TH:LPT2017.1 SAA2
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Version vom 29. September 2017, 12:49 Uhr von Dogas (Diskussion | Beiträge)
"Wahl Vorstand auf 2 Jahre"
Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text:
§ 6b (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt.
durch den neuen Text
§ 6b (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für 2 Jahre gewählt.
zu ersetzen.
Falko Windisch (Ticket#3413756)