Antragsfabrik/Moderationsregeln
Dies ist ein eingereichter Sonstiger Antrag für den Landesverband von Hendrik. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Sonstiger Antrag Nr.
- SO.MOD.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Hendrik]]
- Titel
- Moderationsregeln für die Thüringer Hauptmailingliste
- Antrag
Hiermit beantrage ich, folgende Moderationsregeln für die Hauptmailingliste der PIRATEN Thüringen festzulegen.
§1 Allgemeines
(1) Die PIRATEN Thüringen betreiben zur Koordination und Organisation und für Zwecke der Diskussion politischer Inhalte verschiedene Mailinglisten.
(2) Offen im Sinne dieser Regeln sind Mailinglisten, wenn Jeder dort lesen und schreiben kann. Jeder hat das Recht auf den offenen Mailinglisten der Partei zu schreiben und seine Meinung frei zu äußern. (3) Geschlossene Listen existieren nur für gewählte Organe der Partei oder besondere Arbeitsgruppen. Zum Beispiel die Listen: Vorstand Thüringen und Pressearbeit Thüringen und die Listen der Kompetenzteams des Vorstandes. Ob eine Liste geschlossen wird entscheidet der Vorstand.
§2 Moderation
(1) Es existieren Moderatoren für die Hauptmailingliste der PIRATEN Thüringen, die dazu berechtigt sind, Mitglieder die Liste ausschließlich nach den bestehenden Regeln zu moderieren.
(2) Die Moderatoren werden auf Antrag vom Landesparteitag gewählt. Sollten die Moderatoren nicht gewählt werden oder treten diese während ihrer Amtszeit von ihren Tätigkeiten zurück, werden die Moderatoren vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss ernannt. Sind die Moderatoren gewählt, kann der Landesvorstand diese nicht absetzten.
§3 Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Listenmitglied ist verpflichtet zu einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre auf den Listen beizutragen.
(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, entscheidet ein Moderator. Falls der Moderator nicht eindeutig entscheiden kann, ob eine Beleidigung vorliegt, entscheiden die Listenmitlieder per offener Abstimmung. Die Abstimmung findet auf der Liste selbst oder einen anderem geeigneten Medium statt.
(3) Kurze Antworten wie lol, rofl, danke u.a. die keinen inhaltlichen Beitrag leisten werden direkt an einzelne Personen versandt und werden andernfalls als Spam bewertet und nötigenfalls sanktioniert.
§4 Sanktionen
(1) Bei leichten Verstößen gegen die vorgenannte Pflichten erfolgt ein Hinweis an das Listenmitglied das den Verstoß begangen hat.
(2) Bei schweren Verstößen und wiederholten leichten Verstößen wird das Listemitglied für eine Dauer von 3 Tagen moderiert, d.h. seine Mails müssen von einem Moderator geprüft und freigeschaltet werden. Es wird außerdem vom Moderator verwarnt und darauf hingewiesen, dass Beleidigungen und/oder Bedrohungen nicht geduldet werden. Die Moderation wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.
(3) Kommt es trotz Verwarnung zu einer erneuten Beleidigungen und/oder Bedrohungen durch das Listenmitglied, so wird ihm das Recht, auf den Listen der Partei zu schreiben, für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle Emailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.
- Begründung
Aktuell können die Regeln durch den Landesvorstand jederzeit geändert werden. Dies kann zu Missbrauch führen. Um das zu verhindern, sollten die Regeln durch den LPT beschlossen werden. Dies impliziert, dass die Regeln nur noch durch einen LPT geändert werden können und so keiner Willkür ausgesetzt sind.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Possi26 21:57, 22. Feb. 2010 (UTC)
- Flexi
- AlBern 13:19, 14. Mär. 2010 (UTC)
- Beni 17:00, 15. Mär. 2010 (UTC)
- AnBe 15:19, 21. Apr. 2010 (UTC)
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --EviSell 18:01, 18. Mär. 2010 (UTC) siehe mein Beitrag auf der Diskussionseite
- Harry siehe Diskussion
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Durch die beschriebenen Sanktionen würde das Recht auf freie Meinungsäußerung in geradezu lächerlich verfassungswidriger Weise derart eingeschränkt, dass der Landesverband in Gefahr stünde, seine Anerkennung als Teil einer politischen Partei zu verlieren. Eine diesbezügliche ordentlich-gerichtliche Klage ist dem Landesvorstand bereits in Aussicht gestellt worden, weil die hier zur Diskussion stehenden Moderationsregeln incl. Sanktionen bereits seit Herbst 2009 angewandt werden. Die Klage ist aber bisher nicht erhoben worden weil der Landesvorstand seit der Etablierung dieser Moderationsregeln vom Bundesvorstand nicht mehr ernst genommen wird.
- Vielleicht noch eine Erläuterung für Demokratie-Neulinge: Bei der Einschränkung verfassungsmäßiger Rechte ist es hinsichtlich des daraus folgenden Verlusts des Parteistatus natürlich völlig unbeachtlich, ob die Grundrechtseinschränkung per Vorstandsbeschluss, per Landesparteitagsbeschluss oder per Wunschzettel an den Weihnachtsmann erfolgt ist.
- Es ergibt sich zwingend die Streichung des § 4 und die Abänderung der §§ 2 und 3.
- Dazu schlage ich folgende Änderung vor:
- In §1 soll Abs. 1 des ehemaligen § 3 als Abs. 3 aufgenommen werden.
- In § 2 soll der Abs. 1 gestrichen werden.
- § 3 soll wie folgt lauten:
- § 3 Pflichten der Moderatoren
- Die Moderatoren halten den logisch-sachlichen Diskurs aufrecht indem sie Versuche der Listenmitglieder, durch „Gewaltfreie Kommunikation“ oder andere zur Sacherörterung bekanntermaßen ungeeignete Werbestrategien den gesunden Menschenverstand anderer Listenmitglieder auszuschalten und diese damit zu beleidigen, in ihrer Funktionsweise erläutern und derart zum logisch-sachlichen Austausch zurück leiten.
- Nach meinem obigen Diskussionsbeitrag ist meine Mitgliedssite (Harry) über den Funktionärszugriff auf den Wiki gehackt worden. Ich toleriere dieses Eingeständnis totaler Unterlegenheit der Thüringer Funktionäre als deren Spannungsabfuhr. Harry
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