TH:Kreisverband Wartburgpiraten/AV2014.1/Tagesordnung
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Tagesordnung
Inhaltsverzeichnis
Aufstellungsversammlung Eisenach
Formalia
- Eröffnung durch den Vorstand des Kreisverbandes
- Vorstellung der Kandidaten für die Versammlungsleitung
- Wahl des Versammlungsleiter
- Beschließen der Geschäftsordnung
- Ergänzungen und Bestimmung der Tagesordnung
- Wahl des Protokollanten
- Wahl des Schriftführers nach §15ThKV
- Wahl der Wahlleitung
- Bestimmung der Wahlhelfenden (mindestens 2)
- Frage der VL: Wird das Stimm- oder Wahlrecht eines der anwesenden Akkreditierten angezweifelt?
- Wahl der Versammlungszeugen (2 Zeugen)
- Zulassung von Presse, Gäste, Aufzeichnungen in Audio, Foto und Video
Aufstellung der Kandidatenliste zur Stadtratswahl Eisenach
- Die Versammlungsleitung übergibt an den Wahlleiter
- Vorstellung und Befragung der Kandidaten (Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens)
- Wahl der Kandidaten für den Stadtrat Eisenach gemäß der GO (Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt)
- Wahlleiter übergibt zum Abschluß der Wahlhandlung und Verkündung der Ergebnisse an den Versammlungsleiter
Sonstiges
- Frage: Gibt es Einwände gegen die Wahl des Kandidaten?
- Frage: Gibt es Einwände gegen die ordnungsgemäße Durchführung der Aufstellungsversammlung?
- Frage: Hat jeder gewählte Bewerber seine schriftliche Zustimmung erteilt? (§14 ThürKWG)
- Wahlvorschlag ausfüllen und von zehn Wahlberechtigten, welche nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterzeichnen lassen (§ 14 ThürKWG)
- Niederschrift anfertigen und durch Versammlungsleiter, Schriftführer und zwei Zeugen unterzeichnen lassen (§ 15 ThürKWG)
- Eisstattliche Erklärung über korrekten Ablauf der Versammlung durch Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen lassen (§ 15 ThürKWG)
- Das Protokoll der Versammlung muss durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Vorsitzenden beurkundet werden. Es ist den Piraten durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen
- Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.
- Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.
Beenden der AV
- Versammlungsleiter beendet die Aufstellungsversammlung