TH:Kreisverband Ilm-Kreis/KPT2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Kreisverband Ilm-Kreis |parteitag=Kreisparteitag Ilm-Kreis |jahreszahl=2014.1 |autor=ZatannaFan |antragstyp=Satzungsänderungsantrag |artp…“)
 
Zeile 14: Zeile 14:
 
|textalt=
 
|textalt=
 
|textneu=
 
|textneu=
|begruendung=Parteischädigung kann auch sein, und sollte auch so angesehen werden, wenn ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Kreisverbandes sich bewusst weigern die Piratenpartei öffentlich zu vertreten. Die Piratenpartei ist nicht der Steigbügel für Andere!  
+
|begruendung= Erweiterung durch Unterlassung. Parteischädigung kann auch sein, und sollte auch so angesehen werden, wenn ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Kreisverbandes sich bewusst weigern die Piratenpartei öffentlich zu vertreten. Die Piratenpartei ist nicht der Steigbügel für Andere!  
 
|text=§ 4 – Ordnungsmaßnahmen
 
|text=§ 4 – Ordnungsmaßnahmen
  

Version vom 13. Februar 2014, 01:45 Uhr

<- Zurück zum Antragsportal


Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA007
Einreichungsdatum 13.02.2014
Gliederung Kreisverband Ilm-Kreis
Antragsteller ZatannaFan
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph § 4 Abs. 1
Zusammenfassung des Antrags Wir sind eine Partei die etwas bewirken will, also sollten wir auch so handeln!
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 13.02.2014
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verstoß durch Unterlassung

Antragstext

§ 4 – Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung, Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.


soll ersetzt werden durch

§ 4 – Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung, Grundsätze, Ordnung oder Unterlassung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.

Antragsbegründung

Parteischädigung kann auch sein, und sollte auch so angesehen werden, wenn ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Kreisverbandes sich bewusst weigern die Piratenpartei öffentlich zu vertreten. Die Piratenpartei ist nicht der Steigbügel für Andere!

Piratenpad

  • -

Ähnliche Anträge

-

Antragsvertagung


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen