Antragsfabrik/§2Mitgliedschaft Absatz 3
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Version vom 1. April 2010, 08:55 Uhr von AlBern (Diskussion | Beiträge) (→Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Hendrik im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- Mitgliedschaft.2
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Hendrik im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §2
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §2 der aktuellen Landessatzung. Ein neuer Absatz (3) ist aufzunehmen
ALT: Absatz 3 noch nicht vorhanden.
Neuer Text:
§2 - Mitgliedschaft
(3) Nach einem Verbandswechsel können die Mitgliedsrechte erst 14 Tage nach der schriftlichen Anzeige im neuen Verband wahrgenommen werden.
- Begründung
Sperrfrist nach Verbandswechsel soll "Verbands-Hopping" wegen Teilnahme an Wahlen erschweren.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Hendrik 10:48, 15. Mär. 2010 (UTC)
- Bratwurst 09:39, 17. Mär. 2010 (UTC)
- --AnBe 14:56, 22. Mär. 2010 (UTC)
- AlBern 07:55, 1. Apr. 2010 (UTC)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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