Antragsfabrik/§12 - Verbindlichkeit dieser Landessatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. März 2010, 09:42 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
Verbind.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §12
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §12 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§12 - Verbindlichkeit dieser Landessatzung

(1) Sollten Regelungen dieser Satzung gegen die Bundessatzung verstoßen, so gelten die Regeln der Bundessatzung.

(2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009.

Neuer Text:

§12 - Verbindlichkeit dieser Landessatzung

(1) Sollten Regelungen dieser Satzung gegen die Bundessatzung verstoßen, so gelten die Regeln der Bundessatzung.

(2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 05.06.2010.
Begründung

Datum für den Verweis auf die Bundessatzung wird aktualisiert.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Hendrik 12:41, 21. Mär. 2010 (UTC)
  2. --AnBe 07:42, 22. Mär. 2010 (UTC)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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