Antragsfabrik/§2Mitgliedschaft Absatz 3: Unterschied zwischen den Versionen

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| Antragssteller  = [[Benutzer:Hendrik|Hendrik]] 10:48, 15. Mär. 2010 (UTC) im Auftrag der [[TH:AG_Satzungsrecht|AG Satzungsrecht]]
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| Titel            = Änderung des §2 - Mitgliedschaft
 
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| Kurzbeschreibung = Änderung des §2 der Landessatzung
 
| Kurzbeschreibung = Änderung des §2 der Landessatzung

Version vom 15. März 2010, 11:49 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Hendrik im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Hendrik im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §2
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §2 der aktuellen Landessatzung. Ein neuer Absatz (3) ist aufzunehmen
ALT: Absatz 3 noch nicht vorhanden.
Neuer Text:

§2 - Mitgliedschaft

(3) Nach einem Verbandswechsel können die Mitgliedsrechte erst 14 Tage nach der schriftlichen Anzeige im neuen Verband wahrgenommen werden.

Begründung

Absatz 3 soll LV/KV Hopping wegen Teilnahme an Wahlen unterbinden.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Hendrik 10:48, 15. Mär. 2010 (UTC)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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