der Umbau der Elektrizitätsinfrastruktur ist vorrangiges Ziel innerhalb der Energiepolitik, auch da die heutige Erzeugung mit grossen Risiken für die Gesundheit und Volkswirtschaft, sowie weitreichenden Umweltfolgen verbunden ist. Die Netzregulierung hat vorrangig auf der Abnahmeseite und im Bereich der Erzeugung bei den nicht generativen Quellen zu erfolgen, so dass generative Kraftwerke immer Volleistung einspeisen können. Regenerative Energien sollen primär aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden und die generative Erzeugung ergänzen. Konkurrenz zwischen Nahrungsmitteln und Energiepflanzen auf den Anbauflächen lehnen wir ab. Für eine Übergangsphase sind austauschbare fossile Energieträger wie Erdgas in KWK- Anlagen mit hoher Energieeffizienz geeignet, die Stromerzeugung zu ergänzen. Die energetische Nutzung fossiler Ressourcen ist schrittweise zu reduzieren, so dass einer schnellen Entwicklung hin zu einer generativen Vollversorgung nichts im Wege steht. Verteilung Generative Energiequellen sind überwiegend dezentral verfügbar und eine darauf angepasste Netzinfrastruktur ist deshalb essenziell. So treten wir PIRATEN für eine transparente, dezentralisierte Verteilungsstruktur ein. Energienetze sollen unabhängig vom tatsächlichen Betreiber in öffentlicher Hand liegen und sind zu rekommunalisieren, auch um eine Netzneutralität zu gewährleisten. Nur so können Monopolstellungen verhindert und der freie Zugang und Wettbewerb ermöglicht werden. Lokale Energieverbundsysteme ermöglichen hohe energetische Wirkungsgrade und reduzieren den Gesamtenergiebedarf. Das Stromnetz muss zu einem leistungsfähigen und engvermaschten Netz ausgebaut werden, in dem sich Nachbarregionen gegenseitig ergänzen und damit stabilisieren. Ein darauf basierendes hierarchisches System ermöglicht eine stabile Versorgung und auch die Verteilung und Speicherung von großen Energiemengen. Der Ausbau von Schnittstellen zu unseren Nachbarländern ermöglicht dabei grenzübergreifende Strukturen. Zur europäischen Vernetzung sind auch moderne Hochleistungsnetze sinnvoll. Speicherung Um Schwankungen bei der Verfügbarkeit auszugleichen und Erzeugungsspitzen zu nutzen, benötigen wir vielfältige Energiespeicher in großem Umfang. Diese Speicher sind eines der wichtigsten Elemente einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur. Thermische, chemische, Druck- und Potentialspeicher benötigen große Volumina. Geothermische Speicherung von Wärme, chemische Speicherung von Strom in unterirdischen Reservoirs und neuartige Wasserkraft-Speicherkraftwerke auch im Flachland sind Möglichkeiten, deren Erforschung und Entwicklung intensiv unterstützt werden muss. Kleine dezentrale Speicher und intelligente Verbraucher ergänzen die großen Speicherkonzepte, optimieren die Energieausnutzung und reduzieren den Gesamtenergiebedarf. Diese vielgliederige Speicherstruktur muss durch Forschung und Umsetzung durch staatlichen Maßnahmen beschleunigt werden, ebenso wie die Kombination und Umwandlung der Energieträger. So lässt sich bestehende Infrastruktur wie das Gasnetz als grosser Energiespeicher integrieren. Diese kombinierten Nutzungsmöglichkeiten gewährleisten und ermöglichen eine langfristige Versorgungssicherheit und universelle Verwendung der Energie. Nutzung Effiziente Verbraucher sind Grundlage sinnvoller Energienutzung. Wir PIRATEN wollen ein System etablieren, in dem die beste Energieausnutzung den Wettbewerb zwischen den Herstellern antreibt und so immer energieeffizientere Technologien hervorbringt. Umfänglich günstig verfügbare generative Energie soll in allen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft innovative Prozesse ermöglichen, wie auch eine sehr umfassende Kreislaufwirtschaft. Dabei gilt der Kombination von Energieverbrauchen ein besonderes Augenmerk. Die Kraft-Wärme-Koppplung und kaskadenartige Nutzung der verfügbaren Energie sind in Industrie und Haushalt Möglichkeiten, den Wirkungsgrad im Gesamten zu erhöhen. Antragsbegründung (keine) |
SO.380kv.1
Antragsnummer: SO.380kv.1 Antragstitel Positionspapier / Keine 380 kV Starkstromleitung durch Thüringen Antragstext Die PIRATEN Thüringen lehnen die geplante 380 kV Starkstromleitung von Halle/Saale nach Redwitz in Bayern mit einer 155 km langen Trassenführung quer durch Thüringen ab. Die Nachhaltigkeit des Vorhabens konnte durch die betreibenden Konzerne Vattenfall und EON bisher nicht überzeugend begründet werden. Monopolistische und bürgerferne Strukturen auf der Ebene der Netzbetreiber und Stromerzeuger werden dadurch weiter gestärkt. Die Stromtrasse stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in eine Landschaft mit hohem ökologischen und ökonomischen Wert dar. Die Piraten Thüringen setzen sich alternativ für dezentrale und regional vernetzte Strukturen ein, deren Ausbau in Abstimmung mit den Kommunen und Bürgern vor Ort erfolgen sollte. Antragsbegründung Ein wirklich alternatives oder gar visionäres Energie- bzw. Netzkonzept existiert derzeit weder auf deutscher noch auf europäischer Ebene. Obwohl der Bau der Leitung mit den Erfordernissen des Ausbaus und der Umverteilung der Windenergie gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) begründet wird, stehen die Stromkonzerne in Verdacht, die Trasse eher für ihren weiterhin in hohem Maße produzierten Braunkohlestrom sowie preiswerten Atomstrom aus osteuropäischen AKWs zu benötigen. Während die Konzerne durch die derzeit existierenden Förder- und Subventionsmaßnahmen für erneuerbare Energien hohe Gewinne einstreichen, werden die negativen Folgen des Netzausbaus der Allgemeinheit aufgebürdet. Notwendig und sinnvoll wäre(n)
Einige zusätzliche Hinweise und Hintergrundinformationen:
Die Schneise soll bis zu 115 m breit sein, die Masten ca. 100 m hoch. Die Kosten werden auf ca. 250 Millionen Euro geschätzt. Als Netzbetreiber tritt "50Hertz-Transmission", eine ehemalige Tochter des Energieriesen Vattenfall, in Erscheinung (www.50hertz-transmission.net). Das im April 2011 vom Landesverwaltungsamt für beendet erklärte Raumordnungsverfahren wird von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden in Frage gestellt, da bisherige und zukünftige Baumaßnahmen (A71, ICE-Trasse, B90, Starkstromleitungen der DB) nicht berücksichtigt wurden. Anfang Mai finden die Erörterungstermine im Zuge des Planfeststellungsverfahrens statt. Vattenfall beruft sich zur Begründung der Notwendigkeit des Bauvorhabens auf die sogenannte dena-Studie (Deutsche Energie-Agentur GmbH), die jedoch vom Konzern selbst (mit-)finanziert wurde. Die Selbstbeschreibung der dena (www.dena.de) liest sich wie ein Paradebeispiel einer Lobbyorganisation mit u.a. Rainer Brüderle, Peter Ramsauer und Norbert Röttgen im Aufsichtsrat. Gesellschafter der dena sind neben einigen Ministerien der Bundesrepublik Deutschland vor allem die "üblichen Verdächtigen" wie Allianz, Deutsche Bank, KfW usw. Es besteht eine besondere Partnerschaft zu einer eigenen Neugründung, der Russisch-Deutschen Energie-Agentur (rudea), sodaß tatsächlich der Verdacht naheliegt, daß hier eher die Interessen osteuropäischer Energieerzeuger gefördert werden sollen. Über die beteiligte Gazprombank und Sberbank könnte man auch über Verbindungen zum russischen organisierten Verbrechen spekulieren. Die Projekte werden in erster Linie durch PPP finanziert (lt. Corporate Governance Bericht 2009). Das Betriebsergebnis der dena von 1,1 Mio Euro (2009) ist angesichts der prominenten personellen und institutionellen Beteiligungen lächerlich gering, was wiederum den Verdacht nahelegt, daß es sich bei der dena um eine Lobbyorganisation mit klar umrissenen strategischen Zielen handelt und nicht um ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen. Eine von einem solchen Unternehmen erstellte Studie kann man gewiß nicht als unabhängig und objektiv betrachten. |
PÄA.LL.Bildung.1
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.1 Antragstitel Leitlinien Bildung Gesamtantrag Antragstext Bildung Deutschland entwickelt sich momentan von einer Industrie- zu einer Wissensgesellschaft. In einem Land ohne nennenswerte Bodenschätze ist die Bildung aller Generationen das Fundament unserer Gesellschaft. Bildung sichert unseren Lebensstandard und ist die unerlässliche Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Teilhabe an unserer Demokratie. Gerade im wichtigen und sensiblen Bildungssektor wird jedoch die finanzielle Ausstattung reduziert. Dadurch wird die Grundlage für unser Gemeinwohl gefährdet. Daher stehen die Piraten für eine umfassende Förderung der Bildung ein. Allgemeines
Vorschulbereich
Schulen in Thüringen
Lerninhalte
Aus- und Weiterbildung der Lehrer
Schulorganisation
Integration
Universitäten und Hochschulen
Antragsbegründung Die Leitlinien Bildung wurden sowohl Inhaltlich überarbeitet und aktualisiert, als auch in der Form den anderen Leitlinen angepasst. Der Text dieses Antrags ersetzt den Kompletten Punkt Bildung in den Leitlinien. |
PÄA.LL.Bildung.2
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.2 Antragstitel Leitlinien Bildung Gesamtantrag Plus Erwachsenenbildung Antragstext Bildung Deutschland entwickelt sich momentan von einer Industrie- zu einer Wissensgesellschaft. In einem Land ohne nennenswerte Bodenschätze ist die Bildung aller Generationen das Fundament unserer Gesellschaft. Bildung sichert unseren Lebensstandard und ist die unerlässliche Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Teilhabe an unserer Demokratie. Gerade im wichtigen und sensiblen Bildungssektor wird jedoch die finanzielle Ausstattung reduziert. Dadurch wird die Grundlage für unser Gemeinwohl gefährdet. Daher stehen die Piraten für eine umfassende Förderung der Bildung ein. Allgemeines
Vorschulbereich
Schulen in Thüringen
Lerninhalte
Aus- und Weiterbildung der Lehrer
Schulorganisation
Integration
Universitäten und Hochschulen
Erwachsenenbildung Dem Lernen als lebenslanger Prozess muss Rechnung getragen werden. Dafür ist es notwendig, Freiräume und Angebote zu schaffen, um in jedem Lebensabschnitt an Bildungsmöglichkeiten zu partizipieren. Bildungsangebote sollen dabei finanziell und zeitlich keine großen Hürden der Teilhabe aufweisen und müssen daher den altersbedingte Lebensumstände z.B. die eines Arbeitnehmers oder Rentners angemessen sein. Antragsbegründung Dies ist insofern ein Konkurrenzantrag zu "Leitlinen_Bildung_Gesamtantrag" als das er diesen um einen Punkt 10 "Erwachsenenbildung" ergänzt, welcher an sich eine Begründung (Rechtfertigung) enthält. Der Rest ist "Raubmordkopiert" und damit identisch. |
PÄA.LL.Bildung.3
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.3 Antragstitel Gesamtantrag Bildung Neu Antragstext Der Punkt "Bildung" in den Thüringer Leitlinien wird durch den folgenden Inhalt ersetzt: Bildung Deutschland entwickelt sich momentan von einer Industrie- zu einer Wissensgesellschaft. In einem Land ohne nennenswerte Bodenschätze ist die Bildung aller Generationen das Fundament unserer Gesellschaft. Bildung sichert unseren Lebensstandard und ist die unerlässliche Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Teilhabe an unserer Demokratie. Gerade im wichtigen und sensiblen Bildungssektor wird jedoch die finanzielle Ausstattung reduziert. Dadurch wird die Grundlage für unser Gemeinwohl gefährdet. Daher stehen die Piraten für eine umfassende Förderung der Bildung ein. Allgemeines
Vorschulbereich
Schulen in Thüringen
Lerninhalte
Aus- und Weiterbildung der Lehrer
Schulorganisation
Integration
Universitäten und Hochschulen
Erwachsenenbildung
Antragsbegründung Aktualisierung des Gesamtantrags Bildung mit Korrekturen unter Einbindung von Simons Anregungen. |
PÄA.LL.Bildung.Allgemein.1
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.Allgemein.1 Antragstitel Leitlinien Bildung 1 Allgemeines Antragstext In den Leitlinien wird der mit "Allgemeines" bezeichnete Textabschnitt durch den folgenden ersetzt: Allgemeines
Antragsbegründung Teilantrag zur Änderung der Bildungsleitlinien. Begründung siehe Gesamtantrag. |
PÄA.LL.Bildung.Vorschul.1
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.Vorschul.1 Antragstitel Leitlinien Bildung 2 Vorschulbereich Antragstext In den Leitlinien wird der mit "Vorschulbereich" bezeichnete Textabschnitt durch den folgenden ersetzt:
Antragsbegründung Teilantrag zur Änderung der Bildungsleitlinien. Der Text dieses Antags ersetzt den Punkt Vorschulbereich in den Leitlinien. Begründung siehe Gesamtantrag. |
PÄA.LL.Bildung.Schulbereich.1
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.Schulbereich.1 Antragstitel Leitlinen Bildung 3 Schulbereich Antragstext In den Leitlinien wird der mit "Schulbereich" bezeichnete Textabschnitt durch den folgenden ersetzt: Schulen in Thüringen
Lerninhalte
Aus- und Weiterbildung der Lehrer
Schulorganisation
Integration
Antragsbegründung Teilantrag zur Änderung der Bildungsleitlinien. Begründung siehe Gesamtantrag. |
PÄA.LL.Bildung.Hochschulbereich.1
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.Hochschulbereich.1 Antragstitel Leitlinien Bildung 4 Hochschulbereich Antragstext In den Leitlinien wird der mit "Hochschulbereich" bezeichnete Textabschnitt durch den folgenden ersetzt: Universitäten und Hochschulen
Antragsbegründung Teilantrag zur Änderung der Bildungsleitlinien. Begründung siehe Gesamtantrag. |
PÄA.LL.Bildung.Erwachsenenbildung.1
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.Erwachsenenbildung.1 Antragstitel Leitlinien Bildung Erwachsenenbildung Antragstext Erwachsenenbildung Dem Lernen als lebenslanger Prozess muss Rechnung getragen werden. Dafür ist es notwendig, Freiräume und Angebote zu schaffen, um in jedem Lebensabschnitt an Bildungsmöglichkeiten zu partizipieren. Bildungsangebote sollen dabei finanziell und zeitlich keine großen Hürden der Teilhabe aufweisen und müssen daher den altersbedingte Lebensumstände z.B. die eines Arbeitnehmers oder Rentners angemessen sein. Antragsbegründung aus Gründen der Flexibilität noch als Teilantrag Bildungspolitik |
PÄA.LL.Bildung.Erwachsenenbildung.2
Antragsnummer: PÄA.LL.Bildung.Erwachsenenbildung.2 Antragstitel Leitlinien Bildung Erwachsenenbildung Alternative Antragstext Der Text der Leitlinien Bildung wird um den folgenden Punkt ergänzt: Erwachsenenbildung
Antragsbegründung Überarbeitete Version von Simons Antrag |
SO.PP.Bildung1
Antragsnummer: SO.PP.Bildung1 Antragstitel Positionspapier Bildungsfreistellung Antragstext Auf der Grundlage der "Leitlinien Bildungspolitik", Abschnitt Erwachsenenbildung, setzen sich die PIRATEN Thüringen für einen gesetzlich garantierten Bildungsurlaub ein, der zur beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Damit soll für erwerbstätigen Arbeitnehmern unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber ihrem Arbeitgeber ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungsurlaub) geregelt werden.Dieser Anspruch sollte mindestens 5 Kalendertage, für Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mindestens 10 Kalendertage betragen. Antragsbegründung Laut Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über bezahlten Bildungsurlaub, hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung einzuführen.(Übereinkommen 140 vom 24. Juni 1974) Die Regelungen dafür wurden auf länderebene Umgesetzt wobei im Laufe der Wiedervereinigung auch Teile der neuen Bundesländer das Übereinkommen gesetzlich umsetze. Der Freistaat Thüringen hat bis zum heutigen Tag noch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Anmerkung: Der Abschnitt "... Grundlage der "Leitlinien Bildungspolitik", Abschnitt Erwachsenenbildung, ... " sollte entsprechend angepasste werden, falls der Antrag, auf den hier Bezug genommen wird nicht angenommen wird. |
PÄA.Generationenpolitik.Gesamt.1
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Gesamt.1 Antragstitel Generationenpolitik.Gesamt.1 Antragstext Generationenpolitik Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen: Die Familie ist nach wie vor die beliebteste Form des Zusammenlebens in Deutschland. Wir PIRATEN stehen daher für eine Familien- und kinderfreundliche Politik die jede Form des Zusammenlebens respektiert. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und bei Lebensentwürfen von Familien unerlässlich. Wir setzen uns dafür ein die Hürden im Alltag für Eltern zu senken und die Chancen von Kindern auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern.
gefördert werden
Kind muss besonders gefördert werden
Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Präambel.1
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Präambel.1 Antragstitel Generationenpolitik.Präambel.1 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen: Generationenpolitik = Die Familie ist nach wie vor die beliebteste Form des Zusammenlebens in Deutschland. Wir PIRATEN stehen daher für eine Familien- und kinderfreundliche Politik die jede Form des Zusammenlebens respektiert. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und bei Lebensentwürfen von Familien unerlässlich. Wir setzen uns dafür ein die Hürden im Alltag für Eltern zu senken und die Chancen von Kindern auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Teil.1
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Teil.1 Antragstitel Generationenpolitik.Teil.1 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen:
gefördert werden Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Teil.2
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Teil.2 Antragstitel Generationenpolitik.Teil.2 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen:
Kind muss besonders gefördert werden Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Teil.3
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Teil.3 Antragstitel Generationenpolitik.Teil.3 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen:
Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Teil.4
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Teil.4 Antragstitel Generationenpolitik.Teil.4 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen:
Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Teil.5
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Teil.5 Antragstitel Generationenpolitik.Teil.5 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen:
Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Teil.6
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Teil.6 Antragstitel Generationenpolitik.Teil.6 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen:
Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Teil.7
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Teil.7 Antragstitel Generationenpolitik.Teil.7 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen:
Antragsbegründung - |
PÄA.Generationenpolitik.Teil.8
Antragsnummer: PÄA.Generationenpolitik.Teil.8 Antragstitel Generationenpolitik.Teil.8 Antragstext Der Landesparteitag möge folgenden Text dem Programm hinzufügen:
Antragsbegründung - |
Abschließende Worte des neuen Vorstandsvorsitzenden
Ende der Versammlung
Zeit: ...