Antragsfabrik/§6 - Organe des Landesverbandes Thüringen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. März 2010, 15:31 Uhr
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- Organe.Allgemein.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §6
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §1, Absatz 3 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:
§ 6 - Organe des Landesverbandes Thüringen
(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, das Landesplenum und die Gründungsversammlung.
(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 28. Juni 2009.Neuer Text:
§ 6 - Organe des Landesverbandes Thüringen
(1) Organe sind der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesschiedsgericht, das Landesplenum und die Gründungsversammlung.
(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 28. Juni 2009.- Begründung
Die Reihenfolge der Organe Landesvorstand und Landesparteitag wurde geändert. Der Landesparteitag steht über den Landesvorstand, dies wird durch die geänderte Reihenfolge ausgedrückt.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Hendrik 12:42, 21. Mär. 2010 (UTC)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Streichung der Gründungsversammlung als Organ
Die Führung der Gründungsversammlung als Organ ist nicht sinnvoll und eher Irreführend. Daher ist eine Streichung die bessere Lösung.
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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