TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2011.1/HowTo Oberbürgermeister

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HowTo Oberbürgermeister

Geltende Gesetze

http://www.wahlen.thueringen.de/wahlseite.asp?aktiv=KW04&startbei=kommunalwahlen/KW_gesetze.asp

Wichtige Anlagen

Begrifflichkeiten

Wichtige Informationen

Für das Amt des Bürgermeisters wählbar ist jede wahlberechtigte Person im Sinne des § 1, die am Tag der Wahl

  1. das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  2. nicht nach § 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  3. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat.
  4. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat