Antragsfabrik/§6c - Landesschiedsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Diskussion)
Zeile 51: Zeile 51:
 
Bitte hier das für und wieder eintragen.
 
Bitte hier das für und wieder eintragen.
  
* Argument 1
+
* Entfernung Punk 2
 +
... ist kritisch. Eine unabhängige Entscheidung des Gerichtes ist nicht mehr gewährleistet. Das widerspricht den Grundsätzen des Gewaltenteilung.
 
** Antwort zu 1
 
** Antwort zu 1
 
*** Antwort zu 1.1
 
*** Antwort zu 1.1

Version vom 21. März 2010, 15:49 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
Organe.LSG.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §6c
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §6c der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§6c - Landesschiedsgericht

(1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009 geregelt.

(2) Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts sind unabhängig und an keine Weisung gebunden.

(3) Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht.

Neuer Text:

§6c - Landesschiedsgericht

1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 05. Juni 2010 geregelt.

(2) Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht.
Begründung

Der Verweis auf die Bundessatzung wurde aktualisiert. Alter Absatz 2 ist bereits in der Bundesschiedsgerichtsordnung enthalten.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Hendrik 12:43, 21. Mär. 2010 (UTC)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Entfernung Punk 2
... ist kritisch. Eine unabhängige Entscheidung des Gerichtes ist nicht mehr gewährleistet. Das widerspricht den Grundsätzen des Gewaltenteilung.
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...