TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2011.1/HowTo Oberbürgermeister
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Inhaltsverzeichnis
HowTo Oberbürgermeister
Geltende Gesetze
http://www.wahlen.thueringen.de/wahlseite.asp?aktiv=KW04&startbei=kommunalwahlen/KW_gesetze.asp
Wichtige Anlagen
Begrifflichkeiten
Wichtige Informationen
Für das Amt des Bürgermeisters wählbar ist jede wahlberechtigte Person im Sinne des § 1, die am Tag der Wahl
- das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht nach § 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat.
- Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat