TH:Kreisverband Wartburgpiraten/AV2014.1/Tagesordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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(→Aufstellung der Kandidatenliste zur Kreistagswahl Wartburgkreis) |
(→Aufstellungsversammlung Eisenach / Wartburgkreis) |
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* Wahl des Schriftführers nach §15ThKV | * Wahl des Schriftführers nach §15ThKV | ||
* Wahl der Wahlleitung | * Wahl der Wahlleitung | ||
− | * Bestimmung der Wahlhelfenden | + | * Bestimmung der Wahlhelfenden (mindestens 2) |
* Frage der VL: Wird das Stimm- oder Wahlrecht eines der anwesenden Akkreditierten angezweifelt? | * Frage der VL: Wird das Stimm- oder Wahlrecht eines der anwesenden Akkreditierten angezweifelt? | ||
− | * Wahl der Versammlungszeugen | + | * Wahl der Versammlungszeugen (2 Zeugen) |
* Zulassung von Presse, Gäste, Aufzeichnungen in Audio, Foto und Video | * Zulassung von Presse, Gäste, Aufzeichnungen in Audio, Foto und Video | ||
=== Aufstellung der Kandidatenliste zur Stadtratswahl Eisenach === | === Aufstellung der Kandidatenliste zur Stadtratswahl Eisenach === | ||
− | * Die Versammlungsleitung übergibt an den Wahlleiter | + | * Die Versammlungsleitung übergibt an den Wahlleiter (Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt) |
− | * Vorstellung und Befragung der Kandidaten | + | * Vorstellung und Befragung der Kandidaten für den jeweiligen Listenplatz (Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens) |
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* Wahl der Kandidaten für den Stadtrat Eisenach gemäß der GO | * Wahl der Kandidaten für den Stadtrat Eisenach gemäß der GO | ||
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* Wahlleiter übergibt zum Abschluß der Wahlhandlung und Verkündung der Ergebnisse an den Versammlungsleiter | * Wahlleiter übergibt zum Abschluß der Wahlhandlung und Verkündung der Ergebnisse an den Versammlungsleiter | ||
=== Sonstiges === | === Sonstiges === | ||
− | * | + | * Frage: Gibt es Einwände gegen die Wahl des Kandidaten? |
+ | * Frage: Gibt es Einwände gegen die ordnungsgemäße Durchführung der Aufstellungsversammlung? | ||
+ | * Frage: Hat jeder gewählte Bewerber seine schriftliche Zustimmung erteilt? (§14 ThürKWG) | ||
+ | * Wahlvorschlag ausfüllen und von zehn Wahlberechtigten, welche nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterzeichnen lassen (§ 14 ThürKWG) | ||
+ | * Niederschrift anfertigen und durch Versammlungsleiter, Schriftführer und zwei Zeugen unterzeichnen lassen (§ 15 ThürKWG) | ||
+ | * Eisstattliche Erklärung über korrekten Ablauf der Versammlung durch Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen lassen (§ 15 ThürKWG) | ||
+ | * Das Protokoll der Versammlung muss durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Vorsitzenden beurkundet werden. Es ist den Piraten durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen | ||
+ | * Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. | ||
+ | * Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen. | ||
+ | * Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt. | ||
=== Beenden der AV === | === Beenden der AV === | ||
* Versammlungsleiter beendet die Aufstellungsversammlung | * Versammlungsleiter beendet die Aufstellungsversammlung |
Version vom 1. Februar 2014, 13:26 Uhr
Tagesordnung
Inhaltsverzeichnis
Aufstellungsversammlung Eisenach
Formalia
- Eröffnung durch den Vorstand des Kreisverbandes
- Vorstellung der Kandidaten für die Versammlungsleitung
- Wahl des Versammlungsleiter
- Beschließen der Geschäftsordnung
- Ergänzungen und Bestimmung der Tagesordnung
- Wahl des Protokollanten
- Wahl des Schriftführers nach §15ThKV
- Wahl der Wahlleitung
- Bestimmung der Wahlhelfenden (mindestens 2)
- Frage der VL: Wird das Stimm- oder Wahlrecht eines der anwesenden Akkreditierten angezweifelt?
- Wahl der Versammlungszeugen (2 Zeugen)
- Zulassung von Presse, Gäste, Aufzeichnungen in Audio, Foto und Video
Aufstellung der Kandidatenliste zur Stadtratswahl Eisenach
- Die Versammlungsleitung übergibt an den Wahlleiter (Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt)
- Vorstellung und Befragung der Kandidaten für den jeweiligen Listenplatz (Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens)
- Wahl der Kandidaten für den Stadtrat Eisenach gemäß der GO
- Wahlleiter übergibt zum Abschluß der Wahlhandlung und Verkündung der Ergebnisse an den Versammlungsleiter
Sonstiges
- Frage: Gibt es Einwände gegen die Wahl des Kandidaten?
- Frage: Gibt es Einwände gegen die ordnungsgemäße Durchführung der Aufstellungsversammlung?
- Frage: Hat jeder gewählte Bewerber seine schriftliche Zustimmung erteilt? (§14 ThürKWG)
- Wahlvorschlag ausfüllen und von zehn Wahlberechtigten, welche nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterzeichnen lassen (§ 14 ThürKWG)
- Niederschrift anfertigen und durch Versammlungsleiter, Schriftführer und zwei Zeugen unterzeichnen lassen (§ 15 ThürKWG)
- Eisstattliche Erklärung über korrekten Ablauf der Versammlung durch Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen lassen (§ 15 ThürKWG)
- Das Protokoll der Versammlung muss durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Vorsitzenden beurkundet werden. Es ist den Piraten durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen
- Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.
- Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.
- Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.
Beenden der AV
- Versammlungsleiter beendet die Aufstellungsversammlung