Benutzer:Käptn Nemo/ nautilus /Krähennest: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Strafrecht)
K (Strafrecht)
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  http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_(Deutschland)
 
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  Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, <br>wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
  Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, <br>wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Grundsätzlich wird unter einer Sache ein körperlicher Gegenstand - gleichgültig in welchem Aggregatzustand er sich befindet - verstanden (vgl. § 90 BGB). Gegenstück bilden unkörperliche Gegenstände und Rechte. Deshalb ist bspw. ein Diebstahl an elektrischer Energie nicht möglich. (Deren Entziehung wird allerdings von einem eigenen Straftatbestand geahndet, vgl. § 248c StGB.)  
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Grundsätzlich wird unter einer Sache ein körperlicher Gegenstand - gleichgültig in welchem Aggregatzustand er sich befindet - verstanden (vgl. § 90 BGB).  
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Gegenstück bilden unkörperliche Gegenstände und Rechte. Deshalb ist bspw. ein Diebstahl an elektrischer Energie nicht möglich. (Deren Entziehung wird allerdings von einem eigenen Straftatbestand geahndet, vgl. § 248c StGB.)  
 
* Entziehung elektrischer Energie
 
* Entziehung elektrischer Energie
 
  http://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_elektrischer_Energie
 
  http://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_elektrischer_Energie

Version vom 24. April 2012, 15:46 Uhr

Krähennest

"Der Begriff Krähennest bezeichnet in der Seemannssprache die zu einem Mastkorb umgebaute Plattform (Mars) am Masttopp (Mastspitze) 
oder auf der Saling des Untermastes, am Fußpunkt der Marsstenge." (Wikipedia)

Hier wird damit der Bereich gekennzeichnet, in dem Themen strategisch, also "auf lange Sicht", vorbereitet werden.

Strategische Ziele

Hier werden Problemfelder zur bearbeitet, die später in Programmanträge einfliessen können.

Recht

Strafrecht

  • notwendige Erweiterung auf den virtuellen Raum
  • Hausrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht
Das Hausrecht ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. 
  • Hausfriedensbruch
 http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. 
Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind.
Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).
  • Diebstahl
http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_(Deutschland)
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, 
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Grundsätzlich wird unter einer Sache ein körperlicher Gegenstand - gleichgültig in welchem Aggregatzustand er sich befindet - verstanden (vgl. § 90 BGB).

Gegenstück bilden unkörperliche Gegenstände und Rechte. Deshalb ist bspw. ein Diebstahl an elektrischer Energie nicht möglich. (Deren Entziehung wird allerdings von einem eigenen Straftatbestand geahndet, vgl. § 248c StGB.)

  • Entziehung elektrischer Energie
http://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_elektrischer_Energie