Antragsfabrik/§2 - Mitgliedschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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| Typ = Satzungsänderungsantrag | | Typ = Satzungsänderungsantrag |
Version vom 14. März 2010, 17:17 Uhr
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §2
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §2 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:
§2 - Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009 geregelt.
(2) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009 geregelt.Neuer Text:
§2 - Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 05.06.2010 geregelt.
(2) Die Mitgliedschaft in einem Gebietsverband orientiert sich am Wohnsitz des Piraten. Bei mehreren Wohnsitzen entscheidet der Pirat selbst.
(3) Nach einem Verbandswechsel können die Mitgliedsrechte erst 14 Tage nach der schriftlichen Anzeige im neuen Verband wahrgenommen werden.
(4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 05.06.2010 geregelt.- Begründung
Aktualisierung gemäss Bundessatzung (Absatz 1 und neuer Absatz 4). Regelung zur Mitgliedschaft im Gebietsverband nach Wohnsitz (neuer Absatz 2). Regelung von Sperrfrist bei einem Verbandswechsel (neuer Absatz 3). Absatz 3 soll LV/KV Hopping wegen Teilnahme an Wahlen unterbinden.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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