TH:LPT2017.1 SAA2

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"Wahl Vorstand auf 2 Jahre"

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text:

§ 6b (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt.

durch den neuen Text

§ 6b (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für 2 Jahre gewählt.

zu ersetzen.


Falko Windisch (Ticket#3413756)