TH:KV Jena/TOAVKW14

Aus Wiki der Piraten Thueringen
< TH:KV Jena
Version vom 8. Februar 2014, 23:20 Uhr von Blumenauseis (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Formalia Ein Vorstand eröffnet, übergibt an vorläufigen Versammlungsleiter Wahl der Versammlungsleitung Geschäftstordnung wird…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
    Formalia
       Ein Vorstand eröffnet, übergibt an vorläufigen Versammlungsleiter
       Wahl der Versammlungsleitung
       Geschäftstordnung wird beschlossen
       Tagesordnung wird beschlossen
       Wahl der Protokollführung
           PR1
           PR2 
       Wahl des Schriftführers (§ 15 ThürKWG)
       Wahl der Wahlleitung
       Bestimmung der Wahlhelfer
           WH1
           WH2 
       Frage: Wird das Stimmrecht/ Wahlrecht eines der anwesenden Akkreditierten angezweifelt?
       Wahl von zwei Versammlungszeugen (§ 15 ThürKWG)
           Zeuge1
           Zeuge2 
       Zulassung von Presse, Gästen, Ton- und Filmaufnahmen und evtl. Gastreden
       Zulassung von Aufzeichnungen zur Veröffentlichung im Internet etc. 
   Wahlgang Kandidaten
       Vorstellungen & Fragen (Reihenfolge bestimmt das Los)
       Wahl (geheim!) 
   Wahlgang Beauftrager und Stellvertreter (§ 16 ThürKWG)
       Vorstellung & Fragen
       Wahl
           Beauftragter
           Stellvertreter 
   Abschließende Formalien
       Frage: Gibt es Einwände gegen die Wahl des Kandidaten?
       Frage: Gibt es Einwände gegen die ordnungsgemäße Durchführung der Aufstellungsversammlung?
       Frage: Hat jeder gewählte Bewerber seine schriftliche Zustimmung erteilt? (§14 ThürKWG)
       Wahlvorschlag ausfüllen und von zehn Wahlberechtigten, welche nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterzeichnen lassen (§ 14 ThürKWG)
       Niederschrift anfertigen und durch Versammlungsleiter, Schriftführer und zwei Zeugen unterzeichnen lassen (§ 15 ThürKWG)
       Eisstattliche Erklärung über korrekten Ablauf der Versammlung durch Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen lassen (§ 15 ThürKWG)
       Ende der Versammlung