TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2011.1/HowTo Oberbürgermeister

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HowTo Oberbürgermeister

Geltende Gesetze

http://www.wahlen.thueringen.de/wahlseite.asp?aktiv=KW04&startbei=kommunalwahlen/KW_gesetze.asp

Wichtige Anlagen

Begrifflichkeiten

  • Wahlvorschlag - können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden.
  • Jede Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einen Wahlvorschlag gemeinsam aufstellen.
  • Alle Wahlvorschläge müssen die eigenhändigen Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
  • Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten (gilt bei der Wahl des Oberbürgermeister).
  • Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muß hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen.

Wichtige Informationen

Für das Amt des Bürgermeisters wählbar ist jede wahlberechtigte Person im Sinne des § 1, die am Tag der Wahl

  1. das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  2. nicht nach § 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  3. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat.
  4. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat